Das Gesetz vom 22. März 2004, das auch als Verbriefungsgesetz bekannt ist, trägt zum Ansehen Luxemburgs als bevorzugtes Domizil für ausländische Investoren bei, die Verbriefungstransaktionen durchführen. Sie hat einen zuverlässigen rechtlichen und steuerlichen Rahmen geschaffen, der eine solide Aufteilung innerhalb der Verbriefungsvehikel ermöglicht. Im Falle einer Insolvenz wird den betroffenen Anlegern innerhalb der Teilfonds ein Rückgriff gewährt, da die einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von den anderen Teilfonds getrennt sind.
Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.