Luxemburg ist aus einer Reihe von Gründen ein weltbekanntes Finanzzentrum. Der aktualisierte Rechts- und Regulierungsrahmen und das ausgedehnte Netz von Doppelbesteuerungsabkommen führen zu optimierten Finanzierungs- und Vermögensverwaltungsstrukturen, die ausländische Unternehmer dazu ermutigen, ein Unternehmen im Großherzogtum zu gründen. Seine stabile politische Landschaft und seine zentrale Lage in Europa machen es zu einem der attraktivsten Länder für einen dauerhaften Aufenthalt und für Geschäftszwecke.
Das Land steht auf der “Weißen Liste” der OECD und wird aufgrund seiner zuverlässigen und transparenten Rechtsprechung hoch bewertet. Gegenwärtig werden luxemburgische Holdinggesellschaften aufgrund ihres gesunden wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Umfelds von vermögenden Persönlichkeiten, wohlhabenden Familien, internationalen Unternehmen, Private-Equity-Formen und Investitionen genutzt.
SOPARFI ist ein unreguliertes Investitionsvehikel ohne Beschränkungen für seine Geschäftstätigkeit und wird häufig von ausländischen Unternehmern als Holdinggesellschaft genutzt. Die beiden häufigsten Rechtsformen von SOPARFI sind die folgenden:
Öffentliche beschränkte Haftung (SA)
- Mindeststammkapital von 30.000 €, wovon 25 % bei der Eintragung eingezahlt werden müssen
- Muss eine registrierte Luxemburger Büroadresse haben
- Muss mindestens einen Aktionär haben, mit der Erlaubnis, nominierte Aktionäre zu benennen
- Muss drei Direktoren haben. Im Falle einer Gesellschaft mit nur einem Aktionär ist nur ein Geschäftsführer zulässig
- Die ORKB sind verpflichtet, jährliche Steuererklärungen vorzulegen
Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)
- Mindestaktienkapital von 12.000 €, das bei der Eintragung zu 100 % eingezahlt werden muss
- Muss eine registrierte Luxemburger Büroadresse haben
- Muss einen Direktor haben, dessen Informationen öffentlich zugänglich sind
- Muss mindestens einen Aktionär haben, dessen Daten öffentlich zugänglich sind.
- SARLs müssen ihre jährlichen Steuererklärungen vorlegen
SOPARFI Grundlagen der Besteuerung
- Auf die Übertragung und Verwertung von Rechten an geistigem Eigentum durch eine SOPARFI werden 17 % Mehrwertsteuer erhoben
- Der Restbetrag von 24,94 % ist zum Körperschaftssteuersatz zu versteuern (einschließlich der Körperschaftssteuer und einer durchschnittlichen Gewerbesteuer der Gemeinde von 7,5 %). Im Ausland gezahlte Lizenzgebühren sind gemäß der EU-Zins- und Steuerrichtlinie von der Steuer befreit.
- Bestimmte Vermögenswerte sind von der Nettovermögenssteuer befreit, darunter namhafte qualifizierte Beteiligungen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind
- Dividenden, die an Anteilseigner von Unternehmen aus einem EU-, DBA- oder EWR-Land ausgezahlt werden, sollten nicht eingefroren werden, wenn der Begünstigte die oben genannten Bedingungen erfüllt. In anderen Fällen wird eine Quellensteuer von 15 % auf Ausschüttungen erhoben.
- Dividenden sind von der Steuer befreit, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Eine gebietsansässige oder gebietsfremde Tochtergesellschaft unterliegt einer ähnlichen Steuerregelung
- Ein SOPARFI besitzt mindestens 10 % des Gesellschaftskapitals der zugrunde liegenden Tochtergesellschaft oder eine Mindestinvestition von 1,2 Millionen Euro
- Die Beteiligung an der Tochtergesellschaft muss seit mindestens 12 Monaten gehalten werden oder ein SOPARFI muss sich verpflichten, die Anteile an der Tochtergesellschaft für 12 Monate in Folge zu halten
- Die erhaltenen Zinsen gelten als voll steuerpflichtig zum festgelegten Körperschaftssteuersatz. Andererseits sind im Ausland gezahlte Zinsen gemäß der EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren von der Steuer befreit.
- Liquidationserlöse einer Tochtergesellschaft sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei
- Die von einer SOPARI an ihre Aktionäre gezahlten Liquidationserlöse sind steuerfrei
- DieNetto-Vermögenssteuer wird auf 0,5 % festgesetzt, allerdings nur bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500 Mio. € des Nettovermögens, die jeweilsam 1. Januar eines jeden Jahres ermittelt wird.
