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Eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością oder abgekürzt: sp. z o.o.) ist die beliebteste Methode für eine Investitionsplattform in Polen. Als unabhängige juristische Person ist die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH ) für ihre rechtlichen Verpflichtungen, Schulden, Kredite und Gerichtsentscheidungen verantwortlich.

Diese Unternehmensstruktur hat zahlreiche Vorteile, darunter die Tatsache, dass der Investor im Falle eines Scheiterns des Unternehmens versichert ist. Die beschränkte Haftung der Unternehmenseigentümer sowie die günstigen Gründungs- und Unterhaltskosten sind zwei der wichtigsten Merkmale der Gesellschaft.

Das Gesetz, das die polnischen GmbHs regelt, wird als polnisches Gesellschaftsgesetzbuch bezeichnet.

Vorteile einer GmbH in Polen

  • Angemessene Buchhaltungs- und Verwaltungsdienstleistungen.
  • Niedrige Lizenz- und Wartungsgebühren.
  • 100%iges ausländisches Eigentum ist erlaubt.
  • Mindestens ein Geschäftsführer und ein Aktionär sind erforderlich, wobei es sich um ein und dieselbe Person handeln kann.
  • Niedrige Mindestkapitalanforderungen.
  • Schnelle Registrierung
  • Beschränkte Haftung der Aktionäre, deren Haftung auf das von ihnen in die Gesellschaft investierte Kapital beschränkt ist.
  • Virtuelle Büros sind erlaubt, leicht verfügbar und erschwinglich.

Die wichtigsten Verwendungszwecke einer GmbH in Polen

  • Globaler Handel und Zugang zur europäischen Handelszone
  • Schutz des geistigen Eigentums
  • Holdinggesellschaft
  • Nachlassplanung
  • Vermögensversicherung
  • Steuerplanung und -minimierung
  • Immobilien

Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) ist die bekannteste Unternehmensform, die von Ausländern in Polen gegründet wird, und ist für umfangreiche Geschäftsvorhaben gedacht. Für die Gründung der GmbH ist ein Stammkapital von 50.000 PLN erforderlich, und die Anteilseigner haften nur mit dem von ihnen gehaltenen Stammkapital.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass das neue Unternehmen eine REGON (statistische Nummer) und eine NIP (Steueridentifikationsnummer) erhält und sich für die Zahlung der Mehrwertsteuer registriert.

Schritte zur Gründung der LLC

  • Die Partnerschaft sollte in das polnische Gerichtsregister eingetragen werden,
  • Einholung der Zulassungsbescheinigung, und
  • Verfahren für die Nachregistrierung.

Die Schritte zur Gründung einer LLC sind wie folgt:

  1. Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags, die von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden kann. In der Satzung sollten mindestens die folgenden Punkte festgelegt werden:
  2. den Firmennamen und den eingetragenen Sitz des Unternehmens;
  3. das Unternehmensziel des Unternehmens;
  4. die Höhe des Grundkapitals;
  5. ob der Aktionär möglicherweise mehr als eine Aktie hält;
  6. die Anzahl und der Nennwert der von den einzelnen Aktionären übernommenen Aktien;
  7. Dauer des Unternehmens, sofern sie feststeht.

Es wird dringend empfohlen, in die Satzung Informationen aufzunehmen, die klarstellen, was bei einer Erhöhung des Aktienkapitals, bei Änderungen im Vorstand, bei Sondereinlagen, bei Gewinnen und/oder bei Aktivitäten, die der Zustimmung der Aktionäre bedürfen, geschehen würde.

  • Eröffnen Sie ein Bankkonto und zahlen Sie die Einlagen, die das gesamte Stammkapital des Unternehmens abdecken, auf dieses neue Bankkonto ein.
  • Anschließend wird ein Antrag auf Eintragung des Unternehmens in das polnische Gerichtsregister vorbereitet, der folgende Angaben enthalten muss:
  • Antrag auf Erteilung der statistischen Nummer REGON durch das Statistische Zentralamt
  • den Antrag auf Eintragung des Unternehmens bei der Sozialversicherungsanstalt, in dem er sich bereit erklärt, die erforderlichen Zahlungen zu leisten, und
  • den Antrag, der die NIP-Steuernummer und die zugehörigen Finanzämter enthält.
  • Der Vorstand des Unternehmens ist benannt.
  • Dann schicken Sie den Antrag an das Handelsregister, um in das nationale Gerichtsregister eingetragen zu werden.

Alle oben genannten Dokumente müssen in polnischer Sprache eingereicht werden. Wenn der Antragsteller nicht polnischer Muttersprache ist, muss ein registrierter Übersetzer mit der Übersetzung der Dokumente ins Polnische beauftragt werden.

Ein Unternehmen in Polen kann bis zu sechs Monate lang als “Unternehmen in Gründung” tätig sein, bevor es die Eintragung beantragt, und kann gültige Verträge abschließen. Theoretisch kann sie jedoch von ihren Aktivitäten abgehalten werden, bis sie ein richtiges Unternehmen wird.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe bei der Gründung Ihrer GmbH in Polen benötigen, lassen Sie uns gemeinsam vorgehen und kontaktieren Sie jetzt Ihren Damalion-Experten.