Luxemburger Immobilien sind für Investoren ein unschätzbares Wertaufbewahrungsmittel. Sie sind eine wesentliche Grundlage für Einkommens- und Kapitalwachstum, da sie im Laufe der Zeit an Wert gewinnen und so langfristige Renditen erwirtschaften; daher erweitern viele ausländische Investoren ihre Portfolios um Immobilien in Luxemburg.
Das Großherzogtum bietet ein günstiges Umfeld inmitten der weltweiten wirtschaftlichen Unruhen. Der jüngste Aufschwung der Immobilienbranche ist ein Beweis dafür, dass das Land langfristig lohnende Geschäftsmöglichkeiten bietet. Tatsächlich verbessert sich das Wachstum in diesem spezifischen Sektor kontinuierlich, da große Unternehmen aus anderen Wirtschaftsmächten wie den Vereinigten Staaten, Deutschland und Frankreich auf den Markt drängen. Immer mehr Privatinvestoren finden die aktuelle Entwicklung des luxemburgischen Immobilienmarktes attraktiv, und der Zustrom neuer Projekte lässt auf eine vielversprechende und rentable Zukunft hoffen.
Aufgrund der jüngsten Verbesserungen und Trends auf dem Immobilieninvestitionsmarkt hat Luxemburg neue Strategien entwickelt, um den regulatorischen Anforderungen der Immobilienbranche gerecht zu werden und ein nachhaltiges Wachstum zu erreichen. Luxemburg hat verschiedene Anlageinstrumente entwickelt, um die Portfolios in- und ausländischer Anleger zu diversifizieren. Darüber hinaus fördert und verbessert die Regierung kontinuierlich ihre bereits flexiblen steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, um grenzüberschreitende Investitionen anzuziehen.
Die verschiedenen Arten von Immobilien-Investmentvehikeln in Luxemburg
Immobilienfonds
- Hauptsächlich durch die Rundschreiben und Gesetze der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) in Luxemburg geregelt.
- In erster Linie durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) und das Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds (SIFs) geregelt
- Immobilien-Investmentfonds können die folgenden Formen annehmen:
1. Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
2. Investitionsgesellschaft für Anlagekapital (SICAF)
3. Gemeinsamer Investitionsfonds (GFP)
4. Kommanditgesellschaft (SCS)
5. Spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp)
- Immobilienfonds nach dem Gesetz über Organismen für gemeinsame Anlagen können an alle Arten von Anlegern verkauft werden.
- Fonds nach Teil I des Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen können an alle Arten von Anlegern in der EU verkauft werden, sofern sie bestimmte Anlageverfahren und Anlagen einhalten.
- Fonds nach Teil II des Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen müssen zusätzlich zu den geltenden Anlagebeschränkungen die lokalen Vorschriften des jeweiligen Mitglieds einhalten.
- Fonds, die unter das Gesetz über spezialisierte Investmentfonds fallen, können nur an gut informierte Anleger verkauft werden, z. B. an vermögende Privatpersonen, die von der Struktur eines spezialisierten Investmentfonds (SIF ) profitieren.
- Immobilienvehikel, die als Spezialfonds strukturiert sind, unterliegen nicht den allgemeinen Anlagebeschränkungen, sofern die Risikostreuung auf einem angemessenen Niveau erfolgt.
Immobilienanlagen in Form einer Investmentgesellschaft in Risikokapital (SICAR)
- Konzipiert für qualifizierte Anleger, die in privates Beteiligungs- und Risikokapital investieren und nicht den Risikostreuungsvorschriften unterliegen.
- Nicht als Fonds im Sinne des Gesetzes über Investmentgesellschaften in Risikokapital, Gesetz vom 15. Juni 2004.
- Kann in verschiedenen Formen nach luxemburgischem Recht gegründet werden, darunter:
1. Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.A.R.L.)
2. Kommanditgesellschaft (SCS)
3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.C.A.)
Immobiliengesellschaft oder Partnerschaft
- Gilt das Gesetz über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915.
- Kann in den folgenden Rechtsformen errichtet werden:
1. Besondere Kommanditgesellschaft (SCSp)
2. Kommanditgesellschaft (SCS)
3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.C.A.)
- Kann von einer kleinen Gruppe von Investoren gegründet werden und hat eine einfache Kapitalstruktur.
