Die Investitionsbeziehungen zwischen Italien und Luxemburg sind stark und solide für bestimmte Finanzaktivitäten. Italienische Investoren, die in Luxemburg investieren möchten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Vermögensverwaltungssektor durch andere italienische Unternehmen sehr gut vertreten ist, ebenso wie andere Sektoren, einschließlich Investmentfonds, Banken, Versicherungen und andere.
Wie funktionieren alternative Investmentfonds in Luxemburg?
Alternative Investmentfonds wie die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV ) sind Aktiengesellschaften, deren Hauptziel darin besteht, durch das öffentliche Angebot von Aktien kollektiv in Vermögenswerte zu investieren. Der Gesamtwert ergibt sich aus der Nettoleistung des Kapitalkontos geteilt durch die Anzahl der Anleger.
Die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital wurde den Italienern erstmals durch das Gesetzesdekret Nr. 84/1992 vorgestellt. 84/1992. Es ist das einzige Anlageinstrument, das es den Aktionären erlaubt, jederzeit in das Unternehmen ein- und auszusteigen; daher ist es von Natur aus eine offene Gesellschaft.
Italienische Anleger können Namensaktien kaufen, was den SICAV-Aktionären das Recht gibt, an Aktionärsversammlungen teilzunehmen und die Entscheidungen der Geschäftsführung entsprechend der Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien zu beeinflussen.
Gemäß Artikel 1 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 58 vom 18. Februar 1998 oder des konsolidierten Finanzgesetzes gehören alternative Investmentfonds wie die SICAV zu den zulässigen Organismen für gemeinsame Anlagen. In der Regel unterliegen SICAV-Anlagen der Aufsicht durch die italienische Zentralbank und die Consob.
Alternative Investmentfonds (AIFs) wie die SICAV werden mit der Genehmigung der italienischen Zentralbank gegründet, da das Mindestkapital mindestens 1 Million Euro beträgt.
Das Vermögen eines alternativen Investmentfonds wie der SICAV muss mit dem Grundkapital einer Gesellschaft übereinstimmen. Dadurch wird der Zugang neuer Aktionäre und ihrer im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in Luxemburg erzielten Kapitalerträge verbessert.
Da das Aktienkapital keinen Nennwert hat, haben die alternativen Investmentanteile einen Erstausgabepreis und einen Rücknahmewert, der dem Nettoinventarwert geteilt durch die Anzahl der bestehenden Anteile entspricht.
Es ist wichtig, dass italienische Anleger alternative Investmentfonds wie SICAV nicht mit Investmentfonds verwechseln. Beide bieten den Anlegern die Freiheit, in das Unternehmen ein- und auszusteigen, doch bei letzterem ist eine Trennung zwischen dem Fondsvermögen und dem Vermögen des Unternehmens, das den Fonds verwaltet, vorgesehen. Bei einer grenzüberschreitenden Verwaltung von alternativen Investmentfonds hat eine SICAV einen offenen Anteil an der Kapitalanlage.
Wie man eine alternative Anlage in Luxemburg für Italiener schafft
Von allen alternativen Investmentfonds in Luxemburg ist die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV ) bei den italienischen Anlegern am beliebtesten.
Die Gründe für die hohe Bevölkerungszahl sind folgende:
- Günstige Steuerregelung
- Professionalität und hohes Ansehen bei den lokalen Dienstleistern
- Ideale Domizilierung und Einrichtungskosten
- Luxemburgs wirtschaftliche, politische und soziale Stabilität
- Ausgezeichnete Koordinierung zwischen Aufsichtsbehörden und Gesetzgebern
Bei einer Investmentgesellschaft mit variabler Kapitalstruktur wird das Vermögen immer mit dem Nettovermögen des Unternehmens übereinstimmen. Der Verwaltungsrat kann eine Aufsichtsfunktion ausüben oder die Geschäftsführung an spezialisierte Unternehmen delegieren, wobei er von der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) überwacht wird.
Die in Luxemburg ansässigen Depotbanken werden das Fondsvermögen aufbewahren und die Interessen der italienischen Anleger garantieren. Bei Investmentgesellschaften mit variablem Kapital handelt es sich in der Regel um Finanzinstrumente, in die das Vermögen einer beteiligten Gesellschaft investiert werden kann.
Teil I, der sich auf harmonisierte SICAVs bezieht. Dabei handelt es sich um Gesellschaften, die die Anforderungen der OGAW-Richtlinie erfüllen und daher in EU-Ländern, einschließlich Italien, vertrieben werden können.
Teil II, der sich auf nicht harmonisierte SICAVs bezieht, die in den EU-Ländern nicht vermarktet werden können, es sei denn, sie halten sich an die von den lokalen Behörden festgelegten Bedingungen.
Eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital kann wie folgt gegründet werden:
- Umbrella-Fonds
- Unabhängige Fonds
- Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
- Publikumsfonds, die nicht der OGAW-Richtlinie unterliegen
Dachfonds können aus verschiedenen Fonds bestehen, von denen jeder mit seinen eigenen Vermögenswerten, Zielen, Strategien und seiner eigenen Anlagepolitik autonom sein kann. Darüber hinaus kann jeder Spaß eine spezifische Strategie für seine Aktien festlegen.
Die Anleger können verschiedene Anteile eines oder mehrerer Fonds erwerben und haben das Recht, ihre Anlagen von einem Fonds in einen anderen zu verlagern, ohne dass ihnen dafür Gebühren in Rechnung gestellt werden, sondern lediglich ein Umtausch von Anteilen in einen anderen Fonds. Jeder Fonds hat seinen eigenen Nettoinventarwert, so dass der Zeichnungspreis pro Anteil von einem Fonds zum anderen unterschiedlich sein kann.
Das Vermögen einer Investmentgesellschaft in variablem Kapital ist die Summe der Vermögenswerte der einzelnen Fonds. Jeder Fonds kann separat liquidiert werden, ohne dass die anderen Fonds liquidiert werden müssen. Nur die Liquidation des letzten Fonds kann zur Auflösung der gesamten SICAV führen.
Steuersystem für alternative Investmentfonds in Luxemburg
Im Falle einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital unterliegt der Fonds nicht der Besteuerung. Für letztere haftet ausschließlich der Investor.
SICAVs unterliegen der lokalen Quellensteuer, die von dem Land erhoben wird, in dem die Dividende ausgegeben wird. Geltende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und Luxemburg können zur Reduzierung der Besteuerung herangezogen werden. Alternative Investmentfonds unterliegen einer Zeichnungssteuer von 0,05% pro Jahr auf den Nettoinventarwert eines Fonds für italienische Kleinanleger und 0,01% pro Jahr auf den Nettoinventarwert des Fonds für institutionelle Anleger.
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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.