Die Luxemburger Family Wealth Management Company (SPF) ist ein spezielles Anlagevehikel für das Halten und Verwalten von Finanzvermögen einer Einzelperson, einer Familie oder einer Gruppe, wie z. B. Anleihen, Bargeld, Währungen, Derivate, Aktien, Futures, Edelmetalle, Optionen, Ersparnisse, Optionsscheine und andere Finanzinstrumente. Eine luxemburgische Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) ist von Natur aus eine unregulierte Einrichtung. Dies bedeutet, dass eine luxemburgische Family Wealth Management Company (SPF) keine Zulassung, Lizenzierung und Aufsicht durch eine Regulierungsbehörde benötigt.
Da es sich bei diesem speziellen Anlageinstrument um eine private Vermögensverwaltung handelt, können Anteile an einer luxemburgischen Familienvermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) nicht für die öffentliche Platzierung verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Aktien nicht öffentlich angeboten oder an der Börse gehandelt werden können.
Eine luxemburgische Gesellschaft zur Verwaltung von Familienvermögen (SPF ) unterliegt dem Gesetz vom 11. Mai 2007 und wurde entwickelt, um Einzelpersonen, Familien und Gruppen die Möglichkeit zu geben, ihren jeweiligen Nachlass auf äußerst flexible, einfache und steuerlich effiziente Weise zu strukturieren. Sie können auch für andere Zwecke strukturiert werden, was sie für internationale Investoren sehr attraktiv macht.
Angesichts des Rufs Luxemburgs als erstklassiges Zentrum für Rechts- und Finanzdienstleistungen können Privatanleger, die das Halten und die Finanzierung ihres Vermögens strukturieren möchten, mit der Gründung einer Family Wealth Management Company (SPF) in Luxemburg hervorragende Erfahrungen machen.
Was sind die wichtigsten Vorteile und Merkmale einer luxemburgischen Family Wealth Management Company (SPF)?
- Sie hat ihren eigenen Charakter und ihr eigenes Design. Es besteht ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen unter den Anlegern. eine luxemburgische Vermögensverwaltungsgesellschaft für Familien (SPF), zeichnet sich durch ihren zielgerichteten Ansatz bei der Risikoverteilung aus.
- Rechtlich gesehen ist die Luxemburger Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) eine eigenständige Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Sie genießt die Vorteile einer traditionellen Holdinggesellschaft anstelle einer direkten Kapitalplatzierung für Privatpersonen.
- Privatpersonen, Gruppen und Familien genießen größere Flexibilität bei der Strukturierung ihrer Investitionen.
- Eine luxemburgische Family Wealth Management Company (SPF) genießt ein vereinfachtes und attraktives Steuersystem.
- Die Gründung einer luxemburgischen Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) ist schnell und einfach, da sie nur ein minimales Verfahren und einen geringen Kapitalbedarf erfordert.
Welche Anleger kommen für eine Luxemburger Family Wealth Management Company (SPF) in Frage?
- Privatpersonen, die ihr Privatvermögen verwalten
- Organisationen zur Verwaltung von Privatvermögen, die ausschließlich für den Nachlass einer oder mehrerer natürlicher Personen tätig sind, bei denen es sich um gebietsansässige oder gebietsfremde Einrichtungen, einschließlich Stiftungen und Trusts, handeln kann. Die Zulassungsvoraussetzungen für diese Einrichtungen werden in einem breiteren Rahmen ausgelegt, wobei ihr einziges Ziel die Vermögensverwaltung für eine oder mehrere natürliche Personen ist.
- Intermediäre, einschließlich Treuhänder, die im Namen von Privatpersonen und privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften handeln.
Auch wenn der Name vermuten lässt, dass diese Struktur auf Familien beschränkt ist, dient eine Luxemburger Familienvermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) lediglich dazu, den Zugang von Anlegern zu Privatpersonen zu bezeichnen; familiäre Bindungen sind daher nicht erforderlich.
Eine luxemburgische Family Wealth Management Company (SPF) ist ein idealer Ausgangspunkt für Anfänger, nicht-professionelle Anleger und Investmentclubs, die ihre Beziehungen zu potenziellen Anlagepartnern testen möchten. Eines der Hauptargumente für eine Luxemburger Family Wealth Management Company (SPF) ist die größere Anonymität, Diskretion und Vertraulichkeit, die mit der richtigen Struktur erreicht werden kann.
Welche verschiedenen Gründungsstrukturen gibt es für eine luxemburgische Family Wealth Management Company (SPF)?
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SA)
- Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA)
- Genossenschaft (SC)
Welche Arten von Aktivitäten kann eine luxemburgische Family Wealth Management Company (SPF) ausüben?
- Sie darf Kapitalbeteiligungen halten, solange sie die Verwaltung des Unternehmens, an dem die Anteile von einer Zweckgesellschaft gehalten werden, nicht stört.
- Eine luxemburgische Family Wealth Management Company darf keine Direktmandate in Entscheidungsgremien übernehmen.
- Da eine luxemburgische Family Wealth Management Company (SPF) unter das besondere Steuerregime fällt, hat sie keinen Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen.
Unterliegt eine luxemburgische Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) der Aufsicht durch die Kommission für die Überwachung des Finanzsektors (CSSF)?
