Initiatoren und Investoren, die einen Fonds in Luxemburg gründen wollen, fragen sich, welches Investmentvehikel die bessere Wahl ist: ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF ) oder ein Specialized Investment Fund (SIF). Es gibt viele Faktoren, die Ihre Wahl zwischen diesen beiden Vehikeln beeinflussen können, darunter das Profil und die Herkunft der Investoren, der beste Zeitpunkt für die Vermarktung, der angestrebte Kapitalbetrag, die Rechtsform, das Management, die Marketingbemühungen und vieles mehr.
Auf den ersten Blick mögen diese beiden Anlageformen ähnlich aussehen.
Reservierter alternativer Investmentfonds des spezialisierten Investmentfonds ?
Sowohl der Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) als auch der Spezialisierte Investmentfonds (SIF ) können in alle Arten von Vermögenswerten investieren, bieten eine große Auswahl an Rechtsformen und die Möglichkeit, als Investmentkapital mit variablem Kapital (SICAV) gegründet zu werden.
Typischerweise können spezialisierte Investmentfonds (SIFs) als alternative Investmentfonds (AIF) kategorisiert werden, während ein reservierter alternativer Investmentfonds seinem Wesen nach ein alternativer Investmentfonds (AIF) ist. Beide Anlageformen werden in Luxemburg steuerlich gleich behandelt.
Nun zu ihren Unterschieden. Ein spezialisierter Investmentfonds (SIF) ist ein reguliertes Vehikel, das für die erfolgreiche Gründung eine vorherige Genehmigung der luxemburgischen Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) benötigt. Daher ist die Gründung eines spezialisierten Investmentfonds (SIF) im Vergleich zur Gründung eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) ein längerer Prozess. Der schnelle und einfache Gründungsprozess eines Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) ist einer der Gründe, warum er in das luxemburgische Rechtssystem eingeführt wurde.
DerReservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) benötigt als Anlageinstrument weder eine Zulassung noch eine direkte Aufsicht durch die Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF). Diese Eigenschaft eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) bietet Flexibilität während seines gesamten Lebenszyklus. Änderungen an der Dokumentation bedürfen nicht der Genehmigung durch die Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF).
Ein weiterer entscheidender Unterschied zwischen diesen beiden Vehikeln, der die meisten Anleger dazu veranlasst, sich für einen spezialisierten Investmentfonds (SIF) zu entscheiden, besteht darin, dass er extern oder intern von einem alternativen Investmentfonds verwaltet werden kann, während ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) nur von einem externen alternativen Investmentfondsmanager (AIFM) verwaltet werden kann, mit Ausnahme von reservierten alternativen Investmentfonds, die im öffentlichen Interesse handeln und von supranationalen Organisationen verwaltet werden. Intern verwaltete Investmentfonds sind auf lange Sicht möglicherweise nicht so vorteilhaft für die Anleger, da den Fondsmanagern keine Passporting-Rechte gemäß der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) gewährt werden.
Schließlich wird ein reservierter alternativer Investmentfonds als Einstiegsinstrument gewählt, um den idealen Zeitpunkt für die Markteinführung zu nutzen. Irgendwann werden die meisten reservierten alternativen Investmentfonds in spezialisierte Investmentfonds umgewandelt, da sie sowohl dem Initiator als auch den Anlegern mehr langfristige Vorteile bieten. Die Struktur der reservierten alternativen Investmentfonds funktioniert aufgrund ihrer größeren Flexibilität auch als Ko-Investitionsvehikel neben den spezialisierten Investmentfonds.
