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Luxemburg ist ein kleiner, aber wohlhabender Binnenstaat im Herzen Europas. Es ist bekannt für seine stabile und solide Wirtschaft, die es zu einem der reichsten Länder der Welt macht. Das Land wird aufgrund seines ausgezeichneten Rechtsrahmens, seiner guten Regierungsführung und seiner Wirtschaftspolitik, die für ausländische Unternehmen und private Investoren gleichermaßen attraktiv ist, positiv bewertet. Sie ist auch eines der Gründungsmitglieder der Europäischen Union. Luxemburg verzeichnet mit 116.921 $ im Jahr 2021 durchweg eines der höchsten BIPs.

Vorteile einer Firmengründung in Luxemburg

Die Eröffnung eines Unternehmens in Luxemburg bietet eine Reihe von Vorteilen und Nutzen:

Ausgezeichnete Sicherheit

Die sicheren politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Luxemburg unterstützen den Eintritt von juristischen Personen, die von Inländern und ausländischen Investoren gegründet werden. Zu den beliebtesten juristischen Personen, die in Luxemburg gegründet werden können, gehören Kapitalgesellschaften, Trusts und Privat- oder Familienunternehmen.

Lange Geschichte und Ruf als erstklassiges Investitionszentrum

Trotz seiner geringen Größe ist Luxemburg der zweitgrößte Finanzplatz der Welt und verwaltet effizient ein Vermögen von über 2,5 Billionen Euro. Mehr als 40 % der ein- und ausgehenden Investitionen laufen über Luxemburg.

Territoriale Steuer

Nicht in Luxemburg ansässige Kapitalgesellschaften werden nur mit der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer auf ihre Einkünfte in Luxemburg veranlagt. Es ist jedoch zu beachten, dass Anleger aus den Vereinigten Staaten und anderen Ländern, die Einkommenssteuern auf ihr weltweites Einkommen erheben, nach dem Steuersystem ihres eigenen Landes veranlagt werden.

Doppelbesteuerungsregime

Luxemburg hat Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Ländern innerhalb der Europäischen Nation und anderen Ländern abgeschlossen. Es hat insgesamt 84 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, von denen die meisten die Bestimmungen von Artikel 26.5 des Musterabkommens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden enthalten.

Luxemburgische Unternehmensstrukturen

Bei der Beantragung der Gewerbeerlaubnis müssen Sie wählen, unter welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen gründen oder betreiben wollen. Sie können aus den folgenden luxemburgischen Rechtsformen wählen:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SA)
  • Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)
  • Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S)
  • Soziale Unternehmen (SIS)
  • Offene Handelsgesellschaft (SCS)
  • Spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp)

Verfahren zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis

Die Geschäftserlaubnis kann bei der luxemburgischen Handelskammer beantragt werden. Für die Beantragung einer Gewerbeerlaubnis sind die folgenden Unterlagen erforderlich.

  • Bewerbungsformular
  • Identitätsnachweis
  • Dokumente, die die berufliche Qualifikation für die geplante Tätigkeit bescheinigen
  • Dokumente, die die berufliche Integrität der Anleger bescheinigen.
  • Steuermarken
  • Handelsgesellschaften müssen einen Gesellschaftsvertrag vorlegen.

Alle Dokumente müssen bei der Abteilung Registrierung und Domains eingereicht werden. Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften müssen sich beim Handelsregister anmelden. Außerdem muss eine Handelsgesellschaft ihre Satzung vorlegen. Ein eingetragener Notar kann die Eintragung der Gründung von Unternehmen vornehmen.

Holdinggesellschaft

Investoren, die ihr Unternehmen als Beteiligungsgesellschaft oder Soparfi gründen wollen, können Fonds oder Vermögenswerte halten und verwalten, Geld verleihen und aufnehmen und auch Lizenzgebühren einnehmen. Soparfis genießen außerdem verschiedene Vorteile, darunter:

a. Befreiung von der Einkommenssteuer auf Dividenden, auch bei Liquidation des Unternehmens

b. Befreiung von der Kapitalertragsteuer auf qualifizierte Beteiligungen

c. Ausschüttung von Dividenden an berechtigte Empfänger und Befreiung von der Quellensteuer

Family Wealth Management Unternehmen

Eine luxemburgische Gesellschaft kann als Family Wealth Management Company (SPF ) gegründet werden, in der Einzelpersonen ihr Vermögen und ihre Vermögenswerte verwalten können, die alle erhalten und an ihre Erben weitergegeben werden können.

