Als florierende Wirtschaft in Europa und Mitglied der Europäischen Union bietet Ungarn unglaubliche Möglichkeiten für ausländische Unternehmen, die in das Land investieren und ein Unternehmen eröffnen möchten. Ungarn hat den niedrigsten Körperschaftssteuersatz in der EU, was es zu einem sehr beeindruckenden Land für Investitionen macht.
Vorteile der Eintragung eines Unternehmens in Ungarn
Ungarn ist ein kontinentaler Staat in Mitteleuropa mit einer fortschrittlichen Wirtschaft, die ein jährliches BIP-Wachstum von 5 % aufweist, und einer günstigen Position als Eisenbahndrehscheibe zwischen den MOE-Ländern. Zusätzlich zu den folgenden Vorteilen ist es eines der begehrtesten Niedrigsteuergebiete in der Europäischen Union für die Geschäftstätigkeit sowohl von Gebietsansässigen als auch von Nicht-Gebietsansässigen in Europa:
- ein einziges Mitglied kann in Ungarn ein Unternehmen gründen.
- Die Körperschaftssteuer beträgt 9 % und ist damit die niedrigste in Europa.
- Die lokale Gewerbesteuer liegt zwischen 0 % und 2 %, je nach Standort.
- Die Steuer auf Dividenden beträgt in Ungarn in den meisten Fällen 0 %.
- ein Unternehmer kann die Doppelbesteuerung vermeiden
- angemessene und gut qualifizierte Arbeitskräfte.
- In Anbetracht seiner strategischen Lage und seines Marktpotenzials sowie seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union und seiner diplomatischen Beziehungen bietet Ungarn eine hervorragende Gelegenheit, in die Märkte der entwickelten EU-Mitgliedstaaten einzutreten.
- Ungarn ist Mitglied der Zollunion, was bei der Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten erhebliche Zeit- und Verwaltungseinsparungen ermöglicht.
- ein zufriedenstellendes wirtschaftliches und steuerliches Umfeld.
- den freien Fluss von Kapital und Arbeit innerhalb der Europäischen Union.
- Die englische Sprache wird in der Regel mit der Option einer fremdsprachigen Buchführung verwendet.
Innerhalb der Europäischen Union ist Ungarn das Land mit den niedrigsten Steuersätzen für Ausländer, zusammen mit Zypern und Malta.
Gesellschaftsformen in Ungarn
Vor der Eintragung eines Unternehmens in Ungarn ist es sehr empfehlenswert, sich für die Organisations- und Rechtsform des Unternehmens zu entscheiden, wobei der Grad der Verantwortung des Gründers und die Höhe des Stammkapitals zu berücksichtigen sind.
Bei der Eintragung eines Unternehmens in Ungarn muss unbedingt die geplante Tätigkeit angegeben werden, da im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern die Möglichkeit einer breiten Palette von Tätigkeiten nicht zulässig ist. Sie können jedoch andere Arten von Aktivitäten wählen oder die Gründungsdokumente in Zukunft ändern, indem Sie ihnen neue Elemente hinzufügen.
Gesellschaftsformen in Ungarn
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Korlátolt Felelősségű Társaság oder Kft.)
Merkmale:
- Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird mit einem vorher festgelegten Anfangskapital in Höhe von 3.000.000 HUF gegründet, das von den Gründern bereitgestellt wird.
- Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Einlage des Anfangskapitals der Gesellschaft beschränkt.
- Mitglieder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung dürfen nicht durch öffentliche Einladungen angeworben werden.
- Die Kapitaleinlage der Mitglieder wird in Form von Stammeinlagen erbracht, und jedes Mitglied verfügt über eine Stammeinlage.
- Die Rechte der Gesellschafter und ihr Anspruch auf das Vermögen der Gesellschaft werden durch Geschäftsanteile repräsentiert.
- In Bezug auf die Geschäftsanteile dürfen keine Wertpapiere ausgegeben werden.
- Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auch mit nur einem Mitglied arbeiten.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Részvénytársaság oder Rt.)
