Dänemark ist eines der Länder in Europa, die eine einfache Unternehmensgründung ermöglichen, mit einer fortschrittlichen Infrastruktur und einem Geschäftsumfeld, das Forschung und Entwicklung sowie kreative Geschäftsideen fördert.
Die Stabilität der dänischen Rechtsvorschriften für die Gründung neuer, nicht in Dänemark ansässiger Unternehmen und eine seriöse Steuerpolitik sind der Grund für die zunehmende Beliebtheit der Eintragung von Unternehmen im Lande.
Schritte zur Registrierung Ihres Unternehmens in Dänemark
Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden, der die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Dänemark aufzeigt.
Wählen Sie eine Rechtsform für Ihr dänisches Unternehmen
Nach dem dänischen Gesetz über Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gibt es drei Arten von Aktiengesellschaften (Kapitalselskab): Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Anpartsselskab oder ApS) und Kommanditgesellschaften. Sie alle sind unverbundene und eigenständige Rechtspersonen.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört den Gesellschaftern, und die Gesellschafterversammlung ist das maßgebliche Organ der Gesellschaft. Die Aktionäre kontrollieren das Unternehmen jedoch in erster Linie durch die Ermächtigung und Überwachung des Vorstands und des Geschäftsführers.
Im Allgemeinen haftet nur das Unternehmen gegenüber den Gläubigern für die Schulden des Unternehmens, und nach der Einzahlung der Stammeinlage sind die Aktionäre nicht verpflichtet, weitere Beiträge zum Kapital des Unternehmens zu leisten.
Registrierung des dänischen Unternehmens
Dies ist wichtig und wird bei der dänischen Wirtschaftsbehörde durchgeführt. Das Verfahren ist einfach, und sobald es abgeschlossen ist, erhält das Unternehmen eine zentrale Unternehmensregisternummer, die bei allen Mitteilungen an die Behörden verwendet wird.
Die wichtigsten Dokumente für die Eintragung eines Unternehmens in Dänemark sind der Gesellschaftsvertrag und die Satzung, die wichtige Angaben wie den Namen des Unternehmens, den eingetragenen Sitz, den Geschäftszweck sowie die Mitglieder und die Leitung des Unternehmens enthalten. Im Allgemeinen ist ein Rechtspfleger eine Person, die die Dokumente des Unternehmens verfasst.
Nach der Abfassung der Dokumente ist der nächste Schritt die Einrichtung eines dänischen Bankkontos. Dies ist der wichtigste Schritt, da für alle Arten von Unternehmen ein Mindestkapital von 40.000 dänischen Kronen investiert werden muss, bevor ein Unternehmen gegründet werden kann. Sobald die Dokumente von einem Rechtsbeistand erstellt wurden und das Kapital auf dem Bankkonto eingegangen ist, ist der nächste Schritt die Eintragung in das dänische Unternehmensregister.
In der Regel dauert es eine Woche, bis das Unternehmen nach Einreichung der Anmeldung gegründet ist. Sobald das Unternehmen gegründet ist, erhält die ApS eine CVR-Nummer (Central Business Register), eine Registrierungsnummer, die alle Unternehmen in Dänemark haben müssen, um identifiziert werden zu können.
Registrierung bei den Steuerbehörden Sobald das neue Unternehmen bei der Gewerbebehörde registriert ist, muss es zusätzlich bei den dänischen Steuerbehörden, der Zoll- und Steuerverwaltung(SKAT), registriert werden, um sein Einkommen zu erklären.
Für viele Investoren, die ein Unternehmen gründen, sind die lokalen Steuervorschriften und die Vorschriften für die Berichterstattung von Bedeutung, wenn sie sich für die Gründung ihres Unternehmens in Dänemark entscheiden. Dänemark hat einen Körperschaftssteuersatz von 22 %, und der Grund für die Besteuerung ist der Sitz des Unternehmens. Anleger sollten beachten, dass Unternehmen, die im Öl- und Gassektor tätig sind, einem höheren Körperschaftssteuersatz von bis zu 25 % unterliegen.
Unternehmer, die in Dänemark ein Unternehmen gründen, müssen die Vorschriften für die Steueranmeldung und -einreichung einhalten, d. h. sie müssen die Steuererklärung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Steuerjahres elektronisch einreichen und die erforderlichen Steuervorauszahlungen leisten.
Einholung von Genehmigungen und Lizenzen
Im Allgemeinen sind für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Dänemark keine Genehmigungen erforderlich. Für einige Berufe und Tätigkeiten müssen Sie jedoch eine Erlaubnis und Lizenz beantragen, um eine Zulassung oder Genehmigung zu erhalten.
Angestellte einstellen
Wenn Sie einheimische Mitarbeiter einstellen möchten, müssen Sie sich als Arbeitgeber registrieren lassen, was die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Abfindungen usw. für die neu eingestellten Mitarbeiter beinhaltet. Dies kann etwa vierzehn Tage in Anspruch nehmen. Um Verzögerungen bei der Einstellung und Bezahlung von Arbeitnehmern zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich unmittelbar nach der Gründung des Unternehmens als Arbeitgeber zu registrieren. Dänemark ermöglicht es den Unternehmern auch, problemlos ausländische Mitarbeiter einzustellen oder die vorhandenen Mitarbeiter im Falle einer Unternehmensverlagerung in das Land zu versetzen.
Eröffnung einer Zweigstelle in Dänemark
Die Eröffnung einer Unternehmensniederlassung in Dänemark ist ein einfacher Prozess, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind, wie die Rechtsform der Muttergesellschaft und der Sitz des ausländischen Unternehmens, der in der EU oder im EWR liegen muss, und wenn es sich um ein Drittland handelt, muss es den Nachweis erbringen, dass es den Unternehmen freisteht, dort Niederlassungen zu eröffnen. Mindestens ein Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz in Dänemark oder einem EU- oder EWR-Land haben.
Investoren, die ein Unternehmen in Dänemark gründen wollen, profitieren auch von der Tatsache, dass das Land in Bezug auf die Leichtigkeit und Einfachheit der Geschäftstätigkeit zu den Spitzenreitern in Europa gezählt wird.
Die gut ausgebildeten Arbeitskräfte und die hervorragende Lebensqualität in Dänemark sind einige weitere Gründe für eine Unternehmensgründung in Dänemark.
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