- Die steuerliche Überwachung einer luxemburgischen Familienvermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) wird von der Register- und Domänenverwaltung durchgeführt. Die Prüfung beschränkt sich in erster Linie auf die Überprüfung von Fakten und Daten, die für den Steuerstatus des Unternehmens relevant sind.
- Verstößt eine luxemburgische Family Wealth Management Company (SPF) gegen die Bestimmungen über die Eignung der Anleger, wird ihr besonderer Steuerstatus ausgesetzt.
Sind die Anleger in einer luxemburgischen Family Wealth Management Company (SPF) Struktur beschränkt haftbar?
Als eigenständige juristische Person haften die Anleger nur mit ihren jeweiligen Beiträgen. Dies wiederum stärkt ihre Position in Bezug auf die Haftung gegenüber Dritten, insbesondere bei der Kreditaufnahme zu Nachlassplanungszwecken.
Ist eine Luxemburger Family Wealth Management Company (SPF) ein flexibles Anlageinstrument?
Eines der einzigartigen Merkmale einer luxemburgischen Family Wealth Management Company (SPF ), das sie von anderen Anlageinstrumenten unterscheidet, ist, dass sie ausschließlich für die Verwaltung von Familienvermögen, die Nachlassplanung, die Verwaltung von ehelichem Vermögen und ähnliche Zwecke konzipiert ist. Nach dem Gesetz vom 5. August 2005 sind in einer luxemburgischen Family Wealth Management Company (SPF) u.a. finanzielle Sicherheiten, Schuldtitel, strukturierte Anlagen und Bargeld zulässig.
Sie ist daher von den folgenden Investitionstätigkeiten ausgeschlossen:
- Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich der Bewilligung von zinstragenden Darlehen. Es kann jedoch Barvorschüsse leisten oder für Verbindlichkeiten eines Unternehmens, an dem es beteiligt ist, unentgeltlich bürgen.
- Viele sind nicht an der Verwaltung von Unternehmen beteiligt, an denen sie eine Beteiligung halten, selbst wenn sie Verwaltungsrechte besitzen und ein großer Prozentsatz des Kapitals von der Luxemburger Familienvermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) gehalten wird. Anteilseigner einer luxemburgischen Family Wealth Management Company (SPF) können die oben genannten Tätigkeiten ausüben.
- Eingeschränktes Recht auf kommerzielle Aktivitäten, obwohl Unternehmen, an denen eine luxemburgische Family Wealth Management Company (SPF) beteiligt ist, kommerzielle Aktivitäten ausüben können.
- Direkter Besitz von Immobilien und geistigen Eigentumsrechten.
- Verbot des Abschlusses von Lebensversicherungsverträgen.
Das geltende Recht sieht keine Beschränkungen für Finanzierung und Verschuldung vor. Luxembourg Family Wealth Management Company (SPF) kann durch Kreditaufnahme bei Aktionären, Anlegern und Kreditinstituten durchgeführt werden. Geld- und Sachspenden sind in Euro und anderen Währungen zulässig.
Welche Bestimmungen gelten im Rahmen der besonderen Steuerregelung für luxemburgische Familienvermögensverwaltungsgesellschaften (SPF)?
- Eine Luxemburger Familienvermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) ist eine steuerneutrale Einrichtung.
- Sie ist von der Körperschaftssteuer, der kommunalen Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer befreit.
- Diejährliche Zeichnungssteuer in Höhe von 0,25% ist auf einen jährlichen Betrag von 125.000 EUR begrenzt und gilt für alle luxemburgischen Familienvermögensverwaltungsgesellschaften (SPFs).
- Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Summe des eingezahlten Grundkapitals, der Aufgelder und des Teils der Schulden, der das Achtfache der vorgenannten Summe übersteigt.
- Sie kommt nicht in den Genuss der Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen, die Luxemburg mit anderen Ländern abgeschlossen hat, und der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
- Eine luxemburgische Family Wealth Management Company (SPF) wird in den Ländern, in denen die Anlagen ansässig sind, mit ausländischen Quellensteuern belastet.
- Dividenden und Zinsen, die von einer luxemburgischen Family Wealth Management Company (SPF) gezahlt werden, unterliegen nicht der Quellensteuer, es sei denn, das Gesetz vom 23. Dezember 2005 zur Einführung einer inländischen Quellensteuer auf Zinszahlungen an gebietsansässige natürliche und juristische Personen findet Anwendung.
- Dividenden- und Zinszahlungen können bei den Empfängern nach den geltenden Einkommenssteuergesetzen für Gebietsansässige besteuert werden, während Gebietsansässige in ihrem Herkunftsland besteuert werden können.
- Kapitalgewinne bei der Übertragung von Aktien und Liquidationsüberschüsse für Nichtansässige sind in Luxemburg nicht steuerpflichtig.
- Da eine luxemburgische Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, kann sie nicht als Steuerpflichtiger für Mehrwertsteuerzwecke gelten.
- Um ihre unternehmerischen Aufgaben zu erfüllen, kann eine Luxemburger Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF) Personal einstellen, eine Immobilie anmieten und Verträge mit verschiedenen Dienstleistern, wie Anlage- und Finanzberatern und Organisationen, abschließen.
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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.