Seite wählen

Rumänien ist in den letzten Jahren eines der sich am schnellsten entwickelnden Länder in der Europäischen Union, was das wirtschaftliche Umfeld betrifft, und ist daher eine ideale Wahl für neue ausländische Investoren, die ein Unternehmen in der EU gründen wollen.
Die Unternehmensgründung in Rumänien hat viele Vorteile, wie z. B. einen einheitlichen Steuersatz von 16 %, der für kleine Unternehmen auf bis zu 1 % gesenkt werden kann. Die Kosten für die Gründung und Aufrechterhaltung einer rumänischen Gesellschaft sind recht günstig, und das Mindeststammkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Rumänien recht niedrig.

Vorteile der Gründung eines Unternehmens in Rumänien

– Eine gute Lage: Die geografische Lage Rumäniens kann als strategisch wichtig für den Transport und den Import/Export angesehen werden. Es ist auch ein einfaches Tor zum Nahen Osten. Auch andere Märkte der Europäischen Union sind leicht zugänglich.
– Leichte Geschäftsabwicklung: Ein Unternehmen kann in Rumänien leicht gegründet werden. Eine GmbH in Rumänien kann innerhalb von zwei Wochen gegründet werden.
– Europäische Union: Rumänien ist Teil der Europäischen Union, daher gelten die vier Freiheiten für Unternehmen in Rumänien, die Waren, Dienstleistungen, Kapital und Menschen umfassen.
– Billige Arbeitskräfte: Die Arbeitskosten in Rumänien sind sehr günstig.
– Körperschaftssteuer: Die in Rumänien erhobene Körperschaftssteuer ist im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten recht niedrig.

Unternehmensstrukturen zur Eröffnung Ihres Unternehmens in Rumänien

– Aktiengesellschaft (Societate pe actiuni – S.A.): Diese Rechtsform ähnelt einer Aktiengesellschaft, die ihre Aktien an einer öffentlichen Börse anbietet. Ein oder mehrere Geschäftsführer sind verpflichtet, diese Art von Unternehmen zu gründen. Dieses Unternehmen muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben. Für Aktiengesellschaften gibt es in Rumänien einzigartige Bestimmungen.

– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Societate cu răspundere limitată – SRL): Bei dieser Rechtsform gilt der Grundsatz der beschränkten Haftung, der sich von dem der Gesellschafter und Geschäftsführer unterscheidet. Bis zu 50 Aktionäre können diese Art von Unternehmen gründen. Eine Einzelperson kann jedoch nicht Anteilseigner in mehr als einer LLC sein.

– Zweigniederlassung (Sucursala): Eine Zweigniederlassung ist lediglich eine Außenstelle einer ausländischen Muttergesellschaft. Gewinnbringende Tätigkeiten können von einer Zweigniederlassung ausgeübt werden, und die Zweigniederlassung muss jährliche Erklärungen und Körperschaftssteuererklärungen einreichen, wie von der zuständigen Aufsichtsbehörde verlangt.

Gründungsprozess eines Unternehmens in Rumänien

Die beliebteste Gesellschaftsform in Rumänien ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Hauptmerkmale auf Rumänisch sind:
– die Anzahl der Partner darf 50 nicht überschreiten
– seine Partner können Rumänen oder Ausländer sein
– Es ist möglich, eine rumänische GmbH mit einem einzigen Gesellschafter zu gründen
– die Übertragung von Anteilen ist unter den Gesellschaftern unentgeltlich, bedarf aber bei der Übertragung an Dritte der Zustimmung von drei Vierteln der Gesellschafter
– die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers ist erforderlich, wenn die Zahl der Gesellschafter mehr als fünfzehn beträgt

Erforderliche Dokumente für die Gründung eines Unternehmens in Rumänien

– Satzung und Memorandum of Association
– Beschlüsse des Verwaltungsrats
– Beschlüsse der Hauptversammlung der Aktionäre
– Register der Aktionäre
– Informationen zu Reisepässen und Visa von ausländischen Direktoren und Mitgliedern.

Schritte zur Registrierung eines Unternehmens auf Rumänisch

Das Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in Rumänien mit dem Status einer GmbH umfasst folgende Schritte:
– Vorbereitung und Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags
– Einholung eines Wohnsitznachweises für den eingetragenen Firmensitz
– Hinterlegung des Aktienkapitals bei einer Bank
– Eintragung in das Handelsregister und Erhalt des einzigen Registrierungscodes vom Handelsregister.
– Eröffnung eines separaten Bankkontos für das Unternehmen
Beachten Sie, dass die vorgelegten Dokumente übersetzt und beglaubigt werden müssen, wenn die Partner oder der Geschäftsführer ausländische Staatsbürger sind.

Rumänische Mehrwertsteuer-Registrierung

Nach der Gründung des Unternehmens müssen einige Faktoren im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerregistrierung geklärt werden, damit die Unternehmer ihre Tätigkeiten sicher und legal ausüben können. Die Inhaber von Unternehmen müssen sich gut informieren und bestimmte Bedingungen erfüllen, wenn sie sich für eine MwSt-Registrierung entscheiden, wie im Verfahren für die MwSt-Registrierung vorgesehen.
Der derzeitige Mehrwertsteuersatz in Rumänien beträgt 19 %.

Eintragung in das Register der innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer (ROI)

Rumänische Unternehmen, die beabsichtigen, innergemeinschaftliche Umsätze zu tätigen, müssen ihre Eintragung in das Register für innergemeinschaftliche Marktteilnehmer beantragen, um eine innergemeinschaftliche MwSt-Nummer zu erhalten, bevor sie die entsprechenden Umsätze tätigen.

Körperschaftssteuer in Rumänien

Der Standard-Körperschaftssteuersatz in Rumänien beträgt weiterhin 16 %. Die Eintragung eines Unternehmens in Rumänien mit einem Jahresumsatz von weniger als 1.000.000 € wird jedoch als Kleinstunternehmen betrachtet, für das ein niedrigerer Körperschaftssteuersatz gilt: 1 % für Kleinstunternehmen mit einem oder mehreren Beschäftigten und 3 % für Kleinstunternehmen ohne Beschäftigte.

Benötigen Sie zusätzliche Informationen oder Hilfe bei Ihrer Firmengründung in Rumänien? – Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem Damalion-Experten auf.