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DieSchweiz ist nach wie vor ein bevorzugter Standort für ausländische institutionelle und private Investoren, die eine Holdinggesellschaft gründen möchten, um ihre Reichweite und ihr Wachstumspotenzial weiter auszubauen. Es ist ein herzliches und gastfreundliches Land für alle Arten von Unternehmen und Organisationen, die auf dem europäischen Kontinent Fuß fassen wollen.

Neutralität und Finanzkraft der Schweiz ziehen Investoren an

Es ist der Hauptsitz angesehener globaler Organisationen, Geschäftskonglomerate und Finanzinstitute. Die Stärke der Schweiz liegt in ihrer neutralen Haltung in allen Aspekten der Transaktionen und Beziehungen mit anderen Ländern. Diese einzigartige Eigenschaft der Schweiz macht sie zu einem attraktiven Standort für ausländische Holdinggesellschaften.

Neben den Grossunternehmen gibt es in der Schweiz auch Tausende von KMUs (kleine und mittlere Unternehmen). Im Jahr 2021 wird das Land 599.686 KMU beherbergen.

DieSchweiz zieht ausländische Investoren auch wegen ihres systematischen föderalistischen Systems, der niedrigen Inflationsrate, der stabilen Währung, der starken Kaufkraft der Bevölkerung, des hohen Lebensstandards und der starken politischen und sozialen Landschaft an.

Gebildete Bevölkerung und Finanzfachleute

Ausgezeichnete Geschäfts- und Finanzdienstleistungen

Da einige der weltbesten Banken in der Schweiz ansässig sind, dient das Land als fortschrittliche Gemeinschaft, die aus Bankern, internationalen Anwälten, Versicherungsanbietern, Finanzdienstleistern, Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern und vielen anderen besteht. Außerdem verfügt sie über eine hoch gebildete und mehrsprachige Bevölkerung.

Und schliesslich teilt die Schweiz aufgrund ihrer strategischen Lage in Mitteleuropa die Betriebszeiten mit nordamerikanischen und einigen asiatischen Ländern.

Starke bilaterale Abkommen mit der Mehrheit der europäischen Länder

Obwohl sich die Schweiz gegen einen Beitritt zur Europäischen Union entschieden hat, unterhält sie enge bilaterale Beziehungen zu den europäischen Nachbarländern. Die lokale Wirtschaft erfreut sich eines reibungslosen Waren-, Dienstleistungs- und Bevölkerungsverkehrs. Neben der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und einem Freihandelszonenabkommen (FHA) mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügt die Schweiz über ein Netz von Freihandelsabkommen mit insgesamt 42 Partnerländern.

Gründung einer Schweizer Holdinggesellschaft

2019 hat das Schweizer Parlament seine umfassende Unternehmenssteuerreform ratifiziert. Zu den Änderungen, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten, gehört die Abschaffung älterer kantonaler oder regionaler Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften mit Sitz in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Ab dem 1. Januar 2020 werden Holdinggesellschaften, die in erster Linie gegründet wurden, um Beteiligungsrechte in der Schweiz zu halten, sowie ausländische Tochtergesellschaften mit Körperschaftssteuern auf kantonaler Ebene veranlagt. Vor der Steuerreform konnten Kapitalgewinne und Dividenden von der Beteiligungssteuer befreit werden, d. h. Holdinggesellschaften zahlten nur einen Körperschafts- und Kapitalsteuersatz von 0,1 %.

Obwohl die Holdingregelung in der Schweiz nicht mehr existiert, können Holdinggesellschaften immer noch Steuerprivilegien genießen, die zu einem kombinierten Körperschaftssteuersatz von 0 % führen.

Um eine Holdinggesellschaft in der Schweiz zu gründen, müssen ausländische Unternehmen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • Für Kapitalgewinne muss eine Haltefrist von einem Jahr eingehalten werden, die jedoch nicht für Dividenden gilt.
  • Der Gesamtprozentsatz der Holdinggesellschaft sollte mindestens 10 % für Kapitalgewinne oder 1.000.000 CHF oder 10 % des Marktwerts für Dividendenerträge betragen.

Quellensteuer

  • Die Quellensteuer auf Dividenden, die von einer Holdinggesellschaft in der Schweiz an ihre Aktionäre ausgeschüttet werden, unterliegt dem Normalsatz von 35 %.
  • Der Quellensteuersatz kann gemäß den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern auf 0 %, 5 % und 15 % weiter reduziert werden.

Stoffliche Regeln

  • Für grössere Büroräume von Schweizer Holdinggesellschaften gibt es keine festgelegte Anzahl von Mitarbeitern.
  • Die Substanzregel besagt, dass Holdinggesellschaften nicht verpflichtet sind, in der Schweiz ansässige Personen einzustellen.
  • Eine Holdinggesellschaft kann von einem rein schweizerischen Verwaltungsrat geleitet werden.

Kantonales Steuerregime

  • Die Schweiz ist insofern einzigartig, als ihre 26 Regionen oder Kantone ihre eigenen Steuersätze festlegen können.
  • Holdinggesellschaften nutzen ihre Beteiligungsbefreiung im Zuge der Änderungen der Körperschaftssteuer.
  • Stark abhängig vom kommunalen und kantonalen Standort einer Holdinggesellschaft liegen die Gesamtsteuersätze auf allen Ebenen für Unternehmensgewinne vor Steuern zwischen 12% und 13%.

Zusätzliche Anreize für Holdinggesellschaften

  • Anreiz in Form einer Patentbox, die die Körperschaftssteuer für qualifizierte Patente reduziert, auch bekannt als F&E-Superabzug, der einen Abzug von 150 % der förderfähigen F&E-Ausgaben in der Schweiz ermöglicht.
  • Mehrere Regionen oder Kantone bieten steuerliche Anreize für die Ausweitung von Investitionen und die Gründung neuer Unternehmen, einschließlich Steuerbefreiungen für kantonale Steuersätze bis zu 10 Jahren.

Verschärfung der Zuwanderungsregelung in der Schweiz

Am 1. Januar 2020 hat das Land eine Regelung zur Erhöhung der Zuwanderung eingeführt. Für Unternehmen, die in die Schweiz einwandern und dort bereits tätig sind, werden Vorzugsbehandlungen gewährt. Diese Operationen werden steuerneutral ausgewiesen und abgeschrieben, um die Belastung durch die geltenden Einkommensteuersätze zu verringern.

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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.