Das Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister ist ein öffentlich zugängliches Register für interessierte Investoren in Luxemburg. Sie enthält alle wichtigen Informationen über Gewerbetreibende und Unternehmen, die laut Gesetz nach erfolgreicher Gründung offengelegt werden müssen. Alle veröffentlichten Informationen, die zur Identifizierung des Gewerbetreibenden oder Unternehmens dienen, einschließlich spezifischer Geschäftsinformationen wie Satzung, Bestimmungen, Geschäftsordnung, Haftung von Geschäftsführern und Ämtern sowie Unternehmensabschlüsse.
Der Umfang der Informationen, die ein Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich machen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Rechtsform des Unternehmens, der Größe und dem jeweiligen Tätigkeitsbereich. Alle neu gegründeten Unternehmen in Luxemburg müssen in das Handels- und Gesellschaftsregistereingetragen werden, und ihre Satzung muss je nach Rechtsform eines luxemburgischen Unternehmens sofort vollständig oder in Auszügen hinterlegt werden.
Registrierungspflichtige luxemburgische Unternehmen
- Natürliche Personen, die in der Rolle eines Händlers handeln
- Kommerzielle Unternehmen
- Wirtschaftliche Interessengruppen
- Wirtschaftliche Interessenvereinigungen in Europa (EWIVs)
- In Luxemburg von Handelsgesellschaften gegründete Tochtergesellschaften
- Zivile Unternehmen
- Fundamente
- Landwirtschaftliche Verbände
- Gemeinnützige Organisationen
- Pensionssparvereine
- Staatliche und kommunale Unternehmen des öffentlichen Sektors
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Offene Investmentfonds
- Besondere Kommanditgesellschaften
Name des Unternehmens Verfügbarkeit
- Eine luxemburgische Gesellschaft muss einen einzigartigen Handels- oder Geschäftsnamen haben, der anderen in Luxemburg eingetragenen Gesellschaften nicht ähnelt oder mit ihnen identisch ist.
- Anleger können die Verfügbarkeit eines Firmennamens überprüfen, indem sie beim luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister einen Antrag auf ein Zertifikat stellen, das die Verfügbarkeit des Firmennamens bestätigt.
Kosten für die Eintragung eines luxemburgischen Unternehmens
Die Eintragung und Anmeldung einer luxemburgischen Gesellschaft kann online erfolgen, kann aber auch in bar bei den luxemburgischen Unternehmensregistern bezahlt werden.
Für die Eintragung eines Unternehmens bei den luxemburgischen Unternehmensregistern wird eine zusätzliche Anmeldegebühr erhoben.
- 20 EUR für die Eintragung von gemeinnützigen Vereinen, natürlichen Personen, Stiftungen und landwirtschaftlichen Vereinen.
- 10 EUR für Anmeldungen von anderen Unternehmensstrukturen.
- 80 EUR für alle anderen Unternehmensanmeldungen vor der Registrierung.
Bei der Unternehmensregistrierung bereitgestellte Informationen
Für die Eintragung einer Handelsgesellschaft müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name des Unternehmens
- Rechtsform des Unternehmens
- Eingetragene Geschäftsadresse
- Zweck des Geschäftsbetriebs
- Datum der Gründung und Dauer des Bestehens eines Unternehmens
Bei der Anmeldung können weitere Informationen über das Unternehmen verlangt werden:
- Grundkapital der Gesellschaft
- Name der Partner und ihre jeweiligen finanziellen Verpflichtungen
- Direktoren und ihre Rolle bei der Bindung des Unternehmens
- Personen, die für die Aufsicht über das Unternehmen verantwortlich sind
- Jahresabschlüsse pro Haushaltsjahr
Bei Aktiengesellschaften (SA), Europäischen Gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien (SCA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SARL), Genossenschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts müssen die Gründungsurkunden vollständig offengelegt werden.
Für Rechtsformen wie Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts in Familienbesitz muss hingegen ein Auszug aus den Gründungsurkunden veröffentlicht werden.
Schritt-für-Schritt-Anmeldung in Luxemburg
Wenn Sie die Anmeldung persönlich vornehmen:
- Für die Hinterlegung von Privaturkunden können die Registranten einen Termin bei der Anmeldestelle des Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregisters beantragen. Für die persönliche Einreichung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Bei Online-Anmeldung:
Privat beglaubigte Gesellschaftsverträge können mit Hilfe eines Zertifikats spätestens einen Monat nach der ordnungsgemäßen Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags elektronisch beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt werden.
Die Anmeldung und Registrierung muss die folgenden Unterlagen enthalten:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Die Urkunde ist im PDF-Format einzureichen
Bei notariell beglaubigten Urkunden muss die Einreichung vor einem Notar erfolgen. Der Notar ist für die folgenden Maßnahmen verantwortlich:
- Das Unternehmen anmelden
- Einreichung der Gründungsurkunde auf elektronischem Wege zur Veröffentlichung spätestens einen Monat nach Unterzeichnung der Satzung.
Sobald die Anmeldung abgeschlossen ist, wird dem Anmelder eine elektronische Empfangsbestätigung zugesandt. Darüber hinaus wird die Gründungsurkunde am Tag des Scheiterns oder an dem vom Antragsteller bei der Anmeldung festgelegten Tag – der innerhalb von 15 Tagen nach dem Anmeldetag liegen sollte – im elektronischen Gesellschaftsregister veröffentlicht. Alle anderen Instrumente der Verfassung werden nach ihrer Veröffentlichung automatisch rechtsverbindlich für Dritte.
Andere Verfahren der Unternehmensregistrierung
Für die Eintragung eines Unternehmens und die Hinterlegung der Satzung in Luxemburg ist keine Geschäftserlaubnis erforderlich. Ist für die beabsichtigte Tätigkeit jedoch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich, empfiehlt es sich sicherzustellen, dass der mit der Leitung und Verwaltung eines Unternehmens betraute Beamte die vom Gesetz geforderten Grundvoraussetzungen erfüllt.
Nach erfolgreicher Eintragung in das luxemburgische Handels- und Gesellschaftsregister muss ein Unternehmen anschließend die Registrierung für die Mehrwertsteuer bei der Behörde für Registrierungsgebühren, Immobilien und Mehrwertsteuer vornehmen. Jede Satzungsänderung muss ausgearbeitet und eine abgestimmte Satzung beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt werden.
Um die Anforderungen der Unternehmensregistrierung in Luxemburg zu erfüllen, benötigen Sie eine kompetente und erfahrene Unternehmensberatung, die Sie während des gesamten Prozesses unterstützt. Als führendes Beratungsunternehmen für Unternehmen bietet Damalion Ihnen die Unterstützung, die Sie für einen reibungslosen und problemlosen Registrierungsprozess in Luxemburg benötigen. Wir bieten internationalen Investoren, die in Luxemburg geschäftlich tätig werden wollen, eine ganze Reihe von Dienstleistungen an. Unser globales Servicenetz erleichtert die erfolgreiche Gründung und Eintragung von Unternehmen sowie die Unterstützung bei der Koordination mit Fachleuten, die bei der Leitung und Verwaltung eines Unternehmens in Luxemburg helfen können. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Damalion-Experten.
Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.