SOPARFI (SOciété de PARticipations Financières) ist eine Finanzholdinggesellschaft in Luxemburg. Als Holdinggesellschaft bietet sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, die Körperschaftssteuer in Luxemburg zu mindern oder auszuschließen.
Luxemburg ist das größte Zentrum für Investmentfonds in Europa und das zweitgrößte der Welt. Als solche bietet sie eine Vielzahl von Finanzdienstleistungen an, die Anleger und Märkte in aller Welt miteinander verbinden. Als bevorzugter Standort für führende Private-Equity-Häuser bietet Luxemburg eine Vielzahl von Anlagevehikeln, darunter auch den SOPARFI.
Merkmale des SOPARFI
Praktische Anwendung | SOPARFI ist ein Vehikel für die Verwaltung und das Halten von Finanzbeteiligungen an anderen gebietsansässigen und gebietsfremden Unternehmen. |
Geltende Rechtsvorschriften | Die SOPARFIsunterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in seiner geänderten Fassung. |
Förderfähige Investoren | Unbeschränkt für jedes Unternehmen und jede Privatperson |
Förderfähige Vermögenswerte | Die SOPARFI können in jede Art von Vermögenswerten in Luxemburg oder in Übersee investieren |
Anforderungen an die Risikodiversifizierung | Das SOPARFI unterliegt keiner Risikostreuungspflicht. |
Rechtsform | Je nach den Bedürfnissen des Anlegers kann die SOPARFI kann eine der folgenden Formen annehmen: Aktiengesellschaft (S.A./société anonyme), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à r.l./société à responsabilité limitée), Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.C.A./société en commandite par actions), Genossenschaftsgesellschaft (S.C./société cooperative) oder Europäische Gesellschaft (société européenne) |
Kapitalanforderungen | Das Kapital von SOPARFI in Luxemburg hängt von der gewählten Rechtsform ab, z.B. für SARL ist das Kapital mindestens erforderlich. EUR12.500, während für die SA / SCA, ist ein Minimum von EUR 31.000. |
SOPARFIs Besteuerung | In Luxemburg unterliegen juristische Personen nicht der Zeichnungssteuer, sondern der Körperschaftssteuer mit einem Satz von 24,94 % und der Vermögenssteuer mit einem Satz von 0,5 %. Auch die von einem Unternehmen ausgeschütteten Dividenden Luxemburgische Unternehmen unterliegen einer Quellensteuer in Höhe von 15 % (es sei denn, es gilt eine Befreiung nach lokalem Recht oder ein niedrigerer Steuersatz aus einem Steuerabkommen). |
Profitieren Sie vom Netzwerk der Doppelbesteuerungsabkommen und den EU-Mutter-Tochter-Richtlinien | Ja. SOPARFIs profitieren vom Zugang zu Luxemburgs umfangreichem Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien |
Zulassung und Beaufsichtigung durch die CSSF | Die SOPARFIs sind keiner Aufsichtsbehörde unterstellt. Und es ist keine Genehmigung erforderlich, es sei denn, es werden börsennotierte und/oder gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt. |
Möglichkeit der Auflistung | Ja. Die Aktien von SOPARFI können an der Luxemburger Börse oder im Ausland notiert werden. |
Europäischer Reisepass | Nein, es sei denn, sie fallen in den Anwendungsbereich der AIFMD-Regelung. |
Thin-Capitalization-Regeln (Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital) | Im luxemburgischen Recht gibt es keine entsprechende Bestimmung. Nach der allgemeinen Steuerpraxis müssen Holdinggesellschaften jedoch für alle von der Gesellschaft eingegangenen Gesellschafterverbindlichkeiten ein Verhältnis von 85/15 zwischen Fremd- und Eigenkapital einhalten. |
Erforderliche luxemburgische Diensteanbieter | Externer Wirtschaftsprüfer muss bestellt werden, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden (in Bezug auf Bilanzsumme, Umsatz und Anzahl der Beschäftigten) |
SOPARFIs sind nicht regulierte und voll steuerpflichtige gewöhnliche Handelsgesellschaften, deren Unternehmensgegenstand im Halten und ähnlichen Finanzierungstätigkeiten besteht.
SOPARFIs kommen in den Genuss von Körperschaftssteuerbefreiungen für Dividenden und Nettovermögen aus qualifizierten Beteiligungen. Darüber hinaus ist SOPARFI ein geeignetes Vehikel, um Finanzierungen zu erhalten oder zu gewähren, Kapital für Investitionen zu beschaffen, in geistiges Eigentum zu investieren und Co-Investitionen mit anderen institutionellen oder Family Offices zu tätigen.
Obwohl das Großherzogtum eines der kleinsten Länder der Welt ist, gehörte es zu den ersten sechs Mitgliedern der Europäischen Union und verfügt über eine entwickelte Wirtschaft, die sich auf einen innovativen Bank- und Rechtssektor stützt.
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