Am 31. Januar 2022 gaben die Vereinigten Arabischen Emirate bekannt, dass alle sieben Emirate eine föderale Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne erheben werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit Sitz in den VAE ab dem 1. Juni 2023 mit der Körperschaftssteuer veranlagt werden.
Die Ankündigung ist ein Beweis dafür, dass sich die Positionierung des Landes als äußerst attraktives Ziel für ausländische Investoren stark verändert hat. Die VAE sind dafür bekannt, dass sie Unternehmern Steuerfreiheit gewähren und im Jahr 2018 eine niedrige Mehrwertsteuer von 5 % erheben.
Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne ab 1. Januar 2023
Es heißt, dass die VAE einen gesetzlichen Steuersatz von 9 % für steuerpflichtige Einkünfte über 375.000 AED (102.000 $) und 0 % für steuerpflichtige Einkünfte bis zu diesem Betrag vorsehen, um Neugründungen und kleine Unternehmen zu unterstützen.
Nach Angaben des Finanzministeriums der VAE wird die Körperschaftssteuerregelung wettbewerbsfähige Bestimmungen enthalten, die ihre Attraktivität für ausländische Investoren aufrechterhalten sollen. Die Behörden versichern, dass die neue Körperschaftssteuerregelung den Befolgungsaufwand für Unternehmen, die in der Lage sind, ihre Jahresabschlüsse zu erstellen und auf dem neuesten Stand zu halten, auf ein Minimum beschränken wird. Die erforderlichen Verrechnungspreis- und Dokumentationsanforderungen gelten für Unternehmen in den VAE unter Bezugnahme auf die Verrechnungspreisrichtlinien der OECD.
Unternehmen mit Sitz in den VAE sind verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr mindestens eine Körperschaftssteuererklärung abzugeben. Außerdem werden die Unternehmen nicht mehr verpflichtet sein, Vorauszahlungen zu leisten oder Steuererklärungen für Rückstellungen zu erstellen, sobald die Körperschaftsteuerregelung in Kraft ist.
Berufstätige Einzelpersonen hingegen werden nicht mit Steuern auf ihre Arbeitseinkommen, Immobilien, Kapitalbeteiligungen und andere persönliche Einkünfte belastet, die nicht im Zusammenhang mit Handels- oder Geschäftstätigkeiten in den VAE stehen. Die Körperschaftssteuer entfällt auch für ausländische Investoren, die keine Geschäftstätigkeit in den VAE ausüben.
Nach Angaben des Finanzministeriums können Unternehmen in Freizonen weiterhin Körperschaftssteueranreize in Anspruch nehmen, sofern sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dies ist eine gute Nachricht für Unternehmen in den verschiedenen Freihandelszonen der VAE, die seit langem von 0 % Steuern, vollem ausländischem Eigentum und anderen Vorteilen profitieren.
Diese Ankündigung wird als natürliche Entwicklung führender Volkswirtschaften wie der VAE angesehen. Mit der Festlegung einer Mindestkörperschaftssteuer machen die VAE einen großen Schritt zur Einhaltung internationaler Standards für Steuertransparenz und verhindern gleichzeitig schädliche Geschäftspraktiken.
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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.