- Immobiliengesellschaft in Form einer Soparfi oder einer Luxemburger Finanzholdinggesellschaft.
- Immobiliengesellschaften in Form einer Soparfi können die Regelung zur Befreiung von Beteiligungen für förderfähige Beteiligungen in Anspruch nehmen.
- Immobiliengesellschaften und Personengesellschaften profitieren von größerer Flexibilität, geringeren Gründungsanforderungen und Betriebskosten.
Immobilienanlage als alternativer Investmentfonds (AIF)
- Unterliegt der EU-Richtlinie 2011/61 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) in Luxemburg, gemäß dem AIFM-Gesetz vom 12. Juli 2013.
- Immobilienanlagen, die nach den Gesetzen für OGA, SIF, SICAR und Handelsgesellschaften gegründet wurden.
- Erfordert keine Genehmigung durch die Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF).
- Betreiben einer Fondsstrategie innerhalb eines alternativen Investmentfonds (AIF).
- Es ist nicht erforderlich, einen ansässigen Verwalter zu haben, da er von einem in den EU- und EWR-Mitgliedstaaten zugelassenen Verwalter alternativer Investmentfonds verwaltet werden kann.
Immobilienanlagen Investitionen in andere Immobilienfonds
- Auch indirekte Immobilienfonds genannt.
- Kann in börsennotierte immobilienbezogene Wertpapiere in Form von Portfolioinvestitionen investieren.
- Kann neben anderen Arten von Immobilieninvestitionen, die alle in Luxemburg getätigt werden, aufgeführt werden.
Immobilieninvestitionen in Form von SICAR
- Eine Investmentgesellschaft in Risikokapital (SICAR) kann in der Regel keine Immobilien halten. Indirekte Investitionen über juristische Personen, die Immobilien mit Risikokapitalcharakter halten oder in diese investieren, sowie Kapitaleinlagen in Immobiliengesellschaften können jedoch von einer Investmentgesellschaft für Risikokapital (SICAR) gehalten werden.
- Indirekte Investitionen beziehen sich auf Investitionen, die von einer Investmentgesellschaft in Risikokapital (SICAR) getätigt werden und zu Veränderungen des Zustands einer Immobilie und damit zu deren Wertsteigerung beitragen.
- Die Wertschöpfung einer Immobilie kann verschiedene Formen annehmen, wie z. B. die Verbesserung der Immobilie durch Renovierung, Vertragsverhandlungen, Mieterwechsel, Umstrukturierung des Portfolios und vieles mehr.
- Immobilien in Form einer Investmentgesellschaft in Risikokapital (SICAR) können potenziell Risiken aufweisen, die über die normale Immobilienentwicklung auf einem bestimmten Markt hinausgehen.
- Die geografische Lage einer Immobilie, die bestimmte politische Risiken birgt, reicht nicht aus, um die geforderten Risikokapitalmerkmale einer Investition zu erfüllen, insbesondere dann nicht, wenn sie kein wesentliches Entwicklungselement aufweist.
- Die Anforderungen, die eine Immobilie erfüllen muss, um sich als Investmentgesellschaft mit Risikokapital (SICAR) zu qualifizieren, sind im Rundschreiben CSSF 06/241 geregelt, in dem der grundlegende Begriff des Risikokapitals beschrieben wird.
Berücksichtigen Sie die geltenden Steuerregelungen bei der Wahl einer Unternehmensstruktur für luxemburgische Immobilieninvestitionen. Immobilieninvestitionen in Form von Investmentfonds (FCP) und Kommanditgesellschaften (SCS) sind von Natur aus steuerlich transparent. Soparfis, SICAVs und SICAFs sind in Bezug auf die Besteuerung intransparent.
Immobilienanlagen in Form von Organismen für gemeinsame Anlagen, Spezial-Investmentfonds und Investmentgesellschaften in Risikokapital (SICAR ) können Umbrella-Strukturen mit mehreren Teilfonds mit unterschiedlichen Merkmalen bilden. Ein Umbrella-Fonds wird rechtlich gesehen als eine Einheit eingestuft. Auf der anderen Seite sind die Teilfonds für ihre eigenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verantwortlich.
Die Mehrzahl der Immobilienfonds in Luxemburg unterliegt dem Gesetz über spezialisierte Investmentfonds und dem SIF-Regime. Ausländische Investoren wählen regulierte Investmentfonds gegenüber anderen Anlageformen.
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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.