- Ab 2017 beträgt die Mindest-Netto-Vermögenssteuer 4.815 € und gilt für alle SOPARFIs, deren Finanzvermögen 90% ihres jeweiligen Bruttovermögens übersteigt
- Um in vollem Umfang für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Frage zu kommen, muss eine Investition in eine SOPARFI-Tochtergesellschaft 10 % betragen oder einen Wert von 6 Millionen Euro haben, wobei der Verkäufer die entsprechenden Anteile mindestens 12 Monate lang halten muss.
- Bis zu 80 % der Lizenzgebühren und anderer Einkommensquellen wie Kapitalgewinne aus Rechten an geistigem Eigentum, einschließlich Software, Patenten, Geschmacksmustern, Marken, Internetdomänen und Modellen, sind steuerfrei.
- Innerhalb eines Verhältnisses von 85:15 zwischen Fremd- und Eigenkapital sind gezahlte oder aufgelaufene Schuldzinsen steuerlich absetzbar. Darüber hinaus werden die Zahlungen nicht mit einer Quellensteuer belegt, es sei denn, die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie findet Anwendung.
Private Vermögensverwaltungsgesellschaft
SPF können von Einzelpersonen und privaten Investoren genutzt werden, um ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen. Sie ist vollständig von Einkünften aus Anleihen, Schuldverschreibungen, Aktien, Einlagenkonten, Investmentfonds und allen Formen von Finanzinstrumenten befreit. Eine SPF ist in ihrer Tätigkeit eingeschränkt, da sie nur den Erwerb, die Verwaltung, das Halten und die Veräußerung von Finanzanlagen vornehmen kann, aber dennoch passiv in alle Arten von Wertpapieren investieren kann. Sie darf keine kommerziellen Handelsgeschäfte tätigen oder sich an der Verwaltung anderer Unternehmen beteiligen, darf keine Immobilien besitzen, keine verzinslichen Darlehen gewähren und keine Rechte an geistigem Eigentum besitzen.
Verschiedene Arten von SPF-Rechtsformularen
- Die SARL benötigt ein Mindeststammkapital von 12.000 € mit mindestens einem Geschäftsführer und einem Gesellschafter
- SA ist ein Mindestaktienkapital von 30.000 € erforderlich, wobei 25 % bei der Eintragung eingezahlt werden müssen, mit mindestens einem Aktionär, einem Direktor und einem Abschlussprüfer
- SCA benötigt ein Mindeststammkapital von 30.000 €, wobei 25 % bei der Eintragung eingezahlt werden müssen, mit zwei Gesellschaftern, einem Komplementär, einem Kommanditisten, einem Geschäftsführer und drei Abschlussprüfern
- COOPSA ist eine Genossenschaft, die einige Merkmale einer Aktiengesellschaft mit variablem Kapital und mindestens einem Aktionär und einem Direktor aufweist.
SPF Grundlagen der Besteuerung
- Eine Zeichnungssteuer in Höhe von 0,25 % wird auf das eingezahlte Kapital, einschließlich des Agios, mit einem Mindestbetrag von 100 € und einem Höchstbetrag von 125.000 € erhoben.
- Dividenden und Zinszahlungen auf Finanzmittel, die ein SPF erhält, können einer Quellensteuer unterliegen, die gegebenenfalls im Quellenland oder -staat und in Übereinstimmung mit den Steuervorschriften dieses Staates gezahlt wird.
- Befreiung von der Körperschaftssteuer, der kommunalen Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer
- SPFs sind nicht berechtigt, die Vorteile der Luxemburger Doppelbesteuerungsabkommen oder der EU-Richtlinien in Anspruch zu nehmen
- Die Zeichnungssteuer wird auf den Teil der Schulden erhoben, der das Verhältnis von Eigenkapital zu Schulden von 1:8 überschreitet
- Es wird keine Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen eines SPF an seine Anteilseigner und auf Liquidationserlöse erhoben
- Quellensteuer auf Vorschuss- und Schuldzinsen einer SPF an natürliche Personen mit einem Satz von 10 % bzw. 35 % für in Luxemburg bzw. in der EU ansässige Personen und 0 % in allen anderen Fällen.
Wir bei Damalion sind stolz auf unser Team von Vermögensverwaltungsexperten, die Ihnen bei allen Fragen zur Gründung eines SOPARFI oder SPF in Luxemburg zur Seite stehen. Wir helfen Ihnen bei der Unternehmensgründung, damit Sie die großartigen Möglichkeiten nutzen können, die in Luxemburg auf Sie warten. Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen.
Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.