Die Société de gestion de Patrimoine Familial (SPF ) ist die luxemburgische Gesellschaft zur Verwaltung von Privatvermögen, die von einer steuerlichen Vorzugsregelung profitiert und ausschließlich für die Verwaltung des Finanzvermögens einer Einzelperson oder einer Gruppe von Personen tätig ist.
Warum Luxemburg als Standort für Ihre Familienvermögensverwaltung?
Der Aufstieg Luxemburgs zu einem Top-Finanzzentrum und die damit verbundenen Steuervorteile machen es zu einem zuverlässigen Standort für SPF-Strukturen.
Luxemburg genießt seit langem einen hervorragenden Ruf im Bereich der internationalen Finanzdienstleistungen. Sie verfügt über ein konkurrenzloses Angebot an Investmentfondslösungen sowie über einen Verbund von Dienstleistern mit umfangreichem Fachwissen und der Fähigkeit, unterschiedliche lokale und internationale Märkte zu bedienen. All dies sowie die politische, wirtschaftliche, soziale, rechtliche und steuerliche Stabilität machen Luxemburg zu einem idealen Standort für die SPF-Struktur.
Merkmale des SPF Luxemburg
Praktische Anwendung des SPF | Die SPF ist als Investmentgesellschaft ausschließlich für natürliche Personen konzipiert, die ihr Privatvermögen verwalten. |
Geltende Rechtsvorschriften | Gesetz vom 11. Mai 2007 (“SPF-Gesetz”), Luxemburger Memorial über SPF |
Förderfähige Investoren | – Private Investoren – Einrichtungen, die dem Interesse am Privatvermögen einer oder mehrerer Personen dienen (z. B. Trust, private Stiftung oder ähnliche Einrichtungen) – Vermittler, die im Auftrag einer der oben genannten Personen handeln |
Förderfähige Vermögenswerte | Der ausschließliche Zweck der SPF muss der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Finanzanlagen sein. Verbotene Aktivitäten: – Gewerbliche und industrielle Tätigkeiten fallen nicht unter das SPF-Gesetz. – Direktinvestitionen in Immobilien durch eine SPF sind von ihrem Unternehmensziel ausgeschlossen. – Der Besitz von Patenten und Marken ist verboten. – Auch die Rechte an geistigem Eigentum werden als kommerzielle Tätigkeit betrachtet und können nicht von der SPF verwaltet werden. |
Anforderungen an die Risikodiversifizierung | Die SPF hat keine Anforderungen an die Risikostreuung. |
Rechtsformen der SPF | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.A.) Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à R.L.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.C.A.), Genossenschaft in Form einer Aktiengesellschaft (ScoSA) |
Getrennte Fächer | Nein |
Kapitalanforderungen | Das Mindestkapital ist je nach Rechtsform unterschiedlich (z.B. S.A./S.C.A.: 31.000 €; S.àR.L.: 12.000 €) |
Berechnung des Nettoinventarwerts (NAV) und Rücknahmepolitik | Nicht erforderlich |
SPF Besteuerung | Die SPF ist von der Körperschaftssteuer, der kommunalen Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer befreit Keine Steuer auf Kapitalgewinne und Liquidationserlöse von nicht ansässigen Anlegern Die Ausschüttung von Dividenden an die Anleger unterliegt nicht der Quellensteuer Abonnementsteuer zu einem Satz von 0,25% Keine Quellensteuer auf Zinszahlungen (außer bei Anwendung der EU-Zinsrichtlinie) Kein Zugang zu Steuerverträgen und europäischen Richtlinien Nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegend |
Zulassung und Aufsicht durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) | Keine Genehmigung erforderlich |
Europäischer Reisepass | Nein |
Thin-Capitalization-Regeln (Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital) | Die SPF unterliegt einer jährlichen Zeichnungssteuer von 0,25 % auf das eingezahlte Kapital oder den Teil der Schulden, der das Acht (8)-fache des eingezahlten Grundkapitals übersteigt. |
Darüber hinaus können die von einer SPF ausgegebenen Wertpapiere nicht öffentlich angeboten oder an einer Börse notiert werden.
Die SPF ist ein passives Anlageinstrument, das im Zusammenhang mit einer Erbschaft eine sehr wirksame Hilfe sein kann. Diese Liste ist nicht erschöpfend, da die SPF auch in vielen anderen Situationen interessant ist.
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