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Die Niederlande sind nicht nur eine offene Volkswirtschaft, sondern auch ein hervorragendes Ziel für Unternehmen, da sie viele Vorteile bieten. Das Land hat eine stabile Wirtschaft, niedrige Steuern und freien Handel. Die Niederlande werden auch “Das Tor zu Europa” genannt, weil sie das idealste europäische Geschäftsklima und eine einzigartige geografische Lage haben.

Aus rechtlicher Sicht ist die Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden sehr vorteilhaft, da die niederländische Regierung die Gründung und Führung eines Unternehmens vereinfacht und zahlreiche Steuervorteile für Unternehmer geschaffen hat. Daher betrachten Unternehmer weltweit die Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden als eine lukrative Investition.

  • Einzelunternehmen (Eenmanszaak)

Die meisten Unternehmer in den Niederlanden entscheiden sich für die Gründung eines Einzelunternehmens (Eenmanszaak), wenn sie sich selbstständig machen. Ein Einzelunternehmen ist in den Niederlanden eine Rechtsform ohne Rechtspersönlichkeit. Der Einzelkaufmann haftet für das Unternehmen und seine Schulden.

  • Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Besloten Vennootschap/Bv)

Die niederländische BV ist die beliebteste Rechtsform bei ausländischen Investoren in den Niederlanden. Sie hat den Vorteil, dass die Aktionäre nicht persönlich für die Rechtshandlungen der GmbH verantwortlich sind.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Naamloze Venootschap/Nv)

Eine weitere Gesellschaftsform, für die sich Unternehmer in den Niederlanden entscheiden können, ist die NV, die auch die Rechtsform für börsennotierte Unternehmen ist und für nicht börsennotierte Unternehmen verwendet werden kann.

  • Offene Handelsgesellschaft (Vennootschap Onder Firma/Vof)

Wenn Unternehmer gemeinsam mit anderen Selbständigen ein Unternehmen gründen wollen, entscheiden sie sich in der Regel für die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft. Es gibt kein Mindeststartkapital, und jeder Partner bringt Eigenkapital in Form von Bargeld oder Waren in die Vof ein. Eine offene Handelsgesellschaft wird manchmal auch als Personengesellschaft bezeichnet. Da eine offene Handelsgesellschaft keine juristische Person ist, haften die Gesellschafter für ihre Schulden.

Unternehmer können in den Niederlanden auch eine Niederlassung (Nevenvestiging Or Filiaal) oder eine gemeinnützige Organisation (Stichting) gründen.

Der Prozess der Unternehmensregistrierung in den Niederlanden

Erwägen Sie die Gründung eines neuen Unternehmens in den Niederlanden? Schauen wir uns den Prozess an

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten

Um in den Niederlanden ein Unternehmen gründen zu können, müssen Unternehmer zunächst sicherstellen, dass sie dort bleiben können. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz dürfen nach EU-Recht in den Niederlanden leben und arbeiten. Stammt der Unternehmer jedoch nicht aus einem EU- oder EWR-Land oder ist er kein Schweizer, muss er eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung und in einigen Fällen eine Arbeitsgenehmigung beantragen.

Nach dem Erwerb der Genehmigung ist der Prozess der Unternehmensregistrierung relativ einfach und umfasst die im Folgenden beschriebenen Schritte:

  • Auswahl eines geeigneten Firmennamens: Der Gründer schlägt drei Firmennamen vor, von denen einer ausgewählt und als Handelsname für das Unternehmen reserviert wird;
  • Abfassung und notarielle Beglaubigung der Gründungsunterlagen der neuen Gesellschaft
  • Eintragung des Unternehmens bei der KvK: Der Unternehmer reicht die Unterlagen bei der KvK (Kamer van Koophandel), der niederländischen Handelskammer, ein, um das Unternehmen offiziell eintragen zu lassen und sich für Steuer- und Mehrwertsteuerzwecke registrieren zu lassen (dies geschieht beim Belastingdienst – dem niederländischen Finanzamt).
  • Anmeldung für Zwecke der Beschäftigung und der Sozialversicherung
  • Beantragen Sie die erforderlichen Geschäftslizenzen bei den Behörden der Branche, in der das Unternehmen tätig sein wird.

Registrierung des UBO des Unternehmens

Bei der Unternehmensregistrierung in den Niederlanden geht es zu einem großen Teil um die Identifizierung und Überprüfung der Gründungsaktionäre und Geschäftsführer. Und dieser Prozess wurde durch die neuen KYC-Gesetze (Know Your Customer) verschärft. Dies hat unter anderem zur Folge, dass sich der neue UBO (ultimativer wirtschaftlicher Eigentümer) auch in den Niederlanden registrieren lassen muss.

Je nach der rechtlichen Struktur des Unternehmens muss der Gründer UBOs eintragen, d.h. den Eigentümer oder die Person, die die Organisation tatsächlich kontrolliert.

Die Eintragung eines Unternehmens in den Niederlanden ist kein schwieriger Prozess, kann aber manchmal verwirrend sein. Daher ist es empfehlenswert, einen Fachmann an Ihrer Seite zu haben, der Sie durch den gesamten Prozess führt. Um Ihr Unternehmen anzumelden und mit Ihrem Geschäft in den Niederlanden zu beginnen, nehmen Sie jetzt Kontakt mit Ihrem Damalion-Experten auf und lassen Sie sich von uns helfen.