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Luxemburg ist ein führendes Finanzzentrum innerhalb der Europäischen Union für Finanzdienstleistungen mit starken Verbindungen zu den asiatischen und nordamerikanischen Märkten. Das Land ist eines der beliebtesten Domizile für Investmentfonds in Europa und nach den Vereinigten Staaten der zweitbeliebteste Standort für Investmentfonds weltweit. Die Landschaft der kollektiven Kapitalanlagen besteht aus mehr als 15.000 domizilierten Fonds mit einem verwalteten Vermögen in Höhe von 4,6 Billionen US-Dollar.

Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) fungiert als eine der größten Investitionsregulierungsbehörden in Europa und ist international für ihren flexiblen Regulierungsrahmen anerkannt. Aufgrund des gut organisierten Rahmens des Landes bietet die Fondsindustrie im Großherzogtum das beste Know-how in der Fondsstrukturierung, die besten Servicekapazitäten und den besten Vertriebszugang für die Verwaltung und den Betrieb verschiedener Investmentfonds.

Luxemburgs Investmentfonds-Landschaft

  • Wirtschaft mit AAA-Rating, politisch stabil, solider Regulierungs- und Compliance-Rahmen.
  • Bekannt unter internationalen Fondsmanagern aufgrund seiner berühmten Toolbox für alternative Investmentfonds.
  • Das dynamische Ökosystem der Investmentfonds ist auf die Bedürfnisse von Private-Equity-Gruppen unabhängig vom Standort ausgerichtet.
  • Eine umfassende Fondsstrukturierung bietet den Fondsmanagern eine große Flexibilität.
  • Hervorragende alternative Anlagestrukturen, einschließlich Kommanditgesellschaften (SCS), Spezialkommanditgesellschaften (SCSp) und reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs).
  • Luxemburger Fondsdienstleister bieten Komplementären einen One-Stop-Shop, der es ihnen ermöglicht, Management, Verwaltung, Buchhaltung und Berichtswesen auszulagern, indem sie die Vorteile der AIFMD-Richtlinie (Alternative Investment Fund Manager Directive) des Landes nutzen.
  • Die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD ) entlastet die Fondsmanager, so dass sie sich auf die strategische Ausrichtung ihrer jeweiligen Fonds konzentrieren können.
  • Luxemburg fördert verantwortungsvolles Investieren aufgrund seines guten Rufs in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
  • Das Großherzogtum ist stolz auf sein wachsendes Fintech-Ökosystem, das mehr Investitionsmöglichkeiten für inländische und internationale Investoren bietet.

Fondsmanager ziehen Luxemburg aus verschiedenen Gründen als Fondssitz in Betracht

  • Luxemburg ist ein erstklassiger Standort für Private Debt, Private Equity, Immobilien- und Infrastrukturfonds.
  • Das Land hat die Richtlinie der Europäischen Union über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) in lokales Recht umgesetzt. Bald darauf wurde das Angebot an Fondsstrukturen erweitert, um Fondsmanagern ein dynamisches und flexibles Instrumentarium an Anlagemöglichkeiten zu bieten.
  • Fondsmanager können aus einer breiten Palette von Anlagestrukturen wählen, darunter der Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF), der Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), der spezialisierte Investmentfonds (SIF) und die finanzielle Beteiligungsgesellschaft (Soparfi), um nur einige zu nennen.
  • Alle Fondsstrukturen in Luxemburg haben ihre eigenen Rechtsformen, Steuerregelungen, Berichtspflichten und Vorschriften, die es den Fondsmanagern ermöglichen, eine gut organisierte Anlagestrategie zu entwickeln und mehr Anlegerkapital anzuziehen, wenn sie einen Luxemburger Fonds gründen.
  • Fondsmanager genießen gemäß der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) Passporting-Rechte, die es ihnen ermöglichen, überall in der Europäischen Union Kapital einzusetzen.
  • Fondsmanager mit Passporting-Rechten in Luxemburg sind uneingeschränkt befugt, Transaktionen durchzuführen und ihre Fonds auf dem gesamten einheitlichen Markt der Europäischen Union zu vertreiben.
  • Fondsmanager genießen gemäß der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) in Luxemburg vollständige Fondstransparenz.
  • Die Chancen für Verwalter alternativer Anlagen steigen in Luxemburg, sofern sie die Bestimmungen der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) einhalten.

