Die luxemburgische Verbriefung bezieht sich auf den Erwerb von Vermögenswerten, die Einnahmen und Risiken in Bezug auf die damit verbundenen Forderungen liefern, und deren Zusammenfassung in einer Zweckgesellschaft (SPV). In Luxemburg gibt es drei Arten von Verbriefungsorganismen, nämlich (I) Verbriefungsunternehmen, die die Verbriefung in vollem Umfang abwickeln, (II) Unternehmen, die an einer Verbriefungstransaktion beteiligt sind, indem sie die verbrieften Risiken teilweise oder vollständig übernehmen, und (III) Unternehmen, die sich hauptsächlich mit der Ausgabe von Wertpapieren befassen.
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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.