Wählen Sie Société à Responsabilité Limitée (SARL) in Luxemburg
Die luxemburgische Société à Responsabilité Limitée (SARL oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine einzigartige Gesellschaftsform, die sich in Luxemburg durchgesetzt hat.
Eine luxemburgische SARL vereint die wichtigsten Merkmale einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft. Die Haftung der Anteilseigner ist auf die Höhe des von ihnen eingebrachten Kapitals beschränkt. Gleichzeitig weisen SARLs einige der wichtigsten Merkmale einer Personengesellschaft auf, wie z. B. die Nichtübertragbarkeit der Anteile, die unglaubliche Einfachheit und die erhöhte Flexibilität.
Eine luxemburgische SARL hat in der Regel zwischen 2 und 100 Anteilseigner, aber auch ein einzelner Anteilseigner kann eine SARL gründen und allein betreiben.
Die allgemeine Funktionsweise einer SARL wird in der Satzung festgelegt, und das Mindeststammkapital muss 12.000 € betragen.
Der Geschäftsführer einer luxemburgischen SARL kann eine juristische Person sein und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Eine SARL mit mehr als 60 Gesellschaftern unterliegt der notwendigen Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer. Es wird empfohlen, einen unabhängigen Direktor zu wählen, der die Eröffnung eines Bankkontos in Luxemburg erleichtert. Ihr Anwalt oder Ihr Wirtschaftsprüfer sollte nicht Ihr lokaler Geschäftsführer sein, da die neue Richtlinie ATAD3 gegen Briefkastenfirmen kämpft.
Die Vereinfachte SARL (SARL-S) in Luxemburg
Die vereinfachte SARL (SARL-S ) ist eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die nach anderen Regeln und Rechtsvorschriften als eine traditionelle SARL registriert ist. Eine SARL-S richtet sich an bestimmte Investoren und Unternehmer, und das Mindestaktienkapital ist auf 1 EUR festgelegt. Natürliche Personen können problemlos eine SARL-S in Luxemburg gründen und sofort mit ihren Geschäftsprojekten beginnen, für die sie keine großen Summen investieren müssen.
Die Vorteile einer SARL in Luxemburg
Eine SARL in Luxemburg hat folgende Vorteile:
- Die Verbindlichkeiten der Eigentümer sind auf den Betrag des Kapitals beschränkt, das sie zur Gründung des Unternehmens beigetragen haben.
- Die Struktur einer SARL ist genauso einfach wie die einer Personengesellschaft und erfordert im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft nur einen geringen Verwaltungsaufwand.
- Die mit der Unternehmensgründung verbundenen Formalitäten sind minimal.
- Obwohl die SARLs einer Rechnungsprüfung unterliegen und Finanzberichte vorlegen müssen, ist die Privatsphäre zu Beginn noch weitgehend gewahrt.
- Luxemburg hat ein territoriales Steuersystem, bei dem Unternehmen in ausländischem Besitz nur für Einkünfte besteuert werden, die in Luxemburg erzielt werden.
Gründung einer SARL in Luxemburg
Vor der Gründung einer SARL in Luxemburg muss das Mindestaktienkapital auf ein Bankkonto in Luxemburg eingezahlt werden.
Für die Gründung einer SARL muss eine “Satzung” erstellt und beim Handels- und Gesellschaftsregister (registre de commerce et des sociétés) hinterlegt werden, die folgende Angaben enthalten muss:
- Der Name des Unternehmens.
- Die örtlich registrierte Adresse des Hauptsitzes des Unternehmens.
- Das gesamte ausgegebene Aktienkapital.
- Das Ziel des Unternehmens und seine voraussichtliche Lebensdauer.
- Die Identität und die persönlichen Daten der Aktionäre des Unternehmens sowie die Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien.
Danach werden alle anderen erforderlichen Dokumente wie die Gründungsurkunde und der Gesellschaftsvertrag beim luxemburgischen Gesellschaftsregister (Registrar of Companies and Commerce) eingereicht. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen.
Die Einzelheiten der Eintragung werden dann im Amtsblatt veröffentlicht. Bei diesem Amtsblatt handelt es sich um ein elektronisches Amtsblatt, das als Recueil Electronique des Sociétés et Association (Elektronische Sammlung der Gesellschaften und Verbände) bezeichnet wird. Nach diesem Schritt ist das Unternehmen offiziell gegründet.
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