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Mauritius Global Business Company (GBC) ist eine bemerkenswerte Wahl unter ausländischen Investoren aufgrund der Einfachheit der Unternehmensgründung und geschäftliche Vorteile, die mit ihm kommt.

Eine GBC ist ein nach dem mauritischen Companies Act 2001 gegründetes Unternehmen. Eine GBC unterscheidet sich von einer inländischen Gesellschaft und wird von der Finanzdienstleistungskommission von Mauritius für die Ausübung von Geschäftstätigkeiten hauptsächlich außerhalb von Mauritius lizenziert. Während die Aufzeichnungen eines inländischen Unternehmens für die Öffentlichkeit zugänglich sind, sind die Aufzeichnungen aller AGB als Verschlusssache eingestuft und können nicht von der Öffentlichkeit eingesehen werden.

Früher gab es zwei Arten von Global Business Companies: GBC 1 & GBC -2. Aber ab dem 1. Januar 2019 wird die GBC-1 in GBC umbenannt, und die GBC-2 wurde inaktiv gemacht, statt einer neuen Art von Unternehmen wird die Authorized Company von der Financial Services Commission of Mauritius vorgeschlagen.

Art der Aktivitäten, die ein GBC durchführen kann

Gemäß dem Financial Services Act 2007 kann eine GBC jede legale Geschäftstätigkeit ausüben. Im Allgemeinen wird eine AGB für folgende Zwecke verwendet:

  • Anlageberatungsdienste
  • internationaler Handel
  • Beratungsdienste
  • Fondsmanagement
  • Versicherungsmakler
  • Zahlungsdienst
  • Vermögensverwaltung
  • und andere anwendbare Finanzdienstleistungsaktivitäten.

Gründung einer Mauritius Global Business Company

Name des Unternehmens

Für eine reibungslose Gründung einer GBC-Gesellschaft in Mauritius ist eine Namensgenehmigung für die Gesellschaft erforderlich, die bestimmte Richtlinien durchlaufen muss. Zum Beispiel müssen die Namen der GBC mit “Corp.”, “N.V.”, “B.V.”, “S.A.” usw. enden. Der Name der Gesellschaft kann auch vor der Gründung der Gesellschaft beim Handelsregister reserviert werden.

Verfassung

Eine GBC kann sich für eine Satzung entscheiden, aber es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine solche zu haben. GBC kann die neuen FSC-Anforderungen erfüllen, indem sie sich für die Anerkennung einer Satzung entscheidet, die vorsieht, dass alle Konflikte, die sich aus der Satzung ergeben, durch ein Schiedsverfahren in Mauritius geregelt werden.

Neue Anforderungen:

Der FSC hat neue Richtlinien für GBCs erlassen, die seit dem 1. Januar 2015 in Kraft sind. Künftig muss eine AGB zusätzlich zu den derzeitigen Bedingungen mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • die GBC muss über Büroräume in Mauritius verfügen oder
  • die GBC muss auf der Verwaltungsebene eine Vollzeitkraft und mindestens eine Person mit Wohnsitz in Mauritius beschäftigen oder
  • die GBC-Satzung enthält eine Klausel, wonach alle Streitigkeiten, die außerhalb der Satzung auftreten, durch ein Schiedsverfahren in Mauritius beigelegt werden oder
  • die GBC in Mauritius Vermögenswerte im Wert von mindestens 100.000 USD hält oder innerhalb der nächsten 12 Monate halten muss
  • die GBC-Aktien sind an einer von der Finanzdienstleistungskommission zugelassenen Wertpapierbörse dokumentiert; oder
  • sie muss jährlich Ausgaben in Mauritius haben, die von jeder vergleichbaren Gesellschaft, die in Mauritius kontrolliert und verwaltet wird, relativ erwartet werden können.

Aktionäre

Es wird erwartet, dass es mindestens einen Aktionär gibt. Die Angaben zu den Gesellschaftern müssen dem Gesellschaftsregister und der Finanzdienstleistungskommission gemeldet werden. Nur Aktionäre haben das Vorrecht auf Einsichtnahme. Der Aktionär kann eine beliebige Nationalität haben und muss nicht unbedingt in Mauritius ansässig sein. Gesellschaftsaktionäre dürfen von.

Grundkapital

Es ist kein Mindestanlagebetrag oder Mindestaktienkapital erforderlich. Ein Unternehmen muss jedoch mindestens eine Aktie ausgeben, die zu einem Nennwert zugeteilt werden kann und nicht rückzahlbar ist.

Direktoren

Die GBC Mauritius benötigt mindestens zwei Direktoren, die auf Mauritius ansässig sein müssen. Unternehmensleiter sind in einer Mauritius-GbR nicht zugelassen. Ein Vorstandsmitglied muss seine Erlaubnis, als Vorstandsmitglied zu handeln, durch die Einreichung des Formulars sieben beim Handelsregister erteilen.

Eingetragener Sitz, lokaler Vertreter und Sekretär in Mauritius

Bei der Gründung einer mauritischen GBC muss ein qualifizierter, ortsansässiger Gesellschaftssekretär bestellt werden . Alle GBC müssen einen eingetragenen Vertreter und einen eingetragenen Sitz in Mauritius haben. Und der eingetragene Vertreter muss befugt sein, als solcher zu handeln.

Sitzungen

Vorstandssitzungen können innerhalb oder außerhalb von Mauritius abgehalten werden, und an allen Vorstandssitzungen müssen mindestens zwei Vorstandsmitglieder teilnehmen, die ihren Wohnsitz auf Mauritius haben müssen. Der Companies Act besagt, dass die Geschäfte und Angelegenheiten eines Unternehmens von einem Vorstand geleitet werden müssen, der seine eigenen Verfahren überwachen kann, oder unter dessen Leitung oder Management stehen.

Gründungszeit

Sobald der Handelsname genehmigt ist, kann das Unternehmen in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen gegründet werden. Für den Abschluss der Gründung können zusätzliche Informationen und Unterlagen verlangt werden.

Besteuerung

Eine gut strukturierte mauritische AGB-Gründung kann die Körperschaftssteuer auf etwa 3 % senken. Die GBC-Unternehmen haben Zugang zu über 30 Steuerabkommen. Außerdem gibt es keine Quellensteuer auf Einkünfte aus genehmigten Offshore-Aktivitäten und auch keine Quellensteuer auf Zinsen.

Audit und Finanzberichte

Der geprüfte Jahresabschluss muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres bei der Financial Services Commission eingereicht werden.

Neben der stabilen Wirtschaft und der unternehmensfreundlichen Verfassung bietet Mauritius eine hervorragende Möglichkeit, ein kostengünstiges und rechtlich steuerlich effizientes Unternehmen zu gründen, um internationale Geschäfte zu tätigen.

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