Die Vorteile der Luxemburger Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITS) und der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD)

Die Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD), die in der Europäischen Union eingeführt wurden, gewährleisten ein höheres Schutzniveau für Kleinanleger bzw. professionelle Anleger.

  • Bei den Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)handelt es sich um offene Fonds, die von Anlegern für übertragbare Wertpapiere wie Anleihen und Aktien im Rahmen des einheitlichen EU-Regulierungssystems genutzt werden. Investmentfonds, die die Anforderungen der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) erfüllen, profitieren von einem Pass, der es ihnen ermöglicht, in allen EU-Mitgliedstaaten Geschäfte zu tätigen.
  • Anlagen in Private Equity, Immobilien, Hedge-Fonds, Risikokapital und Kreditfonds fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), sondern unter die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD), den Rechtsrahmen für alternative Investmentfonds (AIFs)
  • Fondsmanager, die unter die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) fallen, profitieren ebenfalls von der Passporting-Regelung, die ihnen den freien Vertrieb an professionelle Anleger in der gesamten EU ermöglicht.
  • Luxemburg war das erste EU-Mitgliedsland, das die Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in seine lokalen Gesetze aufgenommen hat, und eines der ersten EU-Mitgliedsländer, das die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) umgesetzt hat. Ihre Pioniertätigkeit bei der Anwendung dieser innovativen rechtlichen Rahmenbedingungen trägt zu ihrem Erfolg in der Investmentfondslandschaft bei.

Primäre alternative Investmentfondsarten in Luxemburg

Nachstehend finden Sie die verfügbaren Anlageinstrumente, wenn Sie einen alternativen Investmentfonds in Luxemburg auflegen möchten.

I. Geregelte Investmentfonds werden direkt von der Aufsichtskommission für den Finanzsektor (CSSF) beaufsichtigt:

  1. Teil II Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA Teil II)
  2. Spezialisierte Investmentfonds (SIFs)
  3. Investmentgesellschaft in Risikokapital (SICAR)

II. Nicht regulierte Investmentfonds, die weder eine Genehmigung noch eine Aufsicht durch den Finanzsektor benötigen

Aufsichtskommission (CSSF) für die Einrichtung von Fonds:

  1. Reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs), die indirekt von den luxemburgischen Regulierungsbehörden reguliert werden, einschließlich eines Verwalters alternativer Investmentfonds (AIFM)
  2. Gesellschaft für finanzielle Beteiligung (Soparfi)

Kriterien für Fondsmanager vor der Auflegung eines Luxemburger Fonds

Im Folgenden werden die wichtigsten Überlegungen aufgeführt, die Fondsmanager bei der strategischen Planung der Auflegung eines Investmentfonds in Luxemburg anstellen und bewerten:

  • Investorenbasis und Fondsgröße
  • Bestehende Anlegerstrategie, Art der Anlage und Standort der Anlage
  • Marketing- und/oder Vertriebsstrategie
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Einhaltung von Vorschriften
  • Kosten für die Ersteinrichtung und die laufende Wartung
  • Dauer und Geschwindigkeit der Einrichtung eines Fondsvehikels und der bestehenden Verwaltungsstrukturen
  • Wahlmöglichkeiten zwischen regulierten und nicht regulierten Strukturen
  • Strategien zur Risikodiversifizierung
  • Wahl zwischen eigenständiger oder übergreifender Struktur
  • Grad der Flexibilität in der Unternehmensführung und -struktur
  • Anwendbare Steuervorteile
  • Ökosystem der Fondsindustrie

Die Attraktivität luxemburgischer Fonds für globale Anleger

Das zunehmende Wachstum der europäischen und asiatischen Anlegergemeinschaft, die hervorragenden Leistungen von Fondsmanagern aus Nicht-EU-Ländern und die Herausforderungen, mit denen die Anleger konfrontiert sind, sind weitere Gründe für Mahnmanager, ihre Produkte in Luxemburg zu vertreiben.

