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Der luxemburgische Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) ist ein Anlageinstrument, das in alle Arten von Anlageklassen investieren kann. Technisch gesehen handelt es sich um einen alternativen Investmentfonds (AIFD), der daher nicht der Genehmigung und Aufsicht der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) unterliegt. Vor diesem Hintergrund muss ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) einen zugelassenen externen Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) beauftragen.

Wenn ein Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM ) seinen Sitz in der EU hat, darf ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) Aktien, Anteile und Partnerschaftsbeteiligungen mit Hilfe eines speziellen Passes an gut informierte Anleger in der gesamten EU vertreiben.

Rechtsrahmen für reservierte alternative Investmentfonds (RAIF)

Reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) – Schaffung und direkte Beaufsichtigung

  • Der Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) unterliegt zwar nicht der direkten Aufsicht durch die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) ist der externe Verwalter eines alternativen Investmentfonds (AIFM) verpflichtet, die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) über die Aktivitäten und Transaktionen eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) im Rahmen der regelmäßigen Meldepflichten zu informieren.
  • Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) wird nach einer notariellen Beurkundung rechtlich gegründet.
  • Voraussetzung für die Gründung ist die Bestätigung der Gründung eines Fonds durch einen alternativen Investmentfondsmanager (AIFM). Die Informationen werden dann im Amtsblatt Memorial veröffentlicht.
  • Die Gründungsurkunden der Fonds müssen nicht notariell beglaubigt werden, um als gültig zu gelten.
  • Nach erfolgreicher Gründung wird ein luxemburgischer reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) in eine Liste des luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregisters eingetragen.
  • Das Emissionsdokument eines Fonds muss auf der Titelseite bestätigen, dass er in Luxemburg keiner Aufsicht unterliegt.

Ernennung zum Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM)

  • Reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs) müssen einen externen alternativen Investmentfondsmanager (AIFM) wählen. Dies bedeutet, dass reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs) nicht intern verwaltet werden können.
  • Ein Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) kann in Luxemburg oder einem anderen EU-Mitgliedstaat oder sogar in einem Nicht-EU-Land niedergelassen sein.
  • Wird ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet, kann diese zum Verwalter eines alternativen Investmentfonds (AIFM) ernannt werden.
  • Eine Verwaltungsgesellschaft eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) kann auch die Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) beantragen, um einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und einen alternativen Investmentfonds verwalten zu können.

Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) kann wie folgt eingerichtet werden:

  • Offener oder geschlossener Investmentfonds (FCP) ohne Rechtspersönlichkeit, der von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird.
  • Offene oder geschlossene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) oder mit festem Kapital (SICAF). Die Gründung eines solchen Unternehmens erfordert die Erstellung einer Satzung.
  • Der Investmentfonds mit gemeinsamem Vertrag (FCP) und die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) oder festem Kapital (SICAF) können als ein einziger Fonds oder als Umbrella-Struktur mit einer unbegrenzten Anzahl von Teilfonds oder Subfonds gegründet werden.
  • In der Regel müssen ein Fonds und seine Teilfonds eine unbegrenzte Anzahl von Anteilsklassen haben, je nach den spezifischen Bedürfnissen der Anleger, an die die Fonds vertrieben werden.

A Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) Förderfähige Anleger

  • Investitionen in einen Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) sind auf gut informierte Anleger beschränkt. Dies gilt für natürliche und juristische Personen, die in der Lage sind, ihre Risiken zu bewerten.
  • Zu dengut informierten Anlegern gehören institutionelle Anleger, professionelle Anleger und Privatanleger, die schriftlich bestätigt haben, dass sie ihren Status als “gut informierte” Anleger erfüllen.
  • Ein gut informierter Anleger investiert mindestens 125.000 EUR oder wurde von einem Kreditinstitut oder einer Investmentfirma bewertet, was als Bestätigung für die Sachkenntnis, Erfahrung und das Wissen des Anlegers bei der angemessenen Bewertung einer Investition in den Reservierten Alternativen Investmentfonds (RAIF) dient.

Reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) Offenlegungsanforderungen und Finanzberichterstattung

  • Ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) muss einen Prospekt oder ein Angebotsdokument, ein PRIIP (Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products)-Schlüsselinformationsdokument (KID) für Kleinanleger, die Investitionen tätigen können, und einen Jahresbericht erstellen.
  • Ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) ist nicht verpflichtet, einen Halbjahresbericht zu erstellen.

Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) Dienstleistungsanbieter

  • Ein Investmentfonds (FCP) muss von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden.
  • Eine Investmentgesellschaft mit variablem und festem Kapital (SICAV/SICAF) kann selbst verwaltet oder einer Verwaltungsgesellschaft übertragen werden.
  • Die Verwaltungsgesellschaft eines Investmentfonds (FCP) muss das Verwaltungsreglement für den Investmentfonds erstellen.
  • Selbstverwaltete Investmentgesellschaften mit variablem und festem Kapital (SICAV/SICAF) können nur die Vermögenswerte ihres eigenen Portfolios verwalten, und viele verwalten Vermögenswerte Dritter.
  • Die Zentralverwaltung eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) muss sich in Luxemburg befinden.
  • Ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) muss eine luxemburgische Verwahrstelle beauftragen, die in erster Linie für die Verwahrung der Vermögenswerte zuständig ist.
  • Die zugelassenen Verwahrstellen müssen niedergelassene luxemburgische Kreditinstitute sein. Eine Verwahrstelle kann auch eine in Luxemburg niedergelassene Wertpapierfirma sein, die bestimmte Anforderungen erfüllt, die im Gesetz vom 5. April 1993 über den Finanzsektor in seiner geänderten Fassung festgelegt sind.
  • Reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs) können auch mit einer professionellen Verwahrstelle für andere Vermögenswerte als Finanzinstrumente zusammenarbeiten.
  • Die jährliche Berichterstattung muss von einem zugelassenen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit entsprechender Berufserfahrung geprüft werden.
  • Zu den typischen Dienstleistern bei der Gründung und Verwaltung eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) gehören Rechtsanwälte, Portfoliomanager, Verwalter, Domizilierungsstellen, Vertriebsstellen, Market Maker, Zahlstellen und andere.

Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) Kapitalbasis

  • Das Anlagevermögen eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF ) kann weniger als 1,25 Millionen Euro betragen. Diese Mindestkapitalbasis muss innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Zulassung eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) erfüllt werden.
  • Bei der Zeichnung müssen mindestens 5 % des Kapitals eingezahlt werden.

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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.