Guatemala ist die größte Volkswirtschaft in Zentralamerika und gehört zu den zehn größten Volkswirtschaften Lateinamerikas.
Die guatemaltekische Regierung hat günstige Bedingungen für ausländische Investoren und Unternehmer geschaffen, die ein Unternehmen in Guatemala gründen wollen.
Zusätzlich zu den günstigen Bedingungen, die von der Regierung Guatemalas geboten werden, bietet das Land Investoren und Unternehmern, die nach einem Standort für ihre Expansion suchen, weitere Wettbewerbsvorteile. Zu diesen Vorteilen gehören eine investitionsfreundliche Verwaltung, eine stabile Makroökonomie und eine regional wettbewerbsfähige Struktur für den Zugang zu Märkten wie den Vereinigten Staaten, Mexiko und dem Rest Lateinamerikas.
Sind Sie daran interessiert, in Guatemala ein Unternehmen zu gründen? Im Folgenden werden die zu berücksichtigenden Punkte und die entsprechenden Schritte beschrieben.
Wählen Sie die richtige Unternehmensform für Ihr Unternehmen in Guatemala
Der erste Schritt bei der Registrierung eines Unternehmens in Guatemala ist die Entscheidung über die Art der Unternehmensstruktur, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Wählen Sie die Rechtsform entsprechend Ihren Bedürfnissen und der Art und Weise, wie Sie Ihr Unternehmen strukturieren wollen. Je nach Art des Unternehmens bieten sich unter anderem die folgenden Optionen an:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada oder SRL): Für eine SRL in Guatemala sind mindestens zwei und höchstens zwanzig Gesellschafter zum Zeitpunkt der Gründung erforderlich. Bei einer SRL wird die Beteiligung nicht in Aktien, sondern in Einlagen der Gesellschafter gemessen, wobei die Haftung jedes Gesellschafters auf das von ihm in die Gesellschaft eingebrachte Kapital beschränkt ist.
- Aktiengesellschaft (Sociedad anónima oder S.A.): Bei einer Aktiengesellschaft in Guatemala erfolgt die Beteiligung auf der Grundlage von Aktien, wobei die Haftung der Aktionäre je nach Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien beschränkt ist. Die allgemeine Haftung einer Kapitalgesellschaft ist ebenfalls auf das von ihr gehaltene Vermögen beschränkt.
- Sociedad Colectiva (Ltda.): Bei einer Ltda. haften die Gesellschafter unbeschränkt, d. h. sie sind für alle Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber den Steuerbehörden und anderen staatlichen Stellen verantwortlich.
- Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens: Eine Zweigstelle eines Unternehmens kann auch in Guatemala gegründet werden. Sie müssen lediglich die Existenz des Hauptunternehmens nachweisen. Außerdem müssen Sie einen gesetzlichen Vertreter in Guatemala benennen, der Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz in Guatemala hat und der die gesetzliche Erlaubnis hat, im Namen des Unternehmens zu handeln.
Ernennung eines gesetzlichen Vertreters
Sind die Gesellschafter nicht in Guatemala anwesend, ist eine Vollmacht erforderlich, die es einem gesetzlichen Vertreter ermöglicht, die Gesellschaftsgründung vor Ort vorzunehmen. Diese Vollmacht muss von der entsprechenden Partei unterzeichnet werden. Beachten Sie auch, dass für ausländische Aktionäre zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
Wählen Sie den Namen des Unternehmens
In Guatemala ist es wichtig zu beachten, dass der Name des Unternehmens die Art des Geschäfts und den Geschäftszweck des Unternehmens angeben muss. Sie müssen eine Studie durchführen, um sicherzustellen, dass der von Ihnen gewählte Firmenname nicht bereits in Gebrauch ist. Der Name sollte auch den Entitätstyp enthalten.
Vorbereitung der Gründungsurkunde des Unternehmens
Nach der Wahl des Firmennamens ist es an der Zeit, die Gründungsurkunde vorzubereiten. Dieses Dokument muss alle Informationen über das Unternehmen enthalten.
Die Satzung muss den Namen des Unternehmens, die Angaben zum gesetzlichen Vertreter, Angaben zum Aktienkapital, die Adresse des eingetragenen Sitzes, die Struktur der Geschäftsführung und einen detaillierten Liquidationsplan enthalten.
Die Satzung sollte auch von einem örtlichen Anwalt überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Informationen detailliert und bereit sind, einem Notar vorgelegt zu werden.
Sobald die Satzung notariell beglaubigt ist, muss sie beim Handelsregister eingereicht werden, damit die Gesellschaft gegründet werden kann.
Einreichung des Registrierungsformulars und der Dokumente für das Unternehmen
Das Anmeldeformular und die Unterlagen des Unternehmens müssen beim Handelsregister von Guatemala eingereicht werden, das für die Regulierung aller kommerziellen Aktivitäten im Land zuständig ist. Wenn alle Unterlagen korrekt sind und das Unternehmen eingetragen ist, weist das Handelsregister dem Unternehmen eine Identifikationsnummer zu, das so genannte “Patente de Commercio” (Handelspatent).
Erwerben Sie eine Steueridentifikationsnummer
Sobald das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, können Sie bei der Obersten Steuerbehörde eine Steueridentifikationsnummer, das so genannte Registro Tributario Único (RTU), beantragen.
Und schließlich muss das Unternehmen zur Aufnahme seiner Tätigkeit in Guatemala ein Firmenkonto eröffnen.
Wenn Sie sich als Ausländer dafür entscheiden, ein Unternehmen in Guatemala zu gründen, ist es genauso legitim wie ein Unternehmen mit inländischen Investitionen.
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