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Regierungen auf der ganzen Welt setzen zunehmend auf Freihandelszonen (FTZ), um das Wirtschaftswachstum und die Investitionstätigkeit zu fördern, und Paraguay steht dem in nichts nach.

Das paraguayische Gesetz 523/95 ist 2002 in Kraft getreten und erlaubt die Einrichtung von Freihandelszonen (FTZ). Paraguay hat zwei Freihandelszonen in der Region Alto Paraná (nordöstliche Region, nahe der Grenze zu Brasilien und Argentinien). Und die paraguayische Freihandelszone zielt darauf ab, den Handel und die Verbindungen zu ausländischen Märkten zu entwickeln.

In diesen Freihandelszonen in Paraguay können alle Arten von Handels-, Industrie- und Dienstleistungstätigkeiten ausgeübt werden. Der gesetzliche Rahmen für diese Zonen bietet verschiedene Vorteile in Form von Steuerbefreiungen sowie eine einzigartige Steuerregelung mit einem Einkommensteuersatz von 0,5 %.

Steuern der paraguayischen Unternehmen in den Freihandelszonen Paraguays.

  • In der Freihandelszone gegründete Unternehmen, die sowohl im Ausland als auch auf paraguayischem Staatsgebiet tätig sind, unterliegen der allgemeinen paraguayischen Körperschaftssteuer in Höhe von 10 % des Anteils der im Land verkauften Produkte.
  • Der Gewinn aus Handels-, Industrie- und Dienstleistungstätigkeiten in der Freihandelszone Paraguays ist von allen nationalen, kommunalen oder staatlichen Steuern befreit, mit Ausnahme der Steuerregelung.
  • Ein weiterer wichtiger Fall ist die Absicherung der Strukturen der Investoren, für die jede Änderung der Steuergesetzgebung in der Zukunft nicht gilt, es sei denn, sie wollen der neuen Steuerregelung unterliegen.

Andere Steueranreize in Paraguay: das Investitionsgesetz 60-90

Der Rahmen für wirtschaftliche Investitionen wurde im Gesetz Nr. 60/90 bekräftigt, das ausländischen und einheimischen Investoren einige einzigartige Steuerbefreiungen bietet.

Die Vorteile des Gesetzes Nr. 60/90 können für Bargeld, Finanzierungen, Investitionsgüter, die Übertragung von Lizenzrechten und einige andere Investitionen in Anspruch genommen werden.

Die im Gesetz Nr. 60/90 enthaltenen Investitionsanreize, die auch nach der Überarbeitung des Steuergesetzes (Gesetz Nr. 2421/04) zulässig bleiben, sind Befreiungen von bestimmten Steuer-, Kommunal- und Zollabgaben.

Wenn der Finanzierungsbetrag für eine Investition mindestens 5 Mio. USD beträgt, wird sie von der Quellensteuer auf Zinsen, Provisionen und Kapital, das an Finanz- oder Bankinstitute im Ausland gezahlt werden muss, befreit, und dieser Vorteil gilt für fünf Jahre.

Wenn die Investition mindestens 5 Mio. USD beträgt und das Projekt von den Steuerbehörden genehmigt wurde, sind die aus dem Projekt erzielten Dividenden und Gewinne von der Steuer befreit. Die angegebene Freistellung wird für fünf Jahre gewährt und kann auf zehn Jahre verlängert werden.

Paraguay Gesetz Nr. 5542 /15 (paraguayisches Gesetz über Investitionsgarantien)

Das Gesetz über Investitionsgarantien bestätigt, dass für die Unternehmen, die sich an die Regelung halten, garantiert ist, dass sich der Einkommensteuersatz über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren nicht ändert.

Außerdem kommen ausländische Investoren in Paraguay in den Genuss ähnlicher Vorteile wie einheimische Unternehmer.

Zusätzliche Steueranreize in Paraguay

  • Die Ausfuhren sind von bestimmten Zöllen und der Mehrwertsteuer befreit.
  • Ein Kapitalmarktgesetz schuf Anreize für die Emission von Anleihen im Ausland.
  • Im Rahmen der Regelung für Ausfuhranreize sind Ausfuhren von der Mehrwertsteuer befreit.

Außerdem gibt es eine Regelung für die vorübergehende oder vorläufige Zulassung, die Einfuhren von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer befreit.

Obwohl in Paraguay der offensichtlichste steuerliche Anreiz die Maquila (eine Regelung, die der Sonderbesteuerung von 1 % zu einem Steuersatz unterliegt, der auf die Wertschöpfung innerhalb des paraguayischen Staatsgebiets angewandt wird), bieten die Freihandelszonen auch beträchtliche Steueranreize für alle Arten von Handels-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben.

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