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Die marokkanischeWirtschaft hat in den letzten zehn Jahren bemerkenswerte Fortschritte gemacht und sich zu einem begehrten Ziel für internationale Investoren und Unternehmer entwickelt. Seine Regierung hat sich seit einigen Jahren der Liberalisierung der Wirtschaft gewidmet. Die Investitionsprozesse im Land wurden erleichtert, um das Unternehmertum in der Region zu fördern, und es wurden neue Gesetze verabschiedet, um das Wachstum lokaler und ausländischer Privatunternehmen zu unterstützen. Die Regierung des Landes hat außerdem Freihandelsabkommen mit verschiedenen Partnern unterzeichnet, darunter die Europäische Union und die USA.

Die Gründung eines Unternehmens in Marokko ist recht einfach, da die Einreichung der Gründungsunterlagen und die Registrierung des Unternehmens nur wenige Tage dauern.

Im Folgenden werden die Gesellschaftsformen in Marokko und die Schritte zur Gründung einer Gesellschaft beschrieben.

Erforderliche Formalitäten für die Gründung eines Unternehmens in Marokko

Wahl einer Rechtsform

Ausländische Unternehmen haben die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen, um ihre Tätigkeit in Marokko auszuüben. Die verschiedenen Arten von Unternehmen in Marokko lassen sich in die folgenden drei Hauptkategorien einteilen:

Unternehmen:

  • Aktiengesellschaft (PLC) oder Société anonyme (SA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) oder Société à responsabilité limitée (SARL)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Société en commandite par actions

Partnerschaften:

  • Offene Handelsgesellschaft Société en nom collectif
  • Kommanditgesellschaft oder Société en commandite simple
  • Joint-Venture-Partnerschaft oder Société en participation

Unternehmen mit besonderen Vorschriften:

  • Investmentgesellschaft oder Société d’investissement
  • Einkaufskooperative Gesellschaft oder Société coopérative d’achat
  • Konsumgenossenschaft oder Société coopérative de consommation
  • Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit oder Société mutualiste.

Die in Marokko gebräuchlichsten Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft.

Aus diesen Gründen werden nur die GmbH, die AG und die Zweigniederlassung erläutert:

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Marokko

Die GmbH ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist die beliebteste Unternehmensform in Marokko. Sie ist eine Handelsgesellschaft und erlangt mit der Eintragung ins Handelsregister Rechtspersönlichkeit. Die Anzahl der Partner kann von mindestens einem bis zu fünfzig reichen. Bei mehr als 50 Gesellschaftern muss die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

Die Gesellschafter der GmbH können die Höhe des Stammkapitals in der Satzung frei festlegen, und es gibt keine Mindestanforderungen. Übersteigt das Stammkapital jedoch 100.000 MAD, muss es auf einem Sperrkonto hinterlegt werden, von dem es erst nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister abgehoben werden kann.

Aktiengesellschaft in Marokko

Dies ist die zweithäufigste Rechtsform in Marokko, bei der die Aktionäre handelbare Aktien besitzen und für Verluste nur in Höhe ihrer Einlage haften.

Sie erfordert mindestens fünf Aktionäre, die natürliche oder juristische Personen sein können. 25 % des Eigenkapitals müssen im Voraus eingezahlt werden, und wenn das Eigenkapital in Form von Sacheinlagen eingezahlt wird, muss es bei der Gründung vollständig eingezahlt sein. Diese Art von Unternehmen hat keinen Firmennamen, sondern nur einen Handelsnamen.

Vereinfachte Aktiengesellschaft

Es handelt sich um eine Gesellschaftsform, die von zwei oder mehreren Unternehmen gegründet wird, um eine gemeinsame Tochtergesellschaft zu gründen oder zu leiten, oder um eine Gesellschaft zu schaffen, die ihre gemeinsame Muttergesellschaft wird.

Der Kapitalbedarf jedes Mitglieds muss mindestens 2 Millionen MAD oder den entsprechenden Betrag in ausländischer Währung betragen. Die Gesellschaft wird durch einen von allen Mitgliedern unterzeichneten Gesellschaftsvertrag gegründet.

