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Möchten Sie ein Unternehmen in Europa eröffnen? Es gibt vieles, was für Ungarn spricht. Ungarn ist eine der am weitesten entwickelten Volkswirtschaften in Europa und eine sehr attraktive Region für Investitionen und Unternehmensgründungen. Bevor Sie eine Tätigkeit in Ungarn aufnehmen können, müssen Sie eine Niederlassung in dem Land gründen.

Tochtergesellschaften sind juristische Personen, die von ausländischen Unternehmen gegründet werden, um Geschäftstätigkeiten auszuüben, die nicht unbedingt in demselben Bereich wie das ausländische Unternehmen liegen.

In Ungarn werden ausländische Tochterunternehmen inländischen Unternehmen gleichgestellt.

Vorteile der Gründung einer Tochtergesellschaft in Ungarn

Als Mitglied der Europäischen Union ist Ungarn ein Tor zu einem Markt mit über 500 Millionen Menschen. Und seine strategische Lage macht ihn zu einem ausgezeichneten Logistikpunkt. Im Folgenden werden weitere wichtige Vorteile der Gründung eines Unternehmens in Ungarn genannt:

  • Die Gründung einer ungarischen Gesellschaft ist unkompliziert und dauert nur wenige Arbeitstage.
  • Ungarn Tochtergesellschaften werden genauso besteuert wie alle anderen gebietsansässigen Unternehmen, und sie profitieren auch von Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Die ungarischen Arbeitskräfte sind kosteneffizient und hoch qualifiziert und profitieren zudem von niedrigen Verwaltungskosten.
  • Zusammen mit der staatlichen Gesetzgebung, der günstigen Investitionspolitik, der finanziellen Stabilität und den Steueranreizen ist Ungarn eine sehr attraktive Region für Investitionen.
  • Ungarn verfügt außerdem über hochqualifizierte Arbeitskräfte und ein hoch entwickeltes Finanzsystem.
  • Mit einem Körperschaftssteuersatz von 9 % profitieren ungarische Unternehmen von der niedrigsten Körperschaftssteuerbelastung in der Europäischen Union.

Wie gründet man eine ungarische Tochtergesellschaft?

Ungarische Tochtergesellschaften können nur als juristische Person eingetragen werden, d. h. sie müssen die Form einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit haben. In den meisten Fällen können Sie zwischen einer offenen Handelsgesellschaft (Közkereseti Társaság), einer Kommanditgesellschaft (Betéti Társaság) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Korlátolt Felelősségű Társaság) wählen, Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (Zártkörűen működő részvénytársaság), Aktiengesellschaft (Nyilvánosan működő részvénytársaság), Repräsentanz (Kereskedelmi Képviselet), oder Zweigniederlassung (Fióktelep)

Nachdem Sie sich für die beste Unternehmensform entschieden haben, die zur Art Ihres Unternehmens passt. Sie müssen eine Geschäftsadresse in Ungarn erwerben und die Eigentumsdokumente für die Registrierung vorbereiten. Außerdem müssen Sie die Adresse des Unternehmens bei der Industrie- und Handelskammer anmelden.

Als Nächstes müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt in Ungarn vertreten lassen und beim ungarischen Wirtschaftsministerium eine Gewerbeerlaubnis beantragen.

Nachdem Sie sich für eine gewerbliche Lizenz angemeldet haben, müssen Sie die entsprechenden Registrierungsunterlagen erstellen. Wenn die Dokumente in einer Fremdsprache verfasst sind, sollten Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um eine offizielle Übersetzung dieser Dokumente in die ungarische Sprache zu erstellen. Außerdem müssen Sie die Anmeldeunterlagen bei einem Notar beglaubigen und legalisieren lassen. Als Nächstes müssen Sie ein lokales Bankkonto eröffnen und das entsprechende Stammkapital (in der Regel 50 % des Stammkapitals) einzahlen.

Die Registrierung der ungarischen Tochtergesellschaft wird durch die Eintragung des Unternehmens in das Unternehmensregister und die Beantragung einer Mehrwertsteuernummer und einer Steueridentifikationsnummer (TIN) bei den regionalen und nationalen Steuerbehörden fortgesetzt. Anschließend erfolgt die Eintragung in der Gemeinde beim Registergericht.

Der letzte Schritt bei der Gründung einer Niederlassung in Ungarn ist die Beantragung einer Sozialversicherungsnummer beim Nationalen Amt für Krankenversicherung.

Nach der Registrierung der Tochtergesellschaft erhalten Sie eine Steueridentifikationsnummer, eine Registrierungsbescheinigung und eine persönliche Registrierungsnummer.

Nach der Gründung sollte das Unternehmen einen Buchhalter einstellen, der für die Führung der Bücher und anderer Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verantwortlich ist.

Wenn Sie Hilfe bei der Gründung Ihres Unternehmens in Ungarn benötigen oder mehr über Unternehmensformen in Ungarn erfahren möchten, wenden Sie sich jetzt an Ihre Damalion-Experten.