Litauen ist weithin als wirtschaftliches Kraftzentrum bekannt und ein geeignetes Land in Europa, um ein Unternehmen zu gründen.
Das Land hat eine stabile Wirtschaft, einen sich dynamisch entwickelnden Finanzsektor und verfügt über einen Pool an qualifizierten Talenten.
Die Eröffnung eines Unternehmens in Litauen bietet die Möglichkeit, auf dem europäischen Markt Fuß zu fassen und die wirtschaftliche Stabilität des Landes zu erleben.
Außerdem haben Sie mit der Gründung eines Unternehmens in Litauen das Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung und die Möglichkeit, von der Europäischen Union Unterstützung für die Entwicklung Ihres Unternehmens zu erhalten.
Unternehmer, die in Litauen ein Unternehmen gründen möchten, haben die Möglichkeit, verschiedene Gesellschaftsformen zu gründen. Die gängigste Form für die Niederlassung in Litauen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung(UAB – Uždaroji Akcine Bendrove).
Merkmale einer litauischen Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung
- Eine litauische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person. Diese Gesellschaftsform und ihre Gesellschafter haften beschränkt, so dass die Verpflichtung der Gesellschafter auf die Höhe des investierten Kapitals beschränkt ist.
- In Litauen kann eine Person eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, wobei diese Person in Litauen ansässig oder nicht ansässig sein kann.
- Die litauische Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von den Gesellschaftern geführt, und ihre Führungsstruktur wird auf der ersten Hauptversammlung der Gesellschafter festgelegt. Die Zahl der Anteilseigner einer litauischen UAB darf 250 nicht überschreiten.
- Bei der Gründung einer litauischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss das Stammkapital mindestens 2.500 EUR betragen.
Litauische Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden durch das Gesellschaftsgesetz der Republik Litauen geregelt.
Das Verfahren zur Eintragung einer litauischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Eintragung eines Unternehmens in Litauen erfolgt Schritt für Schritt:
- Auswahl eines Firmennamens und Reservierung des Namens.
- Eröffnung eines lokalen Bankkontos und Einzahlung des erforderlichen Mindestaktienkapitals.
- Wahl einer juristischen Adresse
- Vorbereitung der Gründungsdokumentation, z.B. der Satzung (AoA).
- Eintragung des litauischen Unternehmens in das Register für juristische Personen.
- Anmeldung des Unternehmens bei der Sozialversicherungskasse und der Steueraufsichtsbehörde
Nach der Eintragung des Unternehmens muss der Inhaber einen Buchhalter einstellen.
Die Bedingungen für die Eintragung einer Gesellschaft in Litauen sind für Gebietsansässige und Gebietsfremde gleich.
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Unternehmen in Litauen zu gründen, sollten Sie sich jetzt mit Ihrem Damalion-Experten in Verbindung setzen.