Vergleichstabelle für reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) und spezialisierte Investmentfonds (SIF)
SIF (Spezialisierter Investmentfonds) | RAIF (Reservierter Alternativer Investmentfonds) | |
Anwendbares Recht | Gesetz vom 13. Februar 2007 | Gesetz vom 27. November 2015 |
Beaufsichtigung durch die CSSF |
Ja |
Nicht als Produkt, aber ein reservierter alternativer Investmentfonds muss von einem Verwalter alternativer Investmentfonds verwaltet werden, der in Luxemburg oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemäß Kapitel II von 2011/6 EU niedergelassen ist. |
Europäischer Reisepass | Ja, wenn im Rahmen der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds | Ja, da er unter das Gesetz über alternative Investmentfonds fällt |
Verfügbare Rechtsformulare |
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Unternehmensformulare verfügbar |
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Anforderungen an die Verwahrstelle | Ja, wenn in Luxemburg ansässig | Ja, wenn in Luxemburg ansässig |
Zentrale Verwaltung | Ja, wenn in Luxemburg ansässig | Ja, wenn in Luxemburg ansässig |
Risikodiversifizierung |
Ja, mit quantitativen Einschränkungen |
Reservierter alternativer Investmentfonds, der in Risikokapital investiert: Nein
Reservierter alternativer Investmentfonds, der nicht in Risikokapital investiert, Ja, aber kein Mindestmaß an Diversifizierung. |
Förderfähige Vermögenswerte |
Uneingeschränkt |
Reservierter alternativer Investmentfonds, der in Risikokapital investiert: Eingeschränkt
Reservierter Alternativer Investmentfonds, der nicht in Risikokapital investiert: Unbeschränkt |
Förderungswürdige Investoren | Beschränkt auf gut informierte Anleger | Beschränkt auf gut informierte Anleger |
Erforderliches Ausstellungsdokument | Ausstellendes Dokument | Ausstellendes Dokument |
Fächer | Ja | Ja |
Maximale Anzahl der Aktionäre | Keine Begrenzung | Keine Begrenzung |
Mindestanzahl der Aktionäre | Kein Minimum | Kein Minimum |
Mindestaktienkapital/Nettovermögen | Ja, 1.250.000 EUR, die innerhalb von 12 Monaten nach Genehmigung durch die Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) zu erfüllen sind. |
Ja, 1.250.000 EUR, die innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung zu erfüllen sind. |
Mehrere Anteilsklassen | Ja | Ja |
Berechnung des Nettoinventarwerts (NAV) | Nettoinventarwert Erforderlich für die Berichterstattung einmal pro Jahr. | Nettoinventarwert Erforderlich für die Berichterstattung einmal pro Jahr. |
Rücknahme auf Antrag des Anlegers | Nach der Entscheidung | Nach der Entscheidung |
Beschränkungen für die Kreditaufnahme | Ja | Ja |
Auflistung | Ja, aber mit besonderen Einschränkungen hinsichtlich der Eignung der Anleger. | Ja, aber mit besonderen Einschränkungen hinsichtlich der Eignung der Anleger. |
Prüfung | Ja, durch einen luxemburgischen Wirtschaftsprüfer | Ja, durch einen luxemburgischen Wirtschaftsprüfer |
Körperschaftssteuer | Nein | In der Regel nein, es sei denn, ein reservierter alternativer Investmentfonds investiert in Risikokapital |
Doppelbesteuerungsabkommen | Je nach Gerichtsbarkeit der Zielunternehmen. | Je nach Gerichtsbarkeit der Zielunternehmen. |
Abonnement-Steuer | Nein | Im Prinzip ja |
Kapitalertragssteuer | Nein | Nein |
Vermögenssteuer | Nein | Nein |
Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen | Nein | Nein |
Quellensteuer auf Zinsen | Nein | Nein, außer bei Anwendungen der EU-Einsparungsrichtlinie |
MEHRWERTSTEUER (17%) | Ja, mit Ausnahmegenehmigung | Ja, mit Ausnahmegenehmigung |
Damalion ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen, das Investoren, die ein Investmentvehikel in Luxemburg gründen möchten, fachkundig berät. Wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten, um mehr über die reservierten alternativen Investmentfonds und spezialisierten Investmentfonds zu erfahren.
Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.