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Die luxemburgische Holding- und Finanzgesellschaft, auch “Soparfi” genannt, wird als gewöhnliche Handelsgesellschaft eingestuft, die dem luxemburgischen Gewohnheitsrecht unterliegt, insbesondere dem Gesetz von 1916, das die Bestimmungen für Handelsgesellschaften festlegt. Ein Soparfi unterliegt aufgrund seines Charakters keiner Steuerregelung und ist nach dem Gesetz voll steuerpflichtig. Als Finanzholdinggesellschaft ist eine Soparfi in ihrem Tätigkeitsbereich nicht eingeschränkt.

Eine luxemburgische Soparfi kann jedoch ihre Steuerlast verringern, indem sie ihre Tätigkeit auf das Halten und Strukturieren von Investitionen beschränkt, so dass sie von der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie profitieren kann. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie sieht eine Steuerbefreiung für alle Dividenden vor, die von Unternehmen ausgeschüttet werden, an denen eine Muttergesellschaft beteiligt ist, und/oder für Veräußerungsgewinne bei der Veräußerung ihrer Beteiligungen.

Da eine Soparfi als Handelsgesellschaft steuerpflichtig ist, kann sie von den Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, die Luxemburg mit anderen Ländern abgeschlossen hat.

Aufgrund seiner flexiblen Finanzpolitik, seiner strukturellen Merkmale, des Fehlens von Investitionsbeschränkungen und seines Vorteils beim Zugang zu Vertragsvorteilen hat der luxemburgische Soparfi eine entscheidende Rolle bei der Einrichtung grenzüberschreitender Transaktionen sowie bei Staatsfonds, Investmentfonds und vielen anderen übernommen.

Stehen die luxemburgischen Soparfis unter der Aufsicht der Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF)?

Die luxemburgische Soparfi-Struktur wird als unreguliertes Vehikel eingestuft und unterliegt daher nicht der Aufsicht der Kommission für die Überwachung des Finanzsektors (CSSF). Dies gilt unter der Voraussetzung, dass ein Soparfi keine Tätigkeiten ausübt, die eine Gewerbeerlaubnis oder Finanzaufsicht erfordern.

LUXEMBOURG SOPARFI HOLDING

Allein diese Eigenschaft macht den Soparfi zu einem attraktiven Anlageinstrument für die Verwaltung von Beteiligungen an einer Unternehmensgruppe. Es ist auch das Mittel der Wahl für die Finanzierung von Risikokapitalinitiativen und Private-Equity-Investitionen.

Warum entscheiden sich viele Anleger für die Gründung einer Soparfi?

  • Das Großherzogtum Luxemburg ist ein erstklassiges Domizil für Finanzholdingstrukturen. Das Vorhandensein attraktiver Regelungen wie der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie verschafft ihr einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Offshore-Ländern wie Jersey und den Kaimaninseln.
  • Bis heute hat Luxemburg mehr als 82 Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen EU- und Nicht-EU-Staaten unterzeichnet. Dies gibt den Anlegern ein hohes Maß an Vertrauen und sicherlich auch eine hervorragende steuerliche Behandlung der Investitionen.
  • Neben den Doppelbesteuerungsabkommen ist Luxemburg auch bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) eingegangen, die den Investoren hervorragende Instrumente zum Schutz ihrer jeweiligen Vermögenswerte bieten.
  • Wenn Sie eine Anlage über einen Soparfi halten , haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beteiligung entweder durch den Verkauf von Aktien oder Basiswerten zurückzuziehen. Das Großherzogtum bietet einen gut strukturierten Weg für Investitionen auf einfache und unkomplizierte Weise.
  • Luxemburg ist ein mehrsprachiges Land mit hochqualifizierten Arbeitskräften. Sie können die Satzung Ihres Unternehmens erstellen, und die Gründungsdokumente werden auf Englisch, Französisch und Deutsch verfasst. Dies ist äußerst nützlich, wenn Investitionen aus nahe gelegenen Ländern wie Deutschland, Frankreich, der Schweiz, Belgien und Österreich kommen.
  • Luxemburg verfügt über ein hocheffizientes Steuersystem, das sich streng an die EU- und OECD-Standards hält.
  • Das Großherzogtum verfügt über einen gut etablierten und attraktiven rechtlichen und steuerlichen Rahmen.
  • Luxemburg hat den niedrigsten Mehrwertsteuersatz in der Europäischen Union eingeführt.

Welche Arten von Vermögenswerten können von einer luxemburgischen Soparfi gehalten werden?

