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Marokko ist ein entwickeltes afrikanisches Land, das für sein günstiges Investitionsklima bekannt ist. Das Land verfügt über ein stabiles politisches Umfeld, eine strategische Lage und eine gute Infrastruktur.

Die wachsende Wirtschaft des Landes und die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen machen das Land zu einem attraktiven Markt für ausländische Unternehmer und Investoren. Darüber hinaus dient es als Tor zum afrikanischen Kontinent und bietet zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten.

Für Investoren und Unternehmer, die in Marokko Geschäfte machen und ein Unternehmen gründen wollen, sind im Folgenden die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte aufgeführt, die zu beachten sind.

Bei der Gründung eines Unternehmens in Marokko müssen Investoren und Unternehmer mehrere Rechtsformen in Betracht ziehen. Diese Strukturen können in drei Haupttypen eingeteilt werden:

  • Partnerschaften: Dazu gehören offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Joint Ventures.
  • Kapitalgesellschaften: Dazu gehören die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die marokkanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL), die vereinfachte Aktiengesellschaft und die marokkanische Aktiengesellschaft (SA).
  • Zweigniederlassung: Eine Zweigniederlassung ist eine von einer ausländischen Muttergesellschaft gegründete Geschäftseinheit, die keine eigenständigen rechtlichen Befugnisse oder Vermögenswerte besitzt.

In Marokko sind die SARL und die SA die am häufigsten genutzten Rechtsformen. Im Folgenden werden ihre wichtigsten Merkmale aufgeführt

Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Marokko (SARL):

  • Kann von einem einzigen Partner oder mehreren Partnern gegründet werden.
  • Es eignet sich gut für kleine und mittlere Unternehmen.
  • Die Übertragung von Aktien ist beschränkt, außer unter Ehegatten oder Verwandten.
  • Außer bei SARLs mit nur einem Gesellschafter sind mindestens zwei Gründungsgesellschafter erforderlich.
  • Es ist kein bestimmtes Mindestaktienkapital vorgeschrieben, aber ein Kapital von mindestens 100.000 MAD ist ratsam.
  • Die Verwaltungsratsmitglieder müssen weder Einwohner noch Aktionäre sein.
  • Wenn der Umsatz 50.000.000 MAD übersteigt, ist die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers obligatorisch.

Aktiengesellschaft in Marokko (SA):

  • Die Aktionäre sind Inhaber von handelbaren Wertpapieren (Aktien) und haben eine beschränkte Haftung.
  • Sie ermöglicht die freie Übertragung und Handelbarkeit von Aktien.
  • Eine Mindestanzahl von 5 Aktionären ist erforderlich.
  • Das Mindestaktienkapital beträgt 300.000 MAD, aber 3.000.000 MAD für öffentliche Angebote.
  • Die Bestellung eines Rechnungsprüfers ist obligatorisch.
  • Sie kann von einem Vorstand oder sowohl von einem Vorstand als auch von einem Aufsichtsrat geleitet werden.

Beschaffung des Negativzeugnisses

Die Negativbescheinigung ist ein wichtiges Verwaltungsdokument, das vom marokkanischen OMPIC (Amt für industrielles und kommerzielles Eigentum) ausgestellt wird. Sie dient der Unternehmenssuche und prüft die Verfügbarkeit des gewünschten Unternehmensnamens für die Eintragung in das Handelsregister.

Um das Negativzertifikat in Marokko zu erhalten, können Einzelpersonen ihren Antrag online über die OMPIC-Website stellen.

Erlangung einer eingetragenen Geschäftsadresse in Marokko

Um eine ordnungsgemäße Eintragung zu gewährleisten, muss jedes Unternehmen in Marokko über eine eingetragene Firmenadresse verfügen.

Es gibt zwei praktikable Möglichkeiten, diese Anforderung zu erfüllen:

  • Unterzeichnung eines gewerblichen Mietvertrags zur Anmietung von Räumlichkeiten.
  • Inanspruchnahme der von einem Business Center angebotenen Domizilierungsdienste.

Eröffnung eines Firmenkontos

Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist ein notwendiger Schritt für SA- und SARL-Gesellschaften mit einem eingezahlten Kapital von mehr als 100.000 MAD.

