Die EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) ist eine in der gesamten Europäischen Union gültige Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte und ersetzt die deutsche Zollnummer.
Die EORI-Nummer ist vergleichbar mit der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Dies wurde beschlossen, um das allgemeine System zur Identifizierung von Steuerpflichtigen auf EU-Ebene zu vereinfachen.
Die EORI-Nummern sind ein Code, der jede einzelne Privatperson, juristische Person und jedes Unternehmen eindeutig identifiziert.
Sobald Sie Zollgeschäfte in der Europäischen Union und darüber hinaus tätigen, benötigen Sie eine EORI-Nummer.
Wer benötigt die Registrierungs- undIdentifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte(EORI) in Deutschland?
Alle deutschen Privatpersonen, juristische Personen, Unternehmen und Spediteure, die grenzüberschreitende Transporte in Europa durchführen, benötigen eine eigene EORI-Nummer in Deutschland. Diese Nummer kann dann in der gesamten EU verwendet werden, d. h. eine deutsche EORI-Nummer ist in der gesamten Europäischen Union gültig.
Die EORI-Nummer ist für Akteure der Außenwirtschaft, die im Import, Transit und Export tätig sind, obligatorisch. Eine Person oder ein Unternehmen kann nur eine EORI-Nummer haben, die für alle zollrelevanten Tätigkeiten in der EU verwendet werden muss.
Unternehmen, die im Gebiet der Europäischen Union ansässig sind, erhalten die EORI-Nummer von den Zollbehörden des Mitgliedstaates, in dem sie niedergelassen und registriert sind. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU können auch in Deutschland eine EORI-Nummer erhalten.
Tochtergesellschaften von internationalen Unternehmen, die in einem anderen europäischen Land ansässig sind, müssen keine eigene EORI-Nummer beantragen. Auch Unternehmen, die nur wenige grenzüberschreitende Waren transportieren, brauchen keine EORI-Nummer zu beantragen.
Wie kann mein deutsches Unternehmen die Eori-Nummer erhalten?
Obwohl die EORI-Nummer für viele Unternehmen obligatorisch ist, wird sie nicht automatisch zugeteilt, sondern Sie müssen sie beantragen. Die EORI-Nummer kann in Deutschland per Post, Fax oder E-Mail beim Informations- und Wissensmanagement des deutschen Zolls oder über das Portal auf der Zoll-Website beantragt werden. Um dieses Portal nutzen zu können, müssen die Unternehmen das obligatorische, von ELSTER ausgestellte Zertifikat zu Sicherheitszwecken erwerben. Dieses Zertifikat ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen verwendbar. Außerdem können Antragsteller für eine EORI-Nummer das Formular 0870 verwenden. Das Antragsverfahren ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, erfordert jedoch eine elektronische Signatur und die erforderlichen Unterlagen.
Die für die Beantragung einer EORI-Nummer in Deutschland erforderlichen Unterlagen
Bei der Beantragung der EORI-Registrierung in Deutschland sind neben dem entsprechenden Formular folgende Unterlagen einzureichen:
- ein gültiges Ausweisdokument,
- einen Auszug aus dem deutschen Unternehmensregister für Firmen, oder
- eine Handelsregisternummer für Einzelunternehmer.
Sie können den Antrag auf Erteilung einer EORI-Nummer auch von einem Unternehmensvertreter einreichen lassen.
Es dauert in der Regel einige Wochen, bis Sie eine EORI-Nummer erhalten, wenn Sie in Deutschland eine eingetragene Firma haben.
Die EORI-Nummer für eine Zweigstelle in Deutschland
Für Zweigniederlassungen in Deutschland gelten besondere Bestimmungen über die Genehmigung der EORI-Nummer. Da Zweigniederlassungen nicht rechtsfähig sind, ist der Antrag von den rechtsfähigen Zentralen zu stellen.
Bei der Beantragung der EORI-Nummer einer Zweigniederlassung enthält das Formular Informationen über die Nummer der Zweigniederlassung, den Namen des Unternehmens und der Zweigniederlassung, die Geschäftsadresse und die EORI-Nummer des Hauptsitzes. Die Angaben zur Eintragung des Firmensitzes in das Handelsregister werden ebenfalls übermittelt.
Die EORI-Nummer in Deutschland für eine Zweigniederlassung kann über ein spezielles, von den Behörden vorgegebenes Formular mitgeteilt werden.
Für die Durchführung von Tätigkeiten, die unter das Zollrecht fallen, ist eine EORI-Nummer erforderlich. Das bedeutet, dass die Nummer rechtzeitig und nicht erst nach Beginn der Tätigkeit vergeben werden sollte.
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