Einer der größten Vorteile Sloweniens ist seine strategische geografische Lage. Es ist ein mitteleuropäisches Land, das direkt am Meer liegt und über den Hafen von Koper Zugang zu den Weltmeeren hat.
Slowenien bietet auch die Vorteile eines stabilen Umfelds und einer niedrigen Körperschaftssteuer, wenn es um Unternehmen geht.
Es gibt auch keine Bedingungen, die die Gründung eines Unternehmens in Slowenien einschränken, da jeder ein Unternehmen eintragen lassen kann und das Verfahren für alle Bürger der EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie für Bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft gleich ist.
Formen von Unternehmensstrukturen in Slowenien
Eine wirtschaftliche Tätigkeit kann von einer natürlichen oder juristischen Person in einer Vielzahl unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen ausgeübt werden.
Unter den verschiedenen Organisations- und Rechtsformen, die das slowenische Recht vorsieht, bevorzugen Ausländer in der Regel die Gesellschaft oder die Personengesellschaft. Diese Unternehmen können gegründet werden als:
- Einzelkaufmann (Samostojni podjetnik oder s.p.)
- Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung (Delniska druzba oder d.d.)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Druzba z omejeno odgovornostjo oder d.o.o.)
- Unbeschränktes Unternehmen (Druzba z neomejeno odgovornostjo oder d.n.o.)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (Komanditna delniska druzba oder k.d.d.).
In Slowenien sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft am weitesten verbreitet. Einzelpersonen sind jedoch häufig als Einzelunternehmer tätig.
Die Gründung, Verwaltung und Organisation von Unternehmen in Slowenien wird durch das Unternehmensgesetz geregelt, das vollständig mit dem EU-Recht harmonisiert ist.
Schritte für eine Unternehmensgründung in Slowenien
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte der Unternehmensgründung in Slowenien beschrieben:
- Rechtsform: Der erste Schritt ist die Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens (übliche Optionen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft)
- Firmenname: Der nächste Schritt ist die Einrichtung eines Firmennamens gemäß den in Slowenien geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Firmenname muss sich vollständig von den Namen anderer Unternehmen unterscheiden.
- Steueridentifikationsnummer: Wenn die Unternehmenseigentümer Ausländer sind, muss eine Steueridentifikationsnummer in Slowenien beantragt werden.
- Bankkonto: Es muss ein Firmenkonto eröffnet werden, auf das der für die gewählte juristische Person erforderliche Mindestanteil eingezahlt wird.
- Satzung: Die Satzung des Unternehmens muss vor einem öffentlichen Notar verfasst und unterzeichnet werden.
- Ernennung eines Geschäftsführers: Dies ist eine Anforderung, die für alle oben vorgestellten Unternehmensformen gilt. Alle Gesellschaftsformen außer Einzelunternehmern müssen mindestens einen Geschäftsführer bestellen.
- Hauptsitz: Der Hauptsitz und die Geschäftsadresse des Unternehmens müssen vor der Gründung des Unternehmens festgelegt werden.
- Registrierung: Das Unternehmen muss bei der Agentur der Republik Slowenien für öffentliches Recht und damit verbundene Dienstleistungen (AJPES) registriert sein.
- Aktivitäten des Unternehmens: Sie müssen die Geschäftsaktivitäten auswählen, die durch das Unternehmen entwickelt werden sollen, und dabei die Standardklassifikation der Aktivitäten beachten. Bei einigen Tätigkeiten müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, bevor sie aufgenommen werden können.
Das Unternehmen muss Genehmigungen einholen oder sicherstellen, dass die Arbeiten von einer vollständig qualifizierten Person durchgeführt werden.
Für einen Unternehmer oder Investor ist Slowenien ein wunderbares Investitionsziel. Die Gründung eines Unternehmens dort ist kostenlos, einfach und schnell.
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