Seite wählen

SICAR oder Société d’Investissement en Capital à risque wurde in Luxemburg gegründet. Luxemburg ist eines der größten globalen Finanzzentren der Welt und profitiert von flexiblen und beeindruckenden Rechts- und Steuerregelungen.

Die luxemburgische Investmentfondsbranche ist das größte Fondsdomizil in der Europäischen Union und das zweitgrößte der Welt.

Eines der wichtigsten luxemburgischen Fondsvehikel für Private-Equity-, Immobilien-, Risiko-, Mezzanine- und Infrastrukturfonds, das institutionellen, professionellen und erfahrenen Anlegern zur Verfügung steht, ist die Société d’investissement en capital à risque (SICAR).

Luxemburg SICAR

Eine SICAR ist ein Anlageinstrument, das für Investitionen in Private Equity und Risikokapital konzipiert wurde. Er gilt im Allgemeinen als alternativer Investmentfonds (AIF) und kann an gut informierte Anleger verkauft werden.

Die Société d’investissement en capital à risque (SICAR), auch bekannt als “Risikokapitalgesellschaft”, wurde durch das Gesetz vom 15. Juni 2004 (in der 2013 geänderten Fassung) gegründet, um ein maßgeschneidertes Instrument für Private-Equity- und Risikokapitalinvestitionen zu schaffen.

Rechtsformen der SICAR

Eine SICAR kann in fünf verschiedenen Formen aufgenommen werden:

  • eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (Société en Commandite par Actions),
  • eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à Responsabilité Limitée),
  • eine Aktiengesellschaft (Société Anonyme),
  • eine Kommanditgesellschaft (Société en Commandite Simple) oder
  • eine als Aktiengesellschaft organisierte Genossenschaft (Société Cooperative organisée sous forme de Société Anonyme).

Eine SICAR kann eine offene oder geschlossene Struktur haben. Und das erforderliche Mindestkapital hängt von der Rechtsform ab.

Investitionsbeschränkungen

Abgesehen von der Vorschrift, nur in Risikokapital zu investieren, enthält das SICAR-Gesetz keine Investitionsregeln oder -beschränkungen und sieht auch keine Obergrenzen für die Kreditaufnahme vor. Außerdem ist eine SICAR nicht verpflichtet, den Grundsatz der Risikodiversifizierung anzuerkennen.

Anforderungen an die Offenlegung

Eine SICAR muss einen Prospekt, ein PRIIP-Key Information Document (KID ), wenn Kleinanleger Investitionen tätigen können, und einen Jahresbericht erstellen. Es besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Halbjahresberichts.

Marketing

Eine SICAR, die sich als AIF qualifiziert und von einem zugelassenen EU-AIFM verwaltet wird, profitiert von einem Pass, der es dem AIFM ermöglicht, die Anteile der SICAR an professionelle Anleger innerhalb der EU zu vertreiben, und zwar durch ein Meldesystem von Regulierungsbehörde zu Regulierungsbehörde.

Beaufsichtigung

Eine SICAR wird von der Aufsichtsbehörde des Finanzsektors, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), zugelassen und beaufsichtigt.

Beachten Sie, dass die obligatorische laufende Überwachung mit einer geringen Jahresgebühr verbunden ist.

Ernennung eines AIFM

Von SICARs, die sich als AIFs qualifizieren, wird erwartet, dass sie einen AIFM bestellen, es sei denn, sie profitieren von den begrenzten Ausnahmen, die das AIFM-Gesetz vorsieht. Der AIFM kann in Luxemburg, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland ansässig sein. SICARs können entweder einen externen AIFM beauftragen oder es vorziehen, intern verwaltet zu werden. Im letzteren Fall wird die SICAR selbst als AIFM angesehen und muss alle rechtlichen Verpflichtungen des AIFM-Gesetzes anerkennen.

Förderfähige Vermögenswerte

SICARs dürfen nur in Wertpapiere investieren, die Risikokapital darstellen. Risikokapital besteht meist aus risikoreichen Investitionen, die im Hinblick auf ihre Einführung, Entwicklung oder Börsennotierung getätigt werden. Die SICAR kann in geringem Umfang auch derivative Finanzinstrumente auf einmaliger Basis halten. Vorübergehende Investitionen in andere Vermögenswerte sind zulässig, solange sie als Investitionen in Risikokapital gelten.

Förderungswürdige Investoren

Die Investoren in eine SICAR müssen in folgender Hinsicht gut informiert sein:

  • institutionelle Anleger
  • professionelle Anleger
  • und andere Anleger, die schriftlich bestätigen, dass sie den Status eines “gut informierten” Anlegers haben und die entweder mindestens 125.000 EUR investieren oder von einem Kreditinstitut, einer Wertpapierfirma oder einer Verwaltungsgesellschaft bewertet wurden, die bestätigt, dass der Anleger in der Lage ist, die mit einer Anlage in die SICAR verbundenen Risiken zu verstehen.

Besteuerung

Jede SICAR, die anders als eine gewöhnliche Kommanditgesellschaft einbezogen wird, unterliegt der luxemburgischen Einkommenssteuer zum regulären Satz und kann daher vom luxemburgischen Steuerabkommensnetz, der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und den luxemburgischen Bestimmungen über die Befreiung von Beteiligungen profitieren.

Die Einkünfte der SICAR, die direkt aus Wertpapieren stammen, werden jedoch nicht in die Steuerbemessungsgrundlage der SICAR einbezogen.

Wenn es sich um eine Aktiengesellschaft oder eine eingetragene Kommanditgesellschaft handelt, sind die Einkünfte aus dem Verkauf oder der Liquidation solcher Vermögenswerte ebenfalls von der Steuerbemessungsgrundlage der SICAR ausgenommen.

SICAR kann sich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen.

Wenn Sie Ihre luxemburgische SICAR einführen möchten, nehmen Sie noch heute Kontakt mit Ihren Damalion-Experten auf.