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Schweden verfügt über eine robuste und stabile Wirtschaft, was es zu einem begehrten Standort für ausländische Investitionen macht. Geschäfte in Schweden zu tätigen ist einfach, vor allem dank eines glaubwürdigen Bankensystems und leistungsfähiger öffentlicher Finanzinitiativen. Auch die politische Stabilität und die leistungsstarke Wirtschaft machen es zu einer soliden Option. Die hervorragende Verkehrsinfrastruktur, die gut ausgebildeten Arbeitskräfte und die hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung tragen ebenfalls zur Attraktivität der Region bei.

Gründen Sie Ihr Unternehmen in Schweden: Hier sind die wichtigsten Schritte.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Gründung eines Unternehmens in Schweden beachten sollten, sowie die wichtigsten Schritte.

Aufenthaltsgenehmigung

Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in Schweden. Bürger aus den nordischen Ländern müssen sich nicht bei der schwedischen Migrationsbehörde anmelden und auch keine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Auch Bürger der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind von der Registrierungspflicht befreit und können eine Personalausweisnummer beantragen.

Bürger, die nicht der Schweiz, der EU oder dem EWR angehören, müssen jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie in Schweden ein Unternehmen gründen wollen.

Einen Geschäftsplan schreiben

Ein Geschäftsplan ist die Grundlage aller Unternehmensgründungen, da er es ihnen ermöglicht, Finanzmittel zu beantragen und sich auf unerwartete Eventualitäten vorzubereiten.

Nachdem Sie sich für die Produkte oder Dienstleistungen für Ihr Unternehmen entschieden haben, müssen Sie fortfahren und

Ihren Geschäftsplan erstellen. Ein detaillierter Plan macht es Ihnen leichter, die Aufmerksamkeit von Kunden, Banken und Investoren zu gewinnen.

Wählen Sie die geeignete Unternehmensstruktur

Investoren und Unternehmern, die in Schweden ein Unternehmen gründen wollen, stehen mehrere Unternehmensformen zur Verfügung, und die Wahl der Unternehmensform hängt von der Art des Unternehmens ab, das der Eigentümer betreiben möchte. Nachstehend finden Sie die Formulare, die Sie für die Anmeldung eines Unternehmens in Schweden verwenden können:

  • Einzelkaufmann (enskild näringsidkare): Einzelunternehmer sind persönlich für alle Verantwortlichkeiten des Unternehmens verantwortlich, z. B. für Verbindlichkeiten und Verträge.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aktiebolag): Diese Unternehmensstruktur eignet sich für eine oder mehrere Einzelpersonen, und die Verantwortung wird durch die Anzahl der Anteile, die jeder Gesellschafter besitzt, aufgeteilt.
  • Handelsgesellschaft (handelsbolag): Dies ist ein Unternehmen von zwei oder mehr Personen, die gemeinsam für die geschäftlichen Verpflichtungen verantwortlich sind.
  • Kommanditgesellschaft (kommanditbolag): Dies ist eine Form der Partnerschaft, die von zwei Personen gegründet wird. Mindestens ein Mitglied muss unbeschränkt haften, und mindestens ein weiteres muss Kommanditist sein. Die Haftung des Kommanditisten hängt von der Höhe seines Kapitals ab.
  • Zweigniederlassung (Filiale): Bei dieser Unternehmensform ist kein Stammkapital erforderlich, und ihre Aktiva und Passiva sind Teil des Gesamtvermögens der im Ausland ansässigen Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung muss auch ihre eigene Buchführung getrennt von der Muttergesellschaft führen.

Die am häufigsten verwendete Gesellschaftsform in Schweden ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, da sie verschiedene Vorteile gegenüber anderen Formen hat.