Es handelt sich um eine Gesellschaftsform, die nicht an restriktive Regeln wie die einer Aktiengesellschaft gebunden ist. Die Bestimmungen über ihre Verwaltung sind in der Satzung enthalten. Die einzige Aufgabe besteht darin, einen Präsidenten zu bestimmen.

Zweigstelle

Eine Zweigniederlassung ist ein Unternehmen, das von einer ausländischen Muttergesellschaft gegründet wurde und als eigenständige juristische Person betrachtet wird. Die marokkanische Zweigniederlassung muss bestimmte Angaben zu ihrer Muttergesellschaft, ihren Vertretern und den ihr übertragenen Befugnissen offen legen.

Schritte zur Niederlassung Ihres Unternehmens in Marokko

  • Erhalt einer Negativbescheinigung: Die Negativbescheinigung ist ein Dokument, das bestätigt, dass der beantragte Firmenname noch nicht in Gebrauch ist und in das Handelsregister eingetragen werden kann. Es ist das erste Dokument, das für die Gründung eines Unternehmens unerlässlich ist. Das Negativzertifikat wird vom marokkanischen Amt für gewerbliches Eigentum ausgestellt und räumt eine Frist von neunzig Tagen ein, um die Formalitäten für die Eintragung in das Handelsregister zu erledigen.
  • Ausarbeitung der Satzung: Die Satzung ist eine Reihe von vertraglichen Bestimmungen, die die Regeln für eine bestimmte Rechtslage festlegen. Sie können zwei Formen annehmen: die notarielle Urkunde oder die private Unterschrift.
  • Erstellung von Zeichnungsscheinen: Der Zeichnungsschein ist ein Dokument, das im Falle einer Beteiligung an der Gründung des Gesellschaftskapitals ausgefüllt werden muss. Sie umfasst die Zusage eines Beitrags in bar.
  • Sperrung des eingezahlten Kapitals: Es muss ein vorübergehendes Bankkonto bei einer örtlichen Bank eröffnet werden, auf das das Gesellschaftskapital übertragen wird; sobald die Übertragung abgeschlossen ist, stellt die Bank eine Bescheinigung über die Kapitalsperrung aus.
  • Vorbereitung der Zeichnungs- und Zahlungserklärung
  • Einreichung von Gründungsunterlagen und Eintragungsformalitäten: Die für die Unternehmensgründung erforderlichen Antragsunterlagen werden auf der Ebene des örtlichen regionalen Investitionszentrums von Vertretern der verschiedenen mit der Unternehmensgründung befassten Behörden bearbeitet.
  • Registrierung der Berufssteuer und der Steueridentifikationsnummer: In diesem Schritt kann das Unternehmen sein Steuersystem auswählen und seine Berufssteueridentifikationsnummer erhalten.
  • Eintragung in das Handelsregister: Die Eintragung in das Handelsregister ist die Geburtsurkunde des Unternehmens.
  • Anmeldung bei der CNSS (Nationale Sozialversicherungskasse): Die Anmeldung bei der CNSS ist eine gesetzliche Verpflichtung.

Jedes Unternehmen, das dem Sozialversicherungssystem unterliegt, muss sich in der Nähe des CNSS registrieren lassen, der dann eine Registrierungsnummer vergibt, die die administrative Anerkennung seiner Identifizierung, Registrierung und Anbindung an die Behörde beinhaltet.

  • Veröffentlichung: Nach der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister und innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Monat sind zwei Anzeigen erforderlich – im Mitteilungsblatt und im Amtsblatt.

Die Abwicklung der oben genannten Prozesse, die für die Gründung eines Unternehmens in Marokko unerlässlich sind, ist nicht besonders kompliziert, erfordert aber die Beachtung von Details, Unterschriften, Legalisierungen und den geltenden Formalitäten.

Mit anderen Worten: Wenden Sie sich jetzt an Ihren Damalion-Experten für die Registrierung Ihres Unternehmens in Marokko.