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Dänemark ist einer der attraktivsten Standorte für Unternehmen in Europa. Es zeichnet sich durch eine stabile Gesetzgebung für die Gründung neuer Unternehmen sowie eine loyale Steuerpolitik aus, die der Grund für die zunehmende Beliebtheit der Eintragung von Unternehmen in Dänemark ist.

In der Tat ist Dänemark eine der wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften der Welt.

Es ist relativ einfach, ein Unternehmen in Dänemark zu gründen, solange die Mindestanforderungen an das Stammkapital eingehalten und alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei den Behörden eingereicht werden.

Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten in Dänemark

In erster Linie benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, um in Dänemark ein Unternehmen zu führen.

Wenn Sie ein nordischer oder EU/EWR-Bürger sind, können Sie Ihr eigenes Geschäft in Dänemark Wenn Sie jedoch ein Bürger von außerhalb der nordischen Länder, der EU/EWR und der Schweiz sind, müssen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen, um sich in Dänemark selbständig zu machen oder ein eigenständiges Unternehmen zu betreiben.

Arten von Rechtspersonen in Dänemark

In Dänemark kann ein Unternehmen in verschiedenen Formen gegründet werden. Die Wahl einer bestimmten Form wirkt sich auf die Haftung und die einkommensteuerliche Behandlung des Unternehmens und der Eigentümer aus. Im Folgenden werden die gängigsten Unternehmensformen und ihre wichtigsten Merkmale in Dänemark vorgestellt.

Dänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Anpartsselskaber oder ApS)

Eine dänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann in Dänemark von mindestens einem Gesellschafter gegründet werden, unabhängig von seinem Wohnsitz. Das Mindeststammkapital für die Gründung einer dänischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 40.000 DKK, und dieser Betrag wird in Aktien aufgeteilt. Diese Anteile sind nicht handelbar und nicht übertragbar. Die Anteilseigner dieser Gesellschaft sind nur in Höhe ihres eigenen Beitrags verantwortlich.

Dänische Aktiengesellschaft (Aktieselskaber oder A.S)

Für die Gründung einer dänischen Aktiengesellschaft ist mindestens ein Gründer erforderlich, der ein Mindestaktienkapital von 400.000 DKK bereitstellen muss. Die Aktionäre haften nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Diese Gesellschaftsform bietet ebenfalls Aktien für ihre Mitglieder an, die im Gegensatz zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Dänemark auch der breiten Öffentlichkeit angeboten werden können.

Dänische offene Handelsgesellschaft (Interessentskab oder I.S)

Für die Gründung einer Partnerschaft sind mindestens zwei Mitglieder erforderlich. Bei den Gründern kann es sich um juristische oder natürliche Personen handeln, die die volle Verantwortung für das Unternehmen tragen. Eine offene Handelsgesellschaft in Dänemark muss in das dänische Handelsregister eingetragen werden.

Dänische Kommanditgesellschaft (Kommanditselskab oder K.S.)

Eine dänische Kommanditgesellschaft hat Ähnlichkeiten und Unterschiede zu einer offenen Handelsgesellschaft. Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen, müssen mindestens zwei Partner einen Vertrag unterzeichnen, wobei es sich um juristische oder natürliche Personen handeln kann. Diese Gesellschaftsform zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens ein Gesellschafter ein unbeschränkt haftender und ein Gesellschafter ein beschränkt haftender Gesellschafter ist, dessen Haftung auf die Höhe seiner eigenen Einlage beschränkt ist. Auch die Eintragung in das dänische Handelsregister ist obligatorisch.

Dänische Einzelfirma

Eine Person, die in Dänemark allein ein Unternehmen gründen will, wird als Einzelunternehmer bezeichnet. Der Alleinstehende trägt die volle Verantwortung für die Verpflichtungen des Unternehmens und ist verpflichtet, sich bei den Steuerbehörden anzumelden, wenn die ausgeübte Tätigkeit mit Handel zu tun hat oder wenn die Person Angestellte beschäftigt.

Zweigstelle (Filiale) und Repräsentanz

Zwei weitere Alternativen für ein ausländisches Unternehmen, das in den dänischen Markt eintreten möchte, sind die Repräsentanz und die Zweigniederlassung. Die Zweigniederlassung ist im Wesentlichen eine Außenstelle der Muttergesellschaft, die in Dänemark dieselben Geschäftstätigkeiten ausübt. Und die Repräsentanz ist nur für Marketing und Forschung vorgesehen, nicht für kommerzielle Aktivitäten.

Die verschiedenen Arten von Unternehmensstrukturen sind in erster Linie darauf ausgerichtet, verschiedene Formen und Größen von Unternehmen anzusprechen.

Eines haben jedoch alle Strukturen gemeinsam: Die Unternehmen, die nach diesen Strukturen gegründet werden, müssen gemäß dem dänischen Unternehmensgesetz Buch führen.

Haupt Schritte zur Eintragung Ihres Unternehmens in Dänemark

Ihr Unternehmen anmelden

Wenn Sie in Dänemark ein eigenes Unternehmen gründen wollen, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der dänischen Behörde für Handel und Unternehmen anmelden. Und dies muss spätestens acht Tage vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Sie können Ihr Unternehmen online unter virk.dk (auf Dänisch) anmelden.

Sobald das Unternehmen registriert ist, erhalten Sie eine zentrale Unternehmensregistrierungsnummer (CVR). Die CVR-Nummer ist die Identifikationsnummer des Unternehmens, die Sie bei der Kommunikation mit Behörden und privaten Stellen verwenden müssen.

Sobald das Unternehmen registriert ist, werden automatisch Informationen an die dänischen Steuerbehörden (SKAT) übermittelt, da das Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert sein muss.

Die wichtigsten Schritte, die zur Eröffnung eines Unternehmens in Dänemark erforderlich sind, sind die folgenden:

  • Stellen Sie Nachforschungen an: Es ist wichtig, dass Sie sich über Geschäftsmöglichkeiten informieren, bevor Sie Ihr eigenes Unternehmen in Dänemark gründen. Auf diese Weise können Sie häufige Fehler vermeiden, z. B. den Eintritt in einen bereits gesättigten Markt.
  • Wahl der Rechtsform: Dies ist von Bedeutung, da die Gesellschaftsform dem vorhandenen Kapital und der Anzahl der Investoren entsprechen sollte.
  • Registrierung des Unternehmens
  • Anmeldung bei den Steuerbehörden
  • Einholung von Genehmigungen: Für einige Arten von Unternehmen sind möglicherweise zusätzliche Genehmigungen und Lizenzen erforderlich.
  • Einstellung von Mitarbeitern: Die Notwendigkeit der Einstellung von spezialisiertem oder hoch qualifiziertem Personal hängt von der gewählten Unternehmensstruktur ab. Dänemark erlaubt es Unternehmern auch, ausländische Mitarbeiter einzustellen oder die vorhandenen Mitarbeiter ins Land zu versetzen, wenn das Unternehmen seinen Standort verlagert.

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