Aufgrund der zahlreichen Vorteile, die Luxemburg bietet, sind ausländische Investoren eher bereit, einen Investmentfonds in Luxemburg zu eröffnen. Zu den beliebtesten Investmentfonds gehören die OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren), die ein hohes Maß an Schutz für die Anleger bieten.
Merkmale des Luxemburger OGAW
OGAW | ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), der unter Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen fällt |
OGAW | regulierter Investmentfonds, der in liquide Vermögenswerte investiert und öffentlich an Kleinanleger in der EU vertrieben werden kann |
Geltende Rechtsvorschriften | Der OGAW unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, das mit der EU-Richtlinie übereinstimmt. |
Förderfähige Investoren | Uneingeschränkt für jedermann |
Förderfähige Vermögenswerte | Ein OGAW ist auf übertragbare Wertpapiere, die auf einem geregelten Markt zugelassen sind oder gehandelt werden, Investmentfonds, derivative Finanzinstrumente, Barmittel, bestimmte Geldmarktinstrumente und Anteile von OGAW und/oder OGA beschränkt. Und andere liquide Mittel. Beachten Sie, dass die Förderungswürdigkeit des Vermögenswerts von Fall zu Fall im Hinblick auf die geltenden Gesetze und die Regulierungspraxis überprüft werden muss. |
OGAW Anforderungen an die Risikostreuung | Die detaillierte Risikostreuung ist in den Artikeln 42 bis 52 des Fondsgesetzes vorgeschrieben, z.B. ein OGAW darf nicht mehr als 10 % seines Vermögens in Wertpapieren anlegen ein OGAW darf nicht mehr als 20 % seines Nettovermögens in Einlagen bei ein und derselben Einrichtung anlegen Kein einzelner Vermögenswert sollte mehr als 10% des Fondsvermögens ausmachen. |
Rechtsform | einen gemeinsamen Vertragsfonds (fonds commun de placement – FCP). offene oder geschlossene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV oder société d’investissement à capital variable ) oder mit festem Kapital (SICAF oder société d’investissement à capital fixe) |
Getrennte Fächer | Ja |
Kapitalanforderungen | Das Nettovermögen eines FCP beträgt mindestens 1.250.000 EUR. Dieses Minimum muss innerhalb von sechs Monaten nach der Zulassung erreicht werden. Das Mindestkapital einer selbstverwalteten SICAV/SICAF sollte zum Zeitpunkt der Zulassung mindestens 300.000 EUR betragen. Das Kapital einer SICAV/ SICAF muss innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Zulassung 1.250.000 EUR erreichen |
Berechnung des Nettoinventarwerts (NAV) und Rücknahmepolitik | er muss den Ausgabe-, Verkaufs- und Rücknahmepreis seiner Anteile jedes Mal veröffentlichen, wenn er seine Anteile ausgibt, handelt und zurücknimmt, mindestens jedoch zweimal im Monat |
Besteuerung | Die Steuer wird erhoben: Gesellschaftsteuer, Die Abonnementsteuer, Kapitalertragssteuer (wird in Ausnahmefällen erhoben) Steuerbefreiung: Netto-Vermögenssteuer, Kapitalertragssteuer, Einkommensteuer, Quellensteuer (außer bei Anwendung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie) |
Steuersystem für die OGAW-Zeichnungssteuer | Sie wird zu einem Satz von 0,05 % des Nettovermögens des Fonds erhoben. Ein niedrigerer Satz – 0,01 % – ist unter bestimmten Bedingungen möglich. |
Institutionelle Aufsicht und Zulassung – durch die CSSF (ja/nein) | Ja |
Möglichkeit der Auflistung | Ja |
Europäischer Reisepass | Ja (dies ist ein Schlüsselaspekt des OGAW-Systems) |
Thin-Capitalization-Regeln (Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital) | Kann Kredite in Höhe von bis zu 10 % des Nettovermögens aufnehmen, um Rücknahmen zu finanzieren oder Immobilien für seine Geschäftstätigkeit zu erwerben, darf jedoch 15 % des Nettovermögens nicht überschreiten. |
Erforderliche luxemburgische Diensteanbieter | Eine luxemburgische Verwaltungsgesellschaft oder eine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat. eine luxemburgische Verwahrstelle, die unter anderem für die Verwahrung des Fondsvermögens verantwortlich ist Verwaltungsvertreter Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit entsprechender Berufserfahrung. Registerführer und Transferagent |
Der OGAW ist aufgrund seiner Vorteile häufig eine beliebte Wahl. Zum einen genießen die Anleger aufgrund strenger Vorschriften für das Fondsmanagement, die Diversifizierung, die Verwaltung durch den Dienstleister und den Schutz des Vermögens einen zusätzlichen Risikoschutz.
Darüber hinaus profitiert sie von einem Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, das allerdings nur für Fonds gilt, die in Form einer SICAV / SICAF aufgelegt wurden.
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