In einer luxemburgischen Soparfi-Struktur gibt es keine Anlagebeschränkungen oder Risikostreuungsanforderungen. Anleger können in der Regel in die folgenden Anlageklassen investieren:

  • Alle Arten von Wertpapieren, einschließlich Anleihen, Aktien und Wertpapiere
  • Grundstücke und Immobilien
  • Bargeld, Rohstoffe und Währungen
  • Notleidende Vermögenswerte und Kredite
  • Materielle und immaterielle Vermögenswerte

Im Wesentlichen besteht der Unternehmenszweck einer Soparfi ausschließlich im Halten von Finanzbeteiligungen, in der Entgegennahme und Bewilligung von Darlehen an Tochtergesellschaften und Konzernunternehmen sowie in der Erbringung von Managementdienstleistungen für Tochtergesellschaften.

Schließlich ist für Soparfis, die im Rahmen ihrer beabsichtigten Tätigkeit arbeiten, keine Genehmigung einer luxemburgischen Aufsichtsbehörde erforderlich.

Gibt es irgendwelche Einschränkungen für Investoren in einer Soparfi-Struktur?

Für Anleger, die sich an einem Soparfi beteiligen wollen, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Teilnahmebedingungen. Im Gegensatz zu anderen Anlagevehikeln in Luxemburg muss ein Anleger weder erfahren noch gut informiert sein, um in einen Soparfi zu investieren. Bei den Anlegern kann es sich um institutionelle Organisationen, natürliche Personen, Trusts, Stiftungen, Investmentfonds und andere Soparfis handeln.

Eine Soparfi SA und eine SCA können eine unbegrenzte Anzahl von Investoren haben, während eine SARL nur maximal 100 Aktionäre haben kann. Eine SCA muss mit mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden, von denen einer die Rolle eines Kommanditisten und der andere die eines Komplementärs übernimmt. Schließlich kann eine SA auch mit nur einem Aktionär gegründet werden. Konkret bedeutet dies, dass Sie eine Soparfi Sàrl oder eine Soparfi SA gründen können.

Was sind die wichtigsten Schritte bei der Gründung einer luxemburgischen Soparfi?

  1. Eröffnung eines luxemburgischen Bankkontos, auf das die Aktionäre ihr Aktienkapital einzahlen können.
  2. Übertragung von Aktienkapital, mit einem Mindestaktienkapital von 30.000 EUR für SA und SCA und 12.00 EUR für SARL.
  3. Auswahl des Namens für eine Holdinggesellschaft.
  4. Auswahl der Gesellschaftsform.
  5. Ausarbeitung von Satzungen.
  6. Identifizierung der Vollmacht durch die Aktionäre bei der Unternehmensgründung.
  7. Erteilung eines Sperrvermerks durch die Bank.
  8. Vereinbarung eines Termins mit dem Notar in Luxemburg.

Nach einem Notartermin ist das Unternehmen dann ordnungsgemäß gegründet und besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Nach erfolgreicher Gründung wird die Gesellschaft in das luxemburgische Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen.

Welche Art von Dienstleistern sollte eine Holdinggesellschaft beauftragen?

Soparfis haben in der Regel keinen Sitz in Luxemburg. Soparfis sollte jedoch für Substanzzwecke so arbeiten, dass es in den Ländern, in denen die Investitionen getätigt werden, nicht als steuerlich ansässig eingestuft werden kann. Die registrierte Adresse wird von einer Domizilierungsstelle zur Verfügung gestellt.

Das Steuerabkommen kann den Zugang zu zusätzlicher Substanz in Luxemburg erfordern. Dies hängt jedoch in erster Linie von der Rechtsordnung der Investition oder des Anlegers sowie von der Transaktion ab, die ein Soparfi abgeschlossen hat.

Die Jahresabschlüsse von A Soparfi werden von einem externen Abschlussprüfer geprüft. In Luxemburg gibt es keine gesetzliche Vorschrift, einen Wohnheimleiter oder Verwalter zu bestellen, obwohl dies aus inhaltlichen Gründen erforderlich sein kann.

Wie lange wird es dauern, eine Soparfi in Luxemburg zu gründen?

Eine nicht regulierte Holdinggesellschaft wie eine Soparfi benötigt keine behördlichen Genehmigungen, solange sie keine kommerziellen Aktivitäten ausübt.

Sobald ein Bankkonto erfolgreich eingerichtet wurde, ist eine Soparfi formell gegründet. Das Gründungsverfahren kann innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Eröffnung eines Bankkontos in Luxemburg abgeschlossen werden. Mit der Gründung vor einem Notar erhält eine Soparfi ihre Rechtspersönlichkeit und kann rechtsverbindliche Verträge abschließen.

Welche Steuerregelung gilt für luxemburgische Soparfis?

Der Standardsteuersatz für juristische Personen liegt bei 24,94 % und umfasst Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Soparfis wird mit einer Vermögenssteuer von 0,5 % veranlagt. Dieser Satz wird auf der Grundlage des Nettoinventarwerts eines Soparfi festgelegt.

