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In Anbetracht der jüngsten Konsultation der Europäischen Aufsichtsbehörde (ESA ) zum Thema Greenwashing erklärte die European Fund and Asset Management Association (EFAMA), dass die Kernmerkmale des Greenwashings verstanden werden müssen, um irreführende Praktiken in den Griff zu bekommen und dadurch die Integrität und Effektivität der Kapitalmärkte der Europäischen Union zu stärken.

Die EFAMA erklärte, dass in einem Umfeld mit unklaren Definitionen auf EU-Ebene zu grundlegenden Konzepten der nachhaltigen Finanzierung sowie einem Mangel an vollständigen, vergleichbaren und transparenten ESG-Daten (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) alle Marktakteure über das Risiko des Greenwashing besorgt sind.

EFAMA-Vorschläge

Die EFAMA schlug vor, dass Greenwashing-Bewertungen aus zwei Faktoren bestehen sollten:

  • die absichtliche Falschdarstellung von nachhaltigkeitsrelevanten Praktiken oder Komponenten eines Produkts, und
  • das Ziel oder die Absicht, den Empfänger der Nachhaltigkeitsforderung zu täuschen oder zu verleiten.

In Bezug auf die ESA-Konsultation sagte die Beraterin für Regulierungspolitik der EFAMA, Anyve Arakelijan, dass absichtlich irreführendes Verhalten in Bezug auf die nachhaltige Geldanlagen nicht toleriert werden sollte, fügte sie hinzu, dass aufgrund der bestehenden regulatorischen Unsicherheit und der derzeitigen Entwicklung der Nachhaltigkeit der Begriff “Greenwashing” sollte vorsichtig und nicht zu extensiv verwendet werden.

Um das Vertrauen der Investorenin die Nachhaltigkeit zu erhalten, sei es wichtig zu verstehen, was Greenwashing ausmache, und es müsse eine organisierte Aufsicht geben, um das Risiko zu minimieren, so Arakelijan.

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Die EFAMA betonte, dass die derzeitigen Regulierungslücken vor der Formulierung neuer Rechtsvorschriften und Leitlinien ermittelt werden müssen, da wichtige Bereiche der Finanzaufsicht bereits zahlreiche Greenwashing-Aspekte behandeln.

Darüber hinaus haben Fondsgruppen vor der EU-Definition von Greenwashing gewarnt. In diesem Zusammenhang erklärte die EFAMA, die EU solle die bestehenden Regeln und Instrumente zur Bekämpfung von Greenwashing nutzen und nicht durch die Einführung einer neuen, von den bereits bestehenden Regeln getrennten Definition noch komplizierter werden.

Die EFAMA wies auch auf die Notwendigkeit eines abgestimmten und konstanten Ansatzes beim Umgang mit Greenwashing-Risiken im Finanzsektor in Europa und weltweit hin, um die Schwierigkeiten und das Risiko einer toxischen Marktfragmentierung zu verringern.

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