  • Luxemburger Fondsstrukturen helfen bei der Beschaffung von mehr Kapital, da sie ohne große Schwierigkeiten in der gesamten Europäischen Union zugelassen werden können, ohne auf maßgeschneiderte Privatplatzierungsstrategien in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union angewiesen zu sein.
  • Die Fondsaktivitäten sind kohärenter, da die Regulierungsbehörden an einem einheitlichen Markt arbeiten, um die Vertriebsregeln sowohl für die Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) als auch für die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIMFD) zu organisieren.
  • Der Aufbau einer luxemburgischen Fondsstruktur mag zwar kostspielig sein, insbesondere für Unternehmen mit einem Vermögen von weniger als 100 Millionen Dollar, aber die unendlichen Möglichkeiten, mit hohen Investitionen belohnt zu werden, sind eine attraktive Perspektive für Fondsmanager aus Nicht-EU-Ländern.
  • Die strenge behördliche Aufsicht und Kontrolle in Luxemburg gibt internationalen Investoren die Gewissheit, dass ihre Kapitalanlagen langfristig geschützt sind.
  • Die Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIMFD) schreiben vor, dass für jeden Fonds eine Verwahrstelle zu benennen ist, die im Falle des Verlusts oder Diebstahls von Vermögenswerten in der Verwahrungs- oder Unterverwahrungskette für die Verwahrstelle haftet.
  • Fondsmanager aus Nicht-EU-Ländern können problemlos eine Drittverwahrstelle für ihre jeweiligen Investmentfonds benennen, was den Anlegerschutz in Luxemburg weiter stärkt.

Luxemburgische Regeln für grenzüberschreitendes Marketing

Luxemburg hält sich an die Richtlinie 2019/1160 und die Verordnung 2019/1156 der Europäischen Union, auch bekannt als grenzüberschreitender Fondsvertrieb (CBDF ), die am 1. August 2021 in Kraft getreten sind. Diese Richtlinie sorgt für mehr Klarheit unter den Fondsmanagern, wie sie alternative Investmentfonds vermarkten sollen.

Mit dem neuen Regelwerk werden Änderungen an der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) und der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) eingeführt. Ziel ist es, die Vorschriften für den Vertrieb von alternativen Investmentfonds (AIFs) zu harmonisieren, die regulatorischen Herausforderungen zu verringern, die Kosteneffizienz zu verbessern und den Anlegerschutz zu erhöhen. Die grenzüberschreitende Mittelverteilung (CBDF) wird den EU-Managern große Vorteile bringen.

Mit der grenzüberschreitenden Verteilung von Geldern (CBDF) werden die folgenden Regeln eingeführt:

Pre-Marketing

  • Verwalter alternativer Investmentfonds können im Vorfeld der Vermarktung ihre Anlagestrategien bei professionellen Anlegern in der EU testen.
  • Die Prüfung kann auch von einem etablierten Fonds durchgeführt werden, allerdings nur, wenn er noch keine Kenntnis vom Vertrieb in den EU-Mitgliedstaaten hat, in denen potenzielle Anleger ansässig sind oder ihren Sitz haben.
  • Die Verwalter alternativer Investmentfonds müssen ein bestimmtes Verfahren einhalten, wenn sie bei der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) Vorvertriebsmeldungen einreichen.
  • Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) hat erfolgreich ein Standardmitteilungsschreiben erstellt, das von Fondsmanagern auszufüllen ist.
  • Die Verwalter alternativer Investmentfonds sind verpflichtet, sachdienliche Angaben zu machen, einschließlich des vorgesehenen Namens des alternativen Investmentfonds, der Länder, in denen die Vorvermarktung stattfinden wird, einer Beschreibung der Anlagestrategie und des vorgesehenen Zeitraums für die Vorvermarktungsaktivitäten.
  • Die gleichen Regeln gelten für Nicht-EU-Investmentfonds, die einen EU-Fondsmanager mit dem Vertrieb an europäische Anleger beauftragt haben.