Merkmale:
- Dies ist die am stärksten regulierte Gesellschaftsform, die Ähnlichkeiten mit der englischen Plc aufweist.
- Es gibt zwei Arten von Aktiengesellschaften: Private Limited Company (Zártkörűen működő részvénytársaság oder Zrt.) und Public Limited Company (Nyilvánosan működő részvénytársaság oder Nyrt.)
- Eine Aktiengesellschaft eignet sich besonders für große Unternehmen mit mehreren Investoren.
- Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird in Ungarn mit einem Anfangskapital in Höhe eines bestimmten Betrags gegründet.
- Der Betrag der Bareinlagen zum Zeitpunkt der Gründung darf nicht weniger als 30 % des Grundkapitals betragen.
- Die Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf die Leistung des Nennwerts oder des Emissionswerts der Anteile.
Kommanditgesellschaft (Betéti Társaság oder Bt.)
Merkmale:
- In einer ungarischen Kommanditgesellschaft beträgt die Mindestanzahl der Mitglieder zwei, d.h. mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist.
- Nur die persönlich haftenden Gesellschafter können die Gesellschaft leiten und sie bei ihren Geschäften mit Dritten vertreten.
- Die Gewinnausschüttung entspricht in der Regel dem eingebrachten Kapital, aber die Parteien können auch das Gegenteil vereinbaren.
- Es verstößt gegen das Gesetz, einen Gesellschafter von der Gewinnausschüttung auszuschließen.
Offene Handelsgesellschaft (Közkereseti Társaság oder Kkt.)
Merkmale:
- In einer offenen Handelsgesellschaft müssen sich die Mitglieder der Gesellschaft bereit erklären, den für die Tätigkeit der Gesellschaft erforderlichen Kapitalbeitrag zu leisten,
- die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen der Gesellschaft.
- Jedes Mitglied ist befugt, die Gesellschaft zu vertreten, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor.
- Die Partnerschaft muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen.
- die aktive Beteiligung der Gesellschafter an der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ist gesetzlich vorgeschrieben
- Für die Gründung und den Betrieb einer offenen Handelsgesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich.
Schritte der ungarischen Firmengründung
Die wichtigsten Schritte bei der Eintragung eines Unternehmens in Ungarn sind die folgenden:
- Wählen Sie den Firmennamen. Die Anforderungen sind ganz normal: Es müssen mindestens zwei Namen vorgeschlagen werden, und der vorgeschlagene Name muss eindeutig sein. Es müssen lateinische Buchstaben verwendet werden, und die Eigentumsform des Unternehmens muss sich im Firmennamen widerspiegeln, zum Beispiel muss der Name auf KFT enden, wenn es sich um eine KFT handelt.
- Bestimmen Sie die Unternehmensstruktur, die Geschäftsführer und die Aktionäre.
- Wählen Sie eine juristische Adresse.
- Formulieren Sie die Aufteilung des Satzungskapitals auf die Unternehmenseigentümer.
- Geben Sie die Tätigkeitsbereiche an, in denen das Unternehmen tätig sein wird.
- Informieren Sie sich über die vorläufigen Kosten für die Eintragung eines Unternehmens in Ungarn
- Vorbereitung des Pakets mit den Bewerbungsunterlagen (dies ist möglicherweise die anspruchsvollste Phase und die Vorbereitung der Unterlagen sollte mit Sorgfalt erfolgen)
- Durchlaufen Sie die Due-Diligence-/KYC-Prozesse (Know Your Customer).
- Registrieren Sie das Unternehmen beim ungarischen Firmengericht.
- Melden Sie das Unternehmen bei den Steuerbehörden an und erhalten Sie eine Steuerzahlernummer.
- Melden Sie das Unternehmen bei der ungarischen Sozialversicherungsanstalt an.
- Eröffnen Sie ein Firmenbankkonto.
Die Gründung eines Unternehmens in Ungarn als Ausländer oder als Einheimischer umfasst mehrere Phasen, von der Auswahl der für die Unternehmensziele am besten geeigneten Unternehmensform bis hin zur Registrierung des Unternehmens.
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