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Die Schweiz ist in erster Linie für das Bankwesen bekannt, hat sich aber in letzter Zeit auch als Drehscheibe für Start-ups etabliert. Und aufgrund ihrer stabilen wirtschaftlichen Bedingungen und ihres entwickelten Finanzsystems ist die Schweiz einer der begehrtesten Standorte für die Gründung eines Unternehmens in Europa.

In der Schweiz gibt es verschiedene Unternehmensstrukturen, von denen eine besonders hervorsticht: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GMBH).

Eine Schweizer GmbH ist eine Kombination aus Aktiengesellschaft und Personengesellschaft. Die Schweizer GmbH ist vergleichbar mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in den Vereinigten Staaten und einer privaten Gesellschaft mit beschränkten Anteilen im Vereinigten Königreich.

Die Schweizer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die sich besonders für KMU und Familienunternehmen eignet. Zu den wichtigsten Verwendungszwecken gehören die gemeinsame Anlage, der Handel oder das Halten von Wertpapieren und die internationale Anlage.

Die wichtigsten Merkmale des Schweizer GmbH

  • Die Gründung und die Verwaltung einer GmbH sind relativ einfach und es ist möglich, das Unternehmen mit nur einem Gründer/Gesellschafter zu gründen. Es ist also mindestens ein Gründer erforderlich.
  • Der Mindestbeitrag bzw. das eingezahlte Kapital beträgt 20.000 CHF und die Haftung ist auf die Beiträge beschränkt. Geld- und Sachspenden sind zulässig. Außerdem ist die Verantwortung auf das Kapital des Unternehmens beschränkt.
  • Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats muss in der Schweiz ansässig sein. Nominierte Direktoren sind zulässig.
  • Jede GmbH muss in der Schweiz eine Geschäftsstelle unterhalten und einen lokalen Vertreter benennen, der Zustellungen und amtliche Mitteilungen entgegennimmt. Ein virtuelles Büro kann jedoch registriert werden.
  • Die Gesellschafterversammlung ist das Hauptorgan der GmbH und macht Vorgaben für den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführung und den Abschlussprüfer.
  • Jeder Geschäftsführer einer Schweizer GmbH hat das Recht, im Namen der Gesellschaft zu handeln, es sei denn, die Statuten sehen etwas anderes vor.
  • Sie können einen beliebigen Namen für das Unternehmen vergeben, aber der Firmenname muss eindeutig sein, im Gegensatz zu jedem anderen Namen einer Schweizer juristischen Person. Die GmbH-Firma muss am Ende ihres Namens “GmbH” einfügen.
  • Es wird erwartet, dass die Jahresabschlüsse nach dem System der doppelten Buchführung geführt werden. Außerdem müssen eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein Inventar geführt werden.
  • Kleine und mittlere GmbHs, die die Schwellenwerte – Bilanzsumme von 20 Mio. CHF, Umsatz von 40 Mio. CHF und 250 Vollzeitbeschäftigte im Jahresdurchschnitt – nicht überschreiten, werden einer eingeschränkten Revision unterzogen.

Registrieren Sie Ihr Schweizer Unternehmen

Die Gründung einer schweizerischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfordert das offizielle, notarielle Verfahren zur Gründung. Das Unternehmensregister ist der Ort, an dem alle vorgeschriebenen Dokumente für die Gründung eingereicht werden. Alle Firmen- und persönlichen Unterschriften werden vor einem öffentlichen Notar geleistet, der die Satzung und die öffentliche Gründungsurkunde beglaubigt. Die Schweizer GmbH erhält dann nach der endgültigen Eintragung in das Handelsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Schweizer Steuern

Die Schweizer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt ihre Steuererklärung als eigenständige juristische Person oder Firma ab.

Die Schweizer GMBH wird mit ihrem Reingewinn besteuert, und die Gesellschafter müssen den ausgeschütteten Gewinn als Einkommen deklarieren.

Nach der Genehmigung der Registrierung durch das Handelsregister für die Körperschaftssteuer- und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern müssen neue GMBHs einen Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung stellen.

Die Steuern werden vom Bund und den einzelnen Kantonen erhoben, die unterschiedliche Steuersätze haben. Die Schweiz und die Swiss GMBH haben auch Zugang zu 80 verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern.

Die Entscheidung für die Struktur der Schweizer GmbH (Sarl/GMBH ) senkt die Höhe des Anfangskapitals für die Gründung des Unternehmens. Außerdem haben Schweizer GmbHs die folgenden Vorteile: Sie können zu 100 % in ausländischem Besitz sein, sie können von einem einzigen Gesellschafter gehalten werden, die Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentümers ist nicht vorgeschrieben, und schließlich gibt es niedrige Körperschaftssteuersätze.

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