Zu diesem Zweck wird ein vorläufiges Bankkonto bei einer örtlichen Bank eingerichtet, auf das das Stammkapital des Unternehmens eingezahlt wird. Nach dem Kapitaltransfer stellt die Bank eine Kapitalsperrbescheinigung als Bestätigung aus.

Unterzeichnung der Satzung des Unternehmens

Die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in Marokko.

Diese Artikel dienen als Grundlagendokumente, die die Beziehungen zwischen Aktionären und Dritten regeln.

Für die Abfassung der Satzung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Beauftragen Sie einen Fachmann, z. B. Damalion, mit der Erstellung des kompletten Satzes von Artikeln.
  • Entwerfen Sie den Gesellschaftsvertrag selbst.

Um Komplikationen zu vermeiden, ist es ratsam, bei der Ausarbeitung der Satzung professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Nach dem Entwurf der Satzung hat der Unternehmer die Möglichkeit, sie zu unterzeichnen, ohne physisch im Lande anwesend zu sein.

Einreichung der Gründungsakte

Im nächsten Schritt des Gründungsprozesses ist es erforderlich, eine Reihe von Dokumenten beim Regionalen Investitionszentrum (CRI) in der Stadt, in der sich der eingetragene Sitz des Unternehmens befindet, einzureichen.

Zu diesen Dokumenten gehören die endgültige Satzung, das einheitliche CRI-Formular, die Negativbescheinigung und die Kopien der Ausweise der Geschäftsführer und Aktionärsvertreter.

Das CRI fungiert als praktische Drehscheibe, die mehrere Dienststellen zusammenführt, darunter das marokkanische Amt für Unternehmensforschung (OMPIC), das Handelsgericht, die Steuerbehörden und die Sozialversicherung (CNSS).

Abholung der Eingliederungsdatei von der CRI

In den meisten Fällen ist der Gründungsprozess eines Unternehmens innerhalb kurzer Zeit nach der Einreichung abgeschlossen.

Die von der CRI nach Abschluss des Prozesses zur Verfügung gestellten Dokumente umfassen:

  • Ein Meldeformular mit den Kenndaten des Unternehmens.
  • Bescheinigung über die Eintragung bei der CNSS (Nationale Sozialversicherungskasse) und bei der Gewerbesteuer.
  • Originalabschriften der Statuten.
  • Eine von den zuständigen Steuerbehörden ausgestellte Existenzerklärung.

Innerhalb einer Woche nach der Gründung des Unternehmens stellt das Handelsregister einen Auszug aus dem Handelsregister, das so genannte Muster J, aus.

Juristische Veröffentlichung

Nach der Gründung des Unternehmens müssen die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten sowohl in einer Zeitung als auch im amtlichen Mitteilungsblatt erfüllt werden.

Eröffnung des Bankkontos abschließen

Nachdem die Veröffentlichungsanforderungen erfüllt sind, wird die gesamte Gründungsakte bei der Bank eingereicht, um die Eröffnung des Firmenkontos für das Unternehmen abzuschließen.

Erklärung gegenüber dem Devisenamt in Marokko

Nach den marokkanischen Devisenvorschriften ist es ausländischen Investoren gestattet, ihre Investitionserlöse frei ins Ausland zu transferieren.

Sie müssen jedoch eine Anfangsinvestition in einer der von der marokkanischen Zentralbank zugelassenen Fremdwährungen tätigen. Anschließend wird dem Office des Changes ein Bericht über die ausländischen Investitionen in Marokko vorgelegt, der die Überweisung künftiger Dividenden ermöglicht.

Endgültige Anforderungen

Zum Abschluss des Prozesses ist es wichtig, ein Firmensiegel zu erhalten und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Buchführung und die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften auszuwählen.

Wenn Sie ein Unternehmen in Marokko gründen wollen, ist es ratsam, einen Fachmann zu engagieren, der Ihnen bei der Durchführung einer ersten Studie über die rechtlichen, sozialen und steuerlichen Anforderungen Ihres Projekts helfen kann.

Wenden Sie sich jetzt an Damalion, wenn Sie Unterstützung bei Ihren geschäftlichen Aktivitäten in Marokko benötigen.