Auswahl eines Firmennamens

Die Unternehmer müssen einen Namen für ihr Unternehmen wählen und dann einen Antrag bei der schwedischen Unternehmensregistrierungsbehörde stellen. Der Name muss sorgfältig gewählt werden, da er direkt auf die Professionalität des Unternehmens hinweist. Der Name wird auch für Branding und Marketing sowie für E-Mail und Online-Domains verwendet.

Wahl einer juristischen Adresse

Dies ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Eröffnung eines Unternehmens in Schweden zu berücksichtigen ist. Das Unternehmen muss eine legale Adresse in der Stadt haben, in der es registriert werden soll. Dies kann ein vorübergehendes Büro sein, bis ein fester Standort eingerichtet ist, und zu diesem Zweck kann das virtuelle Büro zu Beginn des Prozesses eine gute Alternative sein.

Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen

Auch die Einrichtung eines Bankkontos ist ein wichtiger Schritt. Es ist einfach, ein Geschäftskonto in Schweden einzurichten, und sowohl Gebietsansässige als auch Gebietsfremde sind dazu berechtigt. Die Unternehmenseigentümer müssen die Kapitalanteile (falls erforderlich) auf einem Bankkonto hinterlegen und eine schriftliche Bescheinigung von diesem Bankinstitut einholen.

Registrieren Sie Ihr schwedisches Unternehmen

Ein Antragsteller, der ein Unternehmen in Schweden eintragen lassen möchte, muss das Unternehmen bei der offiziellen Behörde Bolagsverket registrieren lassen. Danach muss der Antragsteller das Antragsformular ausfüllen.

Beachten Sie, dass mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder ihren Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben müssen, damit ein Unternehmen in Schweden eingetragen werden kann.

Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung müssen ebenfalls in schwedischer Sprache abgefasst und beim Registerbeamten für die Gründung einer schwedischen Gesellschaft eingereicht werden.

Anmeldung für Steuern

Das Unternehmen muss sich beim schwedischen Finanzamt registrieren lassen. Nach der Registrierung erhält das Unternehmen eine eindeutige Unternehmensidentitätsnummer, die an die Adresse des registrierten Unternehmens geschickt wird. Das Unternehmen muss außerdem eine jährliche Steuer auf den geschätzten Jahresgewinn entrichten. Zusätzlich wird je nach Branche zwischen 6-25 % Mehrwertsteuer erhoben.

Was die MwSt-Registrierung betrifft, so kann dieser Schritt freiwillig zusammen mit der Steuerregistrierung erfolgen oder wenn der erforderliche Schwellenwert erreicht ist oder wenn die Unternehmen Tätigkeiten ausüben, für die eine MwSt-Nummer erforderlich ist, wie z. B. Import-Export-Geschäfte (in diesem Fall kann der Unternehmensvertreter auch eine EORI-Registrierung für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der Europäischen Union beantragen).

Einstellung von Mitarbeitern in Schweden

Bei der Eröffnung eines Unternehmens in Schweden ist dies einer der wichtigsten Schritte nach der Eintragung des Unternehmens.

Einer der notwendigen Schritte bei der Einstellung von Arbeitnehmern ist die Anmeldung des Unternehmens als Arbeitgeber, gefolgt von der Anmeldung der Arbeitnehmer. In diesem Sinne müssen die Arbeitnehmer auch bei der Sozialversicherung und der Rentenversicherung angemeldet werden. Die Beschäftigungsbedingungen in Schweden werden durch das Beschäftigungsschutzgesetz (Lagen om Anställningsskydd) geregelt. Dieses Gesetz besagt, dass Arbeitsverträge unbefristet sind, es sei denn, im Arbeitsvertrag ist etwas anderes festgelegt.

Außerdem gibt es vier Arten von Verträgen für bestimmte Zeiträume, auch für Personen über 67 Jahre.

Die Gründung eines Unternehmens in Schweden kann eine spannende, aber auch zeitraubende Herausforderung sein. Um den Prozess weiter zu vereinfachen, sollten Sie sich jetzt mit Ihrem Damalion-Experten in Verbindung setzen.