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Ausländische Investoren entscheiden sich für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) in Luxemburg aufgrund des einfachen und unkomplizierten Gründungsprozesses. Darüber hinaus ergänzen die inhärenten Merkmale einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) die verschiedenen Arten von Geschäftstätigkeiten, die internationale Investoren typischerweise in Luxemburg aufbauen.

Hier sind einige Vorteile der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Luxemburg:

  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) kann von juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden.
  • Es gibt nur wenige Schritte, die Investoren unternehmen müssen, um ein Unternehmen zu gründen und zu registrieren, damit alle kommerziellen und geschäftlichen Anforderungen in dem Land erfüllt werden.
  • Es kann auf den Namen einer einzigen natürlichen Person eingetragen werden, die die volle Kontrolle über das Anlageinstrument übernimmt.
  • Da die Eigentumsstruktur einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung einfach und geradlinig ist, sind alle mit ihrer Gründung verbundenen Formalitäten minimal und leicht zu bewältigen.
  • Die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) muss nicht den Namen der Aktionäre enthalten.
  • Etwa 75 % der Unternehmen sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SARL) gegründet, was sie zu einer beliebten Form der Unternehmensbeteiligung im Herzogtum macht.
  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Private Limited Liability Company, SARL) kombiniert erfolgreich die Eigenschaften einer Aktiengesellschaft (SA) und einer Partnerschaftsstruktur. Sie übernimmt die positiven Eigenschaften dieser beiden Rechtsformen.
  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann für geschäftliche Zwecke gegründet werden, mit Ausnahmen im Bank-, Versicherungs- und Investitionssektor.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) Firmenname

  • Der Name einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss auf GmbH oder SARL enden.
  • Der Name muss vom luxemburgischen Gesellschaftsregister genehmigt werden.
  • Bei der Wahl eines Firmennamens müssen Sie zunächst prüfen, ob der gewählte Name im Unternehmensregister verfügbar ist.
  • Die Gesellschaft muss einen anderen Namen tragen als die anderen in Luxemburg gegründeten Gesellschaften.
  • Zwei bis drei Tage nach der Beantragung Ihres Firmennamens beim Unternehmensregister werden Sie benachrichtigt, wenn der von Ihnen gewählte Name verfügbar ist.

Änderung der Unternehmensstruktur

  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) kann in der Zukunft in eine andere Unternehmensstruktur umgewandelt werden.
  • Wenn die Zahl der Aktionäre 100 übersteigt, muss das Unternehmen seine Eigentümerstruktur ändern.
  • Die Fusions- und Übernahmevorschriften gelten für alle in Luxemburg gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SARL).

Statuten der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

  • Die Gründer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) müssen eine Satzung erstellen und diese zur Genehmigung bei einem Notar einreichen.
  • Ist die Satzung eines Unternehmens in englischer Sprache abgefasst, muss sie auch in die luxemburgische, französische und deutsche Sprache übersetzt werden.

Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) Firmeninhaber

  • Die Haftung der Gründer und/oder Anteilseigner einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) ist auf die Höhe ihrer Einlagen auf das Stammkapital beschränkt.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) Lebensspanne

  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) kann für einen unbegrenzten Zeitraum bzw. für die in der Satzung festgelegte Dauer bestehen bleiben.
  • Der Tod, der Konkurs oder die Unfähigkeit der Gründer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) führt nicht automatisch zur Liquidation oder Schließung.

Unternehmensmitbegründer in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

  • Mindestens ein Unternehmensgründer ist zulässig.
  • Im Falle eines Gründers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) steht das Unternehmen unter seiner vollen Kontrolle.
  • Die maximale Anzahl von Aktionären in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) beträgt 100.
  • Natürliche und juristische Personen können die Rolle des Gründers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) übernehmen.
  • Im Falle von zwei oder mehr Gründern kann einer von ihnen als Geschäftsführer fungieren, oder der Geschäftsführer kann Personal einstellen, das die Rolle des Geschäftsführers übernimmt.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) Grundkapital

  • Eine luxemburgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) muss ein Stammkapital von mindestens 12.000 EUR haben.
  • Das Stammkapital muss vor der Eintragung des Unternehmens vollständig eingezahlt sein.
  • Das bei einer Bank hinterlegte Aktienkapital ist für die Verwendung gesperrt, bis die Eintragung der Gesellschaft erfolgt ist.
  • Der Gründer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) muss einen Bankauszug vorlegen, der die Einzahlung des Stammkapitals bestätigt und von einem Notar anerkannt wurde.
  • Die Eröffnung eines luxemburgischen Bankkontos, auf das das Stammkapital eingezahlt werden muss, nimmt einen großen Teil der Zeit in Anspruch, die für die Gründung eines Unternehmens im Großherzogtum benötigt wird.
  • Eine luxemburgische Bank führt ihre eigenen KYC- (Know your Client) und Due-Diligence-Verfahren durch, bevor ein Bankkonto für ein Unternehmen, das sich in Luxemburg niederlassen möchte, eröffnet werden kann. Die Eröffnung eines Bankkontos in Luxemburg dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
  • Das Aktienkapital der Gesellschaft kann in jeder beliebigen Währung eingezahlt werden, wobei der umgerechnete Betrag mindestens 12.000 EUR betragen muss.

Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) Management

  • Die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) kann die Anzahl der Geschäftsführer aufzählen und den Umfang ihrer Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse festlegen.
  • In der Unternehmenssatzung kann festgelegt werden, ob die Gründer die Rolle des/der Geschäftsführer(s) übernehmen können oder ob ein spezielles Personal eingestellt wird, das als Unternehmensleiter fungiert.
  • Regeln für die Übernahme der Rolle des Geschäftsführers müssen nicht in die Satzung aufgenommen werden, da dies auf der Jahreshauptversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) geregelt werden kann.
  • Ausländische und einheimische natürliche Personen können die Rolle des Unternehmensleiters übernehmen.
  • Wenn der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) eine juristische Person ist, kann sie ihren Sitz in anderen Ländern haben.
  • Die Unternehmensleiter werden die Rolle des Unternehmensvertreters übernehmen.
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) ist für alle Handlungen verantwortlich, die von ihren Geschäftsführern in ihrem Namen durchgeführt werden, einschließlich aller Handlungen, die außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen.

In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) können die folgenden Berufsgruppen nicht die Rolle des/der Direktors/in übernehmen:

  • Luxemburgischer Regierungsangestellter
  • Notar
  • Militärisches Personal
  • Anwälte
  • Richter
  • Staatliche Beamte

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) in Luxemburg muss eine eigene eingetragene Adresse in Luxemburg haben. Diese Informationen müssen beim luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt werden.

Erlangung von Lizenzen in Luxemburg

  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL), die beabsichtigt, in Luxemburg gewerblich tätig zu werden, muss eine Geschäftserlaubnis erhalten.
  • Eine Geschäftserlaubnis wird nicht für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) selbst, sondern für die Mitarbeiter, die für sie arbeiten, sowie für Personen, die Eigentumsanteile halten, ausgestellt.
  • Der Antrag auf Geschäftserlaubnis muss innerhalb von drei Tagen nach dem Datum der Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) eingereicht werden.

Zeitrahmen für die Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

  • Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) in Luxemburg dauert normalerweise sieben Tage. Diese Frist kann sich jedoch verlängern, da Sie ein Firmenkonto eröffnen müssen, auf das das Aktienkapital eingezahlt wird.
  • Bei der Einrichtung eines Bankkontos sind Due-Diligence- und KYC-Verfahren erforderlich; daher kann die Gründung eines Unternehmens zwischen einer und drei Wochen dauern.

Kosten für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

SARL Steuerliche Behandlung

  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) in Luxemburg wird mit 29,22% Körperschaftssteuer pro Jahr veranlagt.
  • Die Körperschaftssteuer auf Gewinne über 15.000 EUR beträgt jährlich 21 %.
  • Liegt der Gewinn unter 15.000 EUR, wird die Steuer auf 20 % festgesetzt.
  • Die Mindestgewinnsteuer für ansässige Privatunternehmen wird auf 3.210 EUR zuzüglich 7% Solidaritätszuschlag festgesetzt.
  • Kommunaler Gewerbesteuersatz von 6,75% für alle in Luxemburg ansässigen Unternehmen, einschließlich der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL).
  • Die Quellensteuer auf Dividenden beträgt 15% für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SARL) in Luxemburg.
  • Lizenzgebühren, Zinsen und Erträge aus der Liquidation von Unternehmen werden nicht mit einer Quellensteuer belegt.
  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) in Luxemburg, die ein Büro im Land hat und von dort aus verwaltet wird, wird mit der Grundsteuer auf alle Immobilien veranlagt, die sie innerhalb und außerhalb von Luxemburg besitzt.
  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) muss nur das in Luxemburg befindliche Vermögen zu einem Satz von 0,5 % versteuern.

Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) Buchhaltungsunterlagen

  • Bei einer luxemburgischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) wird davon ausgegangen, dass sie ihre Buchhaltungsunterlagen führt.
  • Der Jahresbericht muss dem Unternehmensregister vorgelegt werden, einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und anderer einschlägiger Buchhaltungs- und Finanzunterlagen.
  • Die Finanzinformationen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) werden in Luxemburg veröffentlicht.
  • Der Jahresbericht einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) muss während der Jahreshauptversammlung des Unternehmens erstellt und von den Eigentümern des Unternehmens geprüft werden.
  • Auf der Jahreshauptversammlung muss die Richtigkeit des Jahresberichts bestätigt werden; daher muss er spätestens sechs Monate nach Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres vorgelegt werden.
  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) muss die Dienste eines qualifizierten Wirtschaftsprüfers in Anspruch nehmen, um eine Prüfung vor der Einreichung bei den zuständigen Behörden durchzuführen.
  • Es muss ein geprüfter Jahresfinanzbericht vorgelegt werden. Eine Prüfung ist jedoch nicht erforderlich, wenn ein Unternehmen zwei der drei unten aufgeführten Kriterien bis zum Ende des Geschäftsjahres erfüllt:

– Gesamtvermögen des Unternehmens bis zu 3,125 Mio. EUR

– Nettoumsatz des Unternehmens von bis zu 6,25 Mio. EUR

– Gesamtzahl der Vollzeitbeschäftigten bis zu 25 Personen.

Für ausländische Investoren, die die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) als Struktur ihrer Wahl in Luxemburg in Betracht ziehen, kann Damalion Ihnen beim gesamten SARL-Gründungsprozess helfen. Dank eines umfassenden globalen Servicenetzes, das aus Fachleuten wie Anwälten, Buchhaltern und anderen Dienstleistern besteht, können Sie sich auf einen reibungslosen und problemlosen Ablauf der Unternehmensgründung verlassen. Wir verfügen auch über ein zuverlässiges Team von Damalion-Experten, die Ihnen bei anderen Aspekten der Unternehmenstätigkeit behilflich sein können, z. B. bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei der Buchhaltung sowie bei der Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung, der Änderung der Unternehmensstruktur und vielem mehr. Wenn Sie mehr erfahren möchten, wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.