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Wie man als Ausländer ein Unternehmen in der Türkei gründet

Die Türkei ist ein guter Standort zwischen zwei bedeutenden Märkten. Ein großer Binnenmarkt, eine gute Wirtschaft, ein offenes Investitionsklima und eine gute Infrastruktur sind wichtige Gründe, warum sich Ausländer für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei entscheiden.

Die Türkei hat eine pulsierende Wirtschaft, die ausländische Investoren anzieht, da sie unter den OECD-Mitgliedern (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ein vielversprechendes Wirtschaftswachstum aufweist. Die stabile Regierung, die günstigen Steuersysteme und die laufenden Verhandlungen über den Beitritt zur Europäischen Union sind wichtige Anreize für ausländische Investoren. Außerdem gewährt sie Steuervergünstigungen für diejenigen, die in bestimmten Freizonen Unternehmen gründen.

Im Folgenden erfahren Sie, was Sie über Unternehmensgründungen in der Türkei wissen müssen;

Arten von Unternehmen in der Türkei

Für die Unternehmensgründung in der Türkei können folgende Gesellschaftsformen gewählt werden:

  • die Aktiengesellschaft: Sie wird in der Regel von Investoren genutzt, die daran interessiert sind, große Betriebe in der Türkei zu gründen
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Sie kann sowohl privat als auch öffentlich sein, wobei die private Form in der Regel von ausländischen Unternehmen genutzt wird
  • die Kommanditgesellschaft: sie ist eine nicht-korporative Unternehmensform und entspricht einer Kommanditgesellschaft in anderen Ländern
  • die Kollektivgesellschaft: Sie ist ebenfalls eine nicht-korporative Struktur und kann nur von natürlichen Personen eingetragen werden
  • die Genossenschaft: Sie ist eine der ältesten und zugleich eine der beliebtesten Unternehmensformen in der Türkei.

Weitere Geschäftsalternativen für Investoren sind Niederlassungen oder Tochtergesellschaften.

Sobald die Art des Unternehmens ausgewählt ist, die zu den Aktivitäten passt, dauert die Registrierung und Gründung nicht lange.

Erforderliche Dokumente für die Unternehmensgründung in der Türkei

Die für die Eintragung eines Unternehmens in der Türkei erforderlichen Dokumente hängen davon ab, ob es sich bei den Anteilseignern um natürliche Personen oder um Unternehmen handelt. Für Einzelpersonen müssen bei der Anmeldung zwei Kopien der Reisepässe oder Personalausweise vorgelegt werden. Bei juristischen Personen sind folgende Dokumente für die Unternehmensgründung erforderlich:

  • die Satzung des ausländischen Unternehmens, die ins Türkische übersetzt und rechtlich genehmigt werden muss.
  • die Bescheinigung über die Eintragung des ausländischen Unternehmens, die ebenfalls übersetzt und beglaubigt sein muss.
  • ein Beschluss des Vorstands der Gesellschaft zur Gründung einer Gesellschaft in der Türkei.
  • Detaillierte Informationen über die Person im ausländischen Unternehmen, die es bei der türkischen Unternehmensverwaltung vertreten wird.
  • Informationen über den/die Geschäftsführer des Unternehmens und Kopien ihrer Pässe.

Auch in Unternehmen, die natürliche Personen als Gesellschafter haben, müssen Unternehmensleiter eingesetzt werden.

Wie Sie Ihr Unternehmen in der Türkei gründen

Die erste Aufgabe bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist der Entwurf des Gesellschaftsvertrags, der von den Geschäftsführern unterzeichnet werden muss. Die Satzung muss rechtmäßig abgefasst und an Artikel 279 des türkischen Handelsgesetzbuchs angepasst sein. Das Dokument muss den Begriff “Limited” im Firmennamen enthalten. Die Gründer müssen Angaben zu ihrer Nationalität, ihrem Vor- und Nachnamen, ihrer Adresse und ihrer Geschäftsadresse machen. Das Dokument wird dann zur amtlichen Beglaubigung gebracht und gegebenenfalls übersetzt.

Das Mindeststammkapital muss auf einem Bankkonto unter dem Namen des Unternehmens eingezahlt werden. Danach können die Investoren das Registrierungsverfahren einleiten, indem sie eine Gebühr an das türkische Handelsregisteramt zahlen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Das Registeramt stellt eine Eintragungsurkunde aus und die Gründung der Gesellschaft wird im türkischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Das Unternehmen muss sich dann bei der zuständigen Steuerbehörde für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Welches sind die Interessengebiete ausländischer Investoren?

Die wichtigsten Bereiche, die für ausländische Investoren, die ein Unternehmen in der Türkei gründen wollen, von Interesse sind, werden durch die jeweils größten privaten Investitionen repräsentiert:

Schließlich sollten Sie beachten, dass einige andere Anreize, die für ausländische Investoren interessant sind, die Doppelbesteuerungsabkommen und die Freihandelsabkommen sind, und dass der Handel zwischen einigen Ländern und der Türkei zollfrei ist.

Ausländer haben das gleiche Recht, Unternehmen zu gründen, wie Inländer. Die Türkei begrüßt ausländische Investitionen in verschiedenen Geschäftsbereichen, und ein Unternehmen kann innerhalb einer Woche gegründet werden, wenn alle Dokumente in Ordnung sind.

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