Die Körperschaftssteuer für gebietsansässige und gebietsfremde Unternehmen wurde für 2019 auf den folgenden Satz festgelegt:

  • 15 %, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 EUR nicht übersteigt;
  • 17 %, wenn das zu versteuernde Einkommen 200.000 EUR übersteigt.

Auf die Körperschaftssteuer wird eine zusätzliche Abgabe von 7 % als Beitrag zum Beschäftigungsfonds erhoben.

Für Körperschaften, deren Finanzvermögen, Bankguthaben und übertragbare Wertpapiere insgesamt mehr als 90 % der Bilanzsumme ausmachen und deren Bilanzsumme 350.000 EUR übersteigt, wird eine Mindestvermögenssteuer in Höhe von 4.815 EUR einschließlich Solidaritätszuschlag fällig. Für juristische Personen mit einer Bilanzsumme unter 350,00 EUR gilt dagegen eine Mindestvermögenssteuer in Höhe von 535 EUR einschließlich Solidaritätszuschlag pro Jahr.

Luxemburger Regelung zur Befreiung von Beteiligungen

Alle Dividenden, Liquidationserlöse und Kapitalgewinne, die eine Soparfi aus ihren Anteilen erzielt, können von den Bestimmungen der luxemburgischen Regelung zur Befreiung von Beteiligungen profitieren, die eine 100%ige Befreiung von der luxemburgischen Einkommensteuer vorsieht.

  1. Alle Dividenden, die eine Soparfi erhält, können von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit werden.
  2. All capital gains realized by a Soparfi on the sales of shares may be exempt from corporate income tax and municipal business tax.
  3. Alle von einem Soparfi überwiesenen Dividenden sind von der Quellensteuer befreit.
  • Derzeit mindestens 10 % der gesamten Anteile an einer qualifizierten Tochtergesellschaft halten oder sich verpflichten, diese zu halten – eine Tochtergesellschaft, die unter die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie fällt, oder eine Organisation, die während eines Zeitraums von mindestens 12 Monaten einer Einkommensteuer unterliegt, die mit den in Luxemburg geltenden Werten vergleichbar ist. Die ausländische Einkommensteuer gilt als vergleichbar, wenn sie mit einem Satz von 8,5 % auf einer ähnlichen Steuergrundlage wie in Luxemburg veranlagt wird.
  • Folglich ist jede Beteiligung mit einem Anschaffungspreis von mindestens 1,2 Mio. EUR für die Befreiung von Dividenden und 6 Mio. EUR für die Befreiung von Veräußerungsgewinnen während eines Zeitraums von mindestens 12 Monaten.
  • Alle von einer Soparfi ausgeschütteten Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 15 %.
  • In einigen Fällen. Die Quellensteuer kann gemäß den Bestimmungen der anwendbaren Abkommen reduziert werden oder es kann eine Befreiung gemäß den inländischen Vorschriften zur Quellensteuerbefreiung gewährt werden. Mit der richtigen Strukturierung kann die Quellensteuer für einen Soparfi ganz vermieden werden.
  • Bei der Ausschüttung von Liquidationserlösen wird keine Quellensteuer einbehalten.
  • Nicht gebietsansässige Aktionäre einer Soparfi unterliegen bei der Veräußerung ihrer Aktien nicht der Kapitalertragssteuer, es sei denn, sie erfüllen die folgenden Kriterien:
  1. Ein Gebietsfremder hält eine bedeutende Beteiligung oder mehr als 10 % der Kapitalanteile einer Soparfi
  2. Der Verkauf findet sechs Monate nach dem Erwerb der Beteiligung statt.
  3. Daher würde ein gebietsfremder Anteilseigner, der eine wichtige Beteiligung länger als sechs Monate hält, nicht der Besteuerung von Kapitalgewinnen aus dem Verkauf dieser Beteiligung unterliegen.
  4. Wo die Besteuerung von Kapitalerträgen anwendbar ist, verhindern Steuerabkommen, die Luxemburg mit anderen Ländern abgeschlossen hat, dass Luxemburg die Besteuerung von Kapitalerträgen vollständig einführt.

Als unabhängiges Beratungsunternehmen unterstützt Damalion seine Kunden bei den wichtigsten Geschäftsentscheidungen bei der Gründung einer Finanzholding in Luxemburg. Wir verfügen über ein ausgedehntes Netz multidisziplinärer professioneller Dienstleistungen, das natürlichen Personen und institutionellen Anlegern aus der ganzen Welt Rechts-, Buchhaltungs-, Steuer- und Finanzberatung bietet. Wenn Sie mehr über Investmentvehikel in Luxemburg oder die Gründung einer Soparfi-Gesellschaft erfahren möchten, wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.