Am 1. Januar 2014 wurde von der israelischen Steuerbehörde die neue Grunderwerbssteuer in Kraft gesetzt, und im Januar 2022 wird eine neue Erwerbssteuer in Kraft treten. Die anschließende Erhöhung der Grunderwerbssteuer verlangt nun von mehreren Hauseigentümern in Israel sowie von ausländischen Investoren Kapitalertragssteuer auf Wohnimmobilieninvestitionen.
Grunderwerbsteuer in Israel
- Der Käufer, ob ein einheimischer Israeli oder ein ausländischer Investor, ist zur Zahlung der Erwerbssteuer verpflichtet. Es gibt jedoch Unterschiede bei den Ratenzahlungen je nach Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren.
- Die wichtigsten Kategorien für die Besteuerung von Immobilien sind israelische Eigentümer von Einzelwohnungen, nicht-israelische Eigentümer von Einzelwohnungen, israelische Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und nicht-israelische Eigentümer von Immobilien.
- In Israel gilt als Einzeleigentümer, wer weniger als 33 % einer ursprünglichen Immobilie innerhalb oder außerhalb Israels besitzt.
- Ein Mehrfacheigentümer ist eine Person, die mehr als 33 % einer Immobilie besitzt.
- Der Steuersatz für den Erwerb ist in Israel progressiv und kann zwischen 3,5 % und 10 % liegen. Der genaue Satz hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Art der Immobilie, des Grundstücks, der Wohnung oder jeder anderen Immobilie in Israel.
Geschätzte Steuerklasse für den Erwerb
Israelischer alleinstehender Hausbesitzer
- Für Grundstücke mit einem Wert von 0 bis 1.805.545 NIS wird eine Erwerbssteuer von 0 % erhoben.
- Für Immobilien im Wert von 1.805.545 bis 2.141.605 NIS wird eine Grunderwerbssteuer von 3,5 % erhoben.
- Für Immobilien im Wert von 2.141.605 bis 5.526.070 NIS wird eine Grunderwerbssteuer von 5 % erhoben.
- Immobilien im Wert von 5.526.070 bis 18.416.900 NIS unterliegen einer Grunderwerbssteuer von 8 %.
- Immobilien im Wert von mehr als 18.416.900 NIS unterliegen einer Kaufsteuer von 10 %.
Israelischer Mehrfamilienhausbesitzer und nicht-israelischer Wohnsitz
- Der Wert einer Immobilie von 0 bis 5.525.070 unterliegt einer Grunderwerbssteuer von 8 %.
- Bei einem Grundstückswert von mehr als 5.525.070 wird eine Grunderwerbssteuer von 10 % erhoben.
Nicht-Israeli macht Alija
- Der Wert eines Grundstücks von 0 bis 1,902945 unterliegt einer Erwerbssteuer von 0,5%.
- Bei einem Grundstückswert von mehr als 1.902.945 wird eine Grunderwerbssteuer von 5 % erhoben.
Reform der Grunderwerbsteuer in Israel für 2022 bis 2023
- Verkäufer müssen eine Wertzuwachssteuer zahlen, die sich auf Kapitalgewinne aus dem Besitz von Wohneigentum bezieht.
- Vor dem 1. Januar 2014 kann jede Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, alle vier Jahre bei der Veräußerung von Wohneigentum von der Kapitalertragssteuer befreit werden (§ 49b Absatz 1). Dies gilt unabhängig von der Zahl der Wohnungseigentümer oder der Dauer des Eigentums.
- Gemäß § 49b Absatz 2 können alle Eigentümer von alleinstehendem Wohneigentum alle achtzehn Monate von der Kapitalertragssteuer befreit werden, sofern der Eigentümer vier Jahre vor dem tatsächlichen Verkauf nicht mehr als eine Wohnung besessen oder geerbt hat.
Israel Arrangements Gesetz
Das Arrangement-Gesetz drängte auf eine Steuerreform im Rahmen der Novelle 76 des Grundsteuergesetzes, die die Abschaffung von § 49b(1) und eine Änderung von § 49b(2) vorsah, was für die Eigentümer von Luxuswohnungen von großer Bedeutung war. Dieses Gesetz war vom 1. Januar 2014 bis 2022 gültig.
Abschnitt 49b(2)
- Die Befreiung von der Wertzuwachssteuer gilt für die ersten NIS 4.495.00 des Immobilienverkaufspreises.
- Nicht-israelische Staatsbürger haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Kapitalertragssteuer.
- Alleinstehende Immobilieneigentümer oder nicht-israelische Staatsbürger, die Aliya machen, können alle 18 Monate eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer beantragen, unabhängig von früheren Besitzverhältnissen.
- Ein alleinstehender Eigentümer muss mindestens 18 Monate lang Eigentümer einer Immobilie sein, um für die Steuerbefreiung in Frage zu kommen.
- Ein israelischer Eigentümer von alleinstehendem Wohneigentum kann die Befreiung von der Kapitalertragssteuer in Anspruch nehmen, wenn er zu mindestens 33 % oder weniger an der zu verkaufenden Immobilie beteiligt ist.
- Die Vererbung von Immobilien hat keinen Einfluss auf die Befreiung von der Kapitalertragssteuer für alleinstehende Wohnungseigentümer.
Abschnitt 48b(1)
- Ab dem 1. Januar 2014 können israelische Staatsbürger eine erhebliche lineare Steuerermäßigung in Anspruch nehmen.
- Nicht-israelische Staatsbürger haben keinen Anspruch auf lineare Ermäßigungen.
- Innerhalb des Übergangszeitraums können die Steuern auf den Wertzuwachs von Grundstücken berechnet werden, indem der Wertzuwachs einer Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs durch die Anzahl der Jahre, in denen die Immobilie in Besitz war, geteilt wird. Dies kann durch den Abzug des Veräußerungsgewinns vor dem 1. Januar 2014 geschehen, so dass nur der Veräußerungsgewinn ab dem 1. Januar 2014 bis zum Zeitpunkt der Veräußerung besteuert wird.
- Jegliche Veräußerungsgewinne vor dem 1. Januar 2014 sind von der Steuer befreit, so dass es für den Eigentümer vorteilhaft ist, so schnell wie möglich zu verkaufen.
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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir schlagen vor, dass Sie Folgendes besprechen Ihre spezifische Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.