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Eine Société à Responsabilité Limitée (SRL) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC), die in Belgien am häufigsten anzutreffende Rechtsform, die sich für kleine und mittlere Unternehmen eignet. Die SRL hat kein Mindestkapital und kann von einem oder mehreren Anteilseignern, seien es natürliche oder juristische Personen, gegründet werden, was ein hohes Maß an Freiheit und Flexibilität bietet. Die SRL muss jedoch über ein “angemessenes Anfangskapital” verfügen, d. h. der Kapitalbedarf ist nicht von vornherein gesetzlich festgelegt, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Merkmale einer belgischen Société à Responsabilité Limitée (SRL)

Seit der Reform des Gesellschaftsrechts ist es möglich, Sacheinlagen in eine SRL einzubringen, vorausgesetzt, dass jede Sacheinlage in einem Bericht eines Wirtschaftsprüfers dokumentiert wird und die Vorteile, die die Einlage für das Unternehmen darstellt, begründet werden. Die Übertragung von Anteilen an einer SRL ist in der Satzung der Gesellschaft frei geregelt, so dass die SRL entweder eine geschlossene oder eine offene Gesellschaft sein kann. Die SRL bietet mehr Freiheit bei der Ausgabe von Aktien. Es ist nun möglich, verschiedene Arten von Anteilen an einer SRL auszugeben, mit mehreren oder keinen Stimmrechten, wobei jedoch mindestens ein Anteil mit einem Stimmrecht ausgestattet sein muss. Auch die Rechte der Aktionäre auf den Gewinn können unterschiedlich sein. Darüber hinaus haben die Aktionäre einer SRL das Recht, ihre Anteile zurückzuziehen.

Anders als die frühere SPRL wird die SRL nun von einem Verwalter und nicht mehr von einem Geschäftsführer geleitet.

Gründung einer SRL in Belgien

Um eine SRL in Belgien zu gründen, ist es notwendig, einen Notar aufzusuchen, um eine authentische Gründungsurkunde zu erstellen. Ebenso muss ein Finanzplan für mindestens zwei Jahre erstellt und vom Notar aufbewahrt (aber nicht veröffentlicht) werden. Der Finanzplan sollte die Finanzierungsquellen, eine Beschreibung der Tätigkeiten, eine Eröffnungsbilanz, eine voraussichtliche Ergebnisrechnung nach 12 und 24 Monaten, ein Budget mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren sowie eine Beschreibung der Methoden zur Schätzung des voraussichtlichen Umsatzes und der Rentabilität enthalten. Darüber hinaus muss der Gründungsakt in der zentralen belgischen Unternehmensdatenbank (BCE ) eingetragen und im belgischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Der Notar kann die Hinterlegungsformalitäten mit dem Register elektronisch abwickeln, wodurch das Verfahren beschleunigt wird.

Haftung der Gesellschafter und Verwalter einer SRL

Die SRL ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, was bedeutet, dass die Haftung der Gesellschafter nicht über das Kapital hinausgeht, das sie in die Gesellschaft eingebracht haben. Ihr persönliches Eigentum ist somit vor der Verfolgung durch professionelle Gläubiger geschützt. Die Haftung des Gründers kann jedoch im Falle eines Konkurses innerhalb von drei Jahren nach Gründung des Unternehmens geltend gemacht werden, insbesondere wenn der Finanzplan nicht mit der gebotenen Sorgfalt erstellt wurde. Dies kann der Fall sein, wenn die SRL unterkapitalisiert war oder nicht über die nötigen Mittel verfügte, um das geplante Geschäft zu betreiben, oder wenn ihre Rentabilitätsaussichten unrealistisch waren. Was die Haftung der Verwalter betrifft, so wurde mit der Reform des Gesellschaftsrechts ein Höchstbetrag eingeführt. Der genaue Höchstbetrag hängt von der Größe des Unternehmens ab: 125.000 € für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von weniger als 350.000 €, ohne Mehrwertsteuer.

Die Gründung einer SRL in Belgien kann ein einfacher und flexibler Prozess sein, und die Struktur bietet mehrere Vorteile für kleine oder mittlere Unternehmen. Wenn Sie die notwendigen Schritte und Anforderungen befolgen, können Sie als Unternehmer von dem rechtlichen Schutz und den Einschränkungen profitieren, die eine SRL bietet.

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