Luxemburg bietet eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten für Unternehmen und vermögende Privatpersonen, einschließlich SOPARFIs.
SOPARFI, die französische Abkürzung für“Société de Participations Financières“, ist eine Art Investment-Holdinggesellschaft, die in Luxemburg häufig für internationale Steuerplanung und Investitionen genutzt wird. SOPARFI-Gesellschaften bieten mehrere Vorteile, wie z.B. eine günstige steuerliche Behandlung, anpassungsfähige Unternehmensstrukturen und den Zugang zu Luxemburgs umfassendem Netz von Doppelbesteuerungsabkommen. SOPARFIs werden zwar hauptsächlich für Investitionen eingesetzt, können sich aber auch an Finanzierungstätigkeiten beteiligen.
Hauptmerkmale des SOPARFI
SOPARFI: Zweck und Struktur
– Luxemburg SOPARFI ist eine nach luxemburgischem Recht gegründete Finanzholdinggesellschaft.
– Ihr Hauptzweck ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen (Investitionen) an anderen Unternehmen im In- und Ausland.
– Sie kann entweder als unabhängige Einheit oder als Tochtergesellschaft eines anderen Unternehmens gegründet werden.
– Sie kann sowohl stimmberechtigte als auch nicht stimmberechtigte Anteile an anderen Unternehmen halten.
Rechtlicher Rahmen
– Sie wurde durch das luxemburgische Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in seiner geänderten Fassung gegründet.
– Sie hat die Flexibilität, verschiedene Rechtsformen anzunehmen, darunter eine Aktiengesellschaft (SA) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL).
Besteuerung
– Die SOPARFI-Gesellschaften profitieren von Luxemburgs umfangreichem Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, das dazu beiträgt, die Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zu minimieren.
– Die luxemburgische Regelung zur Befreiung von Beteiligungen ermöglicht es SOPARFI, Dividenden und Kapitalgewinne von qualifizierten Tochtergesellschaften steuerfrei oder zu reduzierten Sätzen zu erhalten.
– SOPARFI unterliegt mit seinem steuerpflichtigen Einkommen der Körperschaftssteuer (CIT), kann aber verschiedene Steuerabzüge, Befreiungen und Gutschriften in Anspruch nehmen.
– Der Standard-CIT-Satz in Luxemburg beträgt 24,94 %, einschließlich der kommunalen Gewerbesteuer.
Holding- und Investmentaktivitäten
– SOPARFI kann verschiedene Arten von Vermögenswerten halten, darunter Aktien, Anleihen, Immobilien, geistige Eigentumsrechte und andere Finanzinstrumente.
– Sie kann Investitionstätigkeiten wie Portfoliomanagement, Finanzierungen, gruppeninterne Darlehen und die Bereitstellung von Garantien übernehmen.
– SOPARFI kann die von den Tochtergesellschaften erhaltenen Dividenden an seine Aktionäre ausschütten oder in das Unternehmen reinvestieren.
Berichterstattung und Compliance
– SOPARFI muss einen Jahresabschluss nach luxemburgischen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellen und beim luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegen.
– Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden in der Regel von einem in Luxemburg zugelassenen Wirtschaftsprüfer geprüft.
– SOPARFI kann verpflichtet sein, Steuererklärungen und andere damit zusammenhängende Berichte an die luxemburgischen Steuerbehörden zu übermitteln.
Eintragung eines SOPARFI in Luxemburg
Für die Eintragung einer SOPARFI in Luxemburg muss eine juristische Person gewählt werden, die von den luxemburgischen Gesetzen anerkannt ist. In Luxemburg kann ein SOPARFI unter mehreren juristischen Personen registriert werden, darunter:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.A.)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à R.L.)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.C.A.)
- Genossenschaft in Form einer Aktiengesellschaft (CoopSA)
- Europäische Gesellschaft (SE)
Darüber hinaus können SOPARFI in Luxemburg auch in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Genossenschaft (SC) existieren.
Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) zur Gründung Ihrer luxemburgischen SOPARFI
Merkmale der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL):
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) in Luxemburg erfordert ein Mindestaktienkapital von 12.000 € und ist auf maximal 100 Aktionäre beschränkt. Die Aktien sind nicht frei übertragbar, und das Unternehmen darf keine verschiedenen Aktiengattungen ausgeben. Für eine SARL ist mindestens ein Geschäftsführer erforderlich, und die Geschäftsführung kann entweder von den Gesellschaftern selbst oder von einem separaten Vorstand wahrgenommen werden. Diese Gesellschaftsform wird in der Regel für kleinere Unternehmen mit weniger Aktionären und einfacheren Verwaltungsstrukturen gewählt. Und sie unterliegt der luxemburgischen Körperschaftssteuer, aber die steuerlichen Regelungen für Holdinggesellschaften sind vorteilhaft.
Prozess der Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) zur Gründung Ihrer luxemburgischen SOPARFI
Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à Responsabilité Limitée – Sàrl) in Luxemburg für die Gründung einer SOPARFI (Société de Participations Financières) zu registrieren, müssen die Antragsteller die folgenden allgemeinen Schritte befolgen:
- Wahl eines Firmennamens: An erster Stelle steht die Wahl eines eindeutigen Namens für die Sàrl, der den von den luxemburgischen Behörden festgelegten Namenskonventionen entspricht. Der Antragsteller kann die Verfügbarkeit des Namens auf der Website des luxemburgischen Unternehmensregisters überprüfen.
- Entwurf der Satzung: Der nächste Schritt besteht in der Ausarbeitung der Satzung, in der die Ziele des Unternehmens, das Grundkapital, die Organisationsstruktur und andere wichtige Details festgelegt werden.
- Ernennung eines Geschäftsführers: Der Antragsteller muss außerdem mindestens einen Geschäftsführer benennen, der für das Tagesgeschäft des Unternehmens verantwortlich ist. Der Verwalter kann in Luxemburg ansässig oder nicht ansässig sein. Auf Wunsch können auch mehrere Manager ernannt werden.
- Einrichtung eines eingetragenen Sitzes: Es ist ein eingetragener Sitz in Luxemburg erforderlich, an den die offizielle Korrespondenz geschickt werden kann. Bei dieser Adresse muss es sich um einen physischen Standort handeln, alternativ kann der Unternehmer die Dienste eines Domizilierungsagenten in Luxemburg in Anspruch nehmen.
- Kapitalbedarf: Der Unternehmer muss das Stammkapital der Gesellschaft bestimmen, wobei mindestens 25 % bei der Gründung eingezahlt werden müssen.
- Eröffnung eines Bankkontos: Als Nächstes wird ein Bankkonto für das Unternehmen in Luxemburg eröffnet, auf das das Stammkapital eingezahlt wird. Dem Antragsteller wird empfohlen, sich an verschiedene Banken zu wenden, um deren Dienstleistungen und Anforderungen zu vergleichen. Einige Banken können zusätzliche Unterlagen verlangen, z. B. die Satzung und die Identität der Aktionäre.
- Notarielle Urkunde und Eintragung: Um den Gründungsprozess abzuschließen, muss die Satzung vor einem luxemburgischen Notar unterzeichnet werden. Der Notar übernimmt die Vorbereitung der notariellen Urkunde, die anschließend ordnungsgemäß im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) eingetragen wird.
- Beschaffung von Steueridentifikationsnummern: Nach der Eintragung ist die Beschaffung einer Steueridentifikationsnummer (Numéro d’Identification Fiscale – NIF) für das Unternehmen und für jeden Gesellschafter erforderlich. Der Geschäftsinhaber kann diese