Die luxemburgischen Steuerbehörden haben am 9. Januar 2015 ein Rundschreiben herausgegeben, das den steuerlichen Status von Einkünften luxemburgischer Kommanditgesellschaften (LP) klärt. Das Rundschreiben setzt die AIFM-Richtlinie (AIFMD) in luxemburgisches Recht um und schafft damit die spezielle Kommanditgesellschaft (société en commandite spéciale, SCSp) und ändert das für die normale Kommanditgesellschaft (société en commandite simple, SCS) geltende Gesellschafts- und Steuerrecht.
Steuerliche Behandlung von luxemburgischen Limited Partnerships (LPs)
SCS und SCSp sind zwar steuerlich transparent, unterliegen aber nicht der luxemburgischen Körperschaftssteuer (CIT). Üben sie jedoch tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit aus oder ist ihre Tätigkeit gewerblich geprägt, kann ihre Tätigkeit als gewerblich angesehen werden und unterliegt somit der Luxemburgische Gewerbesteuer (MBT), die in Luxemburg-Stadt zu einem Satz von 6,75 % erhoben wird), sofern der Komplementär der SCS oder SCSp eine Aktiengesellschaft ist, die einen Gesellschaftsanteil von mindestens 5 % hält.)
Das 2013 in Kraft getretene AIFM-Gesetz hat die Anwendung der gewerblichen Abfärbung auf luxemburgische Kommanditgesellschaften erleichtert. Vor 2013 war das Vorhandensein einer Mindestbeteiligung an der Partnerschaft keine Voraussetzung. Damit die Einkünfte der SCS kommerziell genutzt werden konnten, genügte das Vorhandensein eines Komplementärs in Form einer Aktiengesellschaft.
Förderung von luxemburgischen Private-Equity-, Hedge-Fonds und Immobilienfonds
Die Änderung des AIFM-Gesetzes wurde von der Branche der alternativen Investmentfonds begrüßt, da sie die Gründung von Private-Equity-Fonds, Hedgefonds und Immobilienfonds in Form einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft attraktiver machte und die Zahl der Fälle, in denen ihre Erträge der MBT unterliegen, verringerte. Da ihre Einkünfte jedoch der MBT unterliegen könnten, wenn eine gewerbliche Tätigkeit erfolgreich ausgeübt wird, war unklar, ob diese Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit oder als von der MBT befreite Tätigkeit der privaten Vermögensverwaltung eingestuft werden musste.
Anwendung auf AIFs, die als Luxemburger LPs gegründet wurden
In dem Rundschreiben werden die Kriterien erörtert, die für die Unterscheidung zwischen der Verwaltung einer gewerblichen Tätigkeit und der Verwaltung eines Privatvermögens heranzuziehen sind, wobei die luxemburgische und deutsche Rechtsprechung zitiert wird. Dem Rundschreiben zufolge muss von Fall zu Fall auf der Grundlage der individuellen Anlagestrategie des Fonds entschieden werden, ob eine SCS oder SCSp eine gewerbliche Tätigkeit ausübt (oder nicht). Der Umfang des Fondsvermögens und die Tatsache, dass bestimmte Vermögenswerte nur für einen kurzen Zeitraum gehalten werden müssen, bevor sie veräußert werden können, sind wichtige Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Es ist jedoch zu beachten, dass dies nicht die einzigen Faktoren sind, die bei der Feststellung, ob die Tätigkeit nach luxemburgischem Steuerrecht als gewerblich einzustufen ist, zu berücksichtigen sind.
Geregelte AIFs unterliegen nie der MBT, da ihr Steuersystem entsprechende Ausnahmen vorsieht. Dazu gehören AIFs, die als SIF (spezialisierter Investmentfonds), SICAV/SICAF oder SICAR (Risikokapital-Investmentgesellschaft) gegründet wurden.
Dies gilt auch für AIFs mit Sitz außerhalb Luxemburgs, die nach dem AIFM-Gesetz von der luxemburgischen Vermögensteuer, MBT und CIT befreit sind.
Im Falle anderer AIFs, die unter das AIFM-Gesetz fallen, aber nicht durch die SICAR reguliert sind, SIF- oder OGA-Gesetzes stellen die Steuerbehörden klar, dass ihre Tätigkeit angesichts der Investitionsanforderungen, die sie erfüllen müssen, und der von der Kommission herausgegebenen Richtlinien per Definition keine gewerbliche Tätigkeit ist. Europäische Behörde für Sicherheit und Markt. Das bedeutet, dass ein AIF im Sinne des AIFM-Gesetzes mit Ausnahme eines Komplementärs, der eine Mindestbeteiligung von 5 % an dem AIF hält, niemals der luxemburgischen MBT unterliegt, was bedeutet, dass die Errichtung dieser Form von Anlageinstrumenten steuerfrei ist.
Damalion kann Sie bei der Auflegung Ihres alternativen Investmentfonds in Luxemburg unterstützen. Wir bündeln unsere Kompetenzen mit anerkannten Experten und Banken, um Ihnen zu helfen, Ihren Investmentfonds zeitnah und zu angemessenen Kosten zu gründen. Kontaktieren Sie jetzt einen Damalion-Experten, um Ihren SLP-Investmentfonds aufzulegen.