Umgekehrte Aufforderung

  • Die grenzüberschreitende Verteilung von Geldern (CBDF) hat die Verfügbarkeit der umgekehrten Aufforderung eingeschränkt.
  • Für Abonnements, die innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der Vorvermarktungsaktivitäten abgeschlossen werden, müssen entsprechende Vermarktungsanmeldungen eingereicht werden.
  • Es wird eindeutig ein Zusammenhang zwischen den Vorvermarktungsaktivitäten und der Zulassung der Anleger zum Fonds in Luxemburg hergestellt.

De-Notifizierung von Fonds

  • Die grenzüberschreitende Verteilung von Geldern (CBDF) vereinheitlicht den Prozess der De-Notifizierung in allen EU-Mitgliedstaaten.
  • Fondsmanager, die einen alternativen Investmentfonds oder einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in Luxemburg vertreiben und den Vertrieb einstellen möchten, können eine entsprechende Mitteilung an die Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) senden.

Anfangs- und Unterhaltskosten für die Auflegung eines Luxemburger Fonds

Die anfänglichen Gründungs- und Unterhaltskosten eines luxemburgischen Investmentfonds sind die gleichen wie bei Offshore-Fonds.

Erstmalige Gründung (einmalige Zahlung)

  • Notargebühr: 2.000- 5.000 €.
  • Erstzulassung der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF):

> Einzelabteil: 4.000 €.

> Mehrere Fächer: 8.000 €.

  • Gerichtskosten:

> Spezialisierter Investitionsfonds (SIF): 50.000- 60.000 €.

> Reservierter alternativer Investmentfonds: 40.000- 50.000 €.

  • Sonstige Kosten: Beratungsgebühren, Druck des Prospekts und Angebot des Dokuments

Wartungskosten (jährlich)

  • Jahresgebühr der Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor (CSSF)
  • Einzelabteil: 4.000 €.
  • Mehrere Fächer: 8.000 €.
  • Portfolioverwaltungs- oder Anlageberatungsgebühren zwischen 0,05 % und 2 % des Nettovermögens
  • Es können Mindestbeträge oder reduzierte Gebühren für bestimmte Vermögenswerte gelten.
  • Die Performancegebühr liegt zwischen 5% und 20%. anwendbar sein kann.
  • Verwaltungsgebühr: Unterschiedlich je nach Größe der Strategie, Zielmarkt und vielem mehr. In der Regel liegt die Gebühr zwischen 0,03 % und 0,12 % des gesamten Nettovermögens.
  • Verwahrstelle: 0,5% bis 0,1% des gesamten Nettoinventarwerts. Für bestimmte Vermögenswerte gelten Mindestbeträge und reduzierte Gebühren.
  • Verwaltungsgebühr: 0,1 % bis 0,3 % des gesamten Nettoinventarwerts. Für bestimmte Vermögenswerte gelten Mindestbeträge und reduzierte Gebühren.
  • Prüfungsgebühr: hängt von der Größe und Komplexität eines Fonds ab.
  • Sonstige Kosten: Gebühren für die Geschäftsführung, Rechtsberatungsgebühren, Gebühren für die Beantragung der grenzüberschreitenden Eintragung, Zulassungsgebühren und sonstige Verwaltungsgebühren.

Wenn Sie die Gründung eines Investmentfonds in Erwägung ziehen oder planen, Ihre Fonds in Luxemburg neu zu domizilieren, wenden Sie sich an unser Expertenteam bei Damalion. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Bedenken auszuräumen und Ihre Investition in Luxemburg in Gang zu bringen.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.