Eine Family Wealth Management Company (SPF) ist von der Zahlung staatlicher Steuern befreit, Einzelpersonen müssen eine jährliche Zeichnungssteuer auf der Grundlage der Aktienprämien und des Kapitals zu einem Satz von 0,25 % zahlen.

Spezialisierte Investmentfonds (SIF)

Eine luxemburgische Gesellschaft kann als spezialisierter Investmentfonds (SIF) für gut informierte Anleger gegründet werden, die in Wertpapiere, einschließlich Hedge-Fonds, Immobilien, Private Equity und vieles mehr investieren wollen.

Ein spezialisierter Investmentfonds (SIF ) wird mit einer jährlichen Zeichnungssteuer belegt, die auf der Grundlage des Wertes seines gesamten Nettovermögens zu einem Satz von 0,01 % berechnet wird. Darüber hinaus wird die Mehrwertsteuer nur auf Dienstleistungen und Käufe erhoben, die nicht mit der Verwaltung der Mittel in Zusammenhang stehen.

Auswählen eines Firmennamens

  • Eine neu gegründete luxemburgische Gesellschaft muss einen eindeutigen Namen wählen, der anderen Gesellschaften in Luxemburg nicht ähnlich sein darf.
  • Der Firmenname muss immer mit der Abkürzung der Unternehmensstruktur enden.
  • Der Firmenname darf nicht dem Namen eines Aktionärs ähnlich sein.
  • Nach der Gründung wird eine Gründungsurkunde ausgestellt, die den Namen des Unternehmens enthält.

Physische Adresse des Büros und lokaler Vertreter in Luxemburg

  • Eine luxemburgische Gesellschaft muss ein lokales Büro und einen eingetragenen Vertreter mit Wohnsitz in Luxemburg haben, um offizielle Mitteilungen und Serveranfragen zu erhalten.
  • Ein luxemburgisches Unternehmen kann überall auf der Welt eine Hauptadresse haben.

Aktionäre

  • Je nach Rechtsform muss ein Unternehmen mindestens einen Gesellschafter haben.
  • Ein Aktionär kann in einem beliebigen Land ansässig sein und eine natürliche oder juristische Person sein.
  • Eine Aktiengesellschaft kann Aktien mit oder ohne Stimmrecht ausgeben, wobei dies weitgehend im Ermessen des Unternehmens liegt.
  • Alle Namensaktien müssen im Logbuch des Unternehmens erfasst und protokolliert werden.
  • Namensaktien können durch die Ausstellung einer Übertragungserklärung zwischen einem Übertragenden und einem Erwerber übertragen werden.
  • Der Gründer einer luxemburgischen Gesellschaft kann eine natürliche oder juristische Person sein.
  • Die Namen der Aktionäre können vertraulich behandelt werden, solange die natürliche oder juristische Person durch einen Treugeber ordnungsgemäß auf dem Papier vertreten ist.

Unternehmensleiter und Manager

  • In einer luxemburgischen Gesellschaft muss mindestens ein Geschäftsführer bestellt sein.
  • Der Geschäftsführer kann seinen Wohnsitz in einem anderen Land haben; er kann eine natürliche oder juristische Person sein.

Gesellschaftsgründungsformalitäten in Luxemburg

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SA)

  • Gründung durch notarielle Urkunde.
  • Die Satzung muss beim luxemburgischen Handelsregister hinterlegt werden.
  • Die Gesellschaft wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

  • Gründung durch notarielle Urkunde.
  • Die Satzung muss beim luxemburgischen Handelsregister hinterlegt werden.
  • Die Gesellschaft wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Kommanditgesellschaft auf Aktien ( SCA)

  • Gründung durch notarielle Urkunde.
  • Die Satzung muss beim luxemburgischen Handelsregister hinterlegt werden.
  • Die Gesellschaft wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCSp)

  • Notarielle Urkunde nicht erforderlich.
  • Eine private Vereinbarung ist für die Gründung ausreichend.
  • Auszüge aus Satzungen müssen registriert und im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Offene Handelsgesellschaft (SCS)

  • Gründung durch notarielle Urkunde oder eine private Vereinbarung.
  • Auszüge aus Satzungen müssen registriert und im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Mindestaktienkapital je nach Unternehmensstruktur

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SA)

  • 31.000 EUR, wovon 25 % bei der Gründung gezahlt werden müssen.

Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

  • 12.000 EUR Mindestaktienkapital, das bei der Gründung voll eingezahlt sein muss.

Kommanditgesellschaft auf Aktien ( SCA)

  • 31.000 EUR, wovon 25 % bei der Gründung gezahlt werden müssen.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCSp)

  • Kein Mindestaktienkapital.
  • Das Kapital ist nur in Namensaktien aufgeteilt.

Offene Handelsgesellschaft (SCS)

  • Kein Mindestaktienkapital.

Anforderungen an Buchhaltung und Rechnungsprüfung

  • Buchführung und Jahresabschluss sind für alle luxemburgischen Kapitalgesellschaften obligatorisch.
  • Über die Geschäftsvorgänge und Finanzen des Unternehmens müssen Aufzeichnungen geführt werden, die für eine genaue Berichterstattung auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen.

Jahreshauptversammlung der Aktionäre

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SA)

  • Die Sitzung muss jährlich stattfinden.

Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

  • Jährliche satzungsgemäße Versammlung.
  • Bei weniger als 25 Aktionären sind schriftliche Verfahren zulässig.

Kommanditgesellschaft auf Aktien ( SCA)

  • Die Sitzung muss jährlich stattfinden.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCSp)

  • Die Sitzung muss jährlich stattfinden.

Offene Handelsgesellschaft (SCS)

  • Die Sitzung muss jährlich stattfinden.

Erforderliche Zeit für den Abschluss der Gründung

  • Der geschätzte Zeitaufwand für eine Gesellschaftsgründung beträgt eine Woche.

Eröffnung eines Bankkontos in Luxemburg

Die Vorteile von Bankdienstleistungen in Luxemburg für Unternehmen jeder Größe sind zahlreich. Für institutionelle und private Anleger ist es unerlässlich, nach der Gründung einer Gesellschaft ein Bankkonto in Luxemburg zu eröffnen. Ihre finanzielle Vorgeschichte wird von Vorteil sein, wenn Sie ein Geschäftskonto eröffnen wollen.

Schritte und Voraussetzungen für die Einrichtung eines Bankkontos in Luxemburg

Die allgemeinen Schritte und Verfahren zur Eröffnung eines luxemburgischen Bankkontos sind ähnlich. Bei der Beantragung eines Bankkontos müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen.

  • Persönliche Identifikation
  • Bescheinigungen, Genehmigungen und Lizenzen für Unternehmen
  • Kontoauszug von anderen Unternehmen
  • Geschäftsplan
  • Bewerbungsschreiben
  • Nachweis einer physischen Geschäftsadresse in Luxemburg

Als gut informierter Anleger müssen Sie Ihr Dossier mit so vielen Details und Dokumenten wie möglich vorbereiten, bevor Sie ein Bankkonto eröffnen. So können Sie Verzögerungen vermeiden und die Eröffnung eines Bankkontos vereinfachen.

Eine luxemburgische Gesellschaft bietet eine Reihe von Vorteilen, insbesondere für ausländische Investoren, die sie als Holdinggesellschaft nutzen wollen, um Vermögenswerte zu verwalten und passive Einkünfte für ihre Aktionäre zu erzielen. Darüber hinaus können Ausländer Familien-Vermögensverwaltungsgesellschaften und spezialisierte Investmentfonds gründen, die kaum steuerlich veranlagt werden. Bei der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg sind mehrere Schritte erforderlich, von der Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen über die Wahl der besten Rechtsform, die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen und die Eröffnung eines Bankkontos bis hin zum Verständnis der steuerlichen Regelungen – Damalion kann Sie von Anfang bis Ende unterstützen. Mit unserem qualifizierten und kompetenten globalen Servicenetz können Sie überall auf der Welt ein Unternehmen in Luxemburg gründen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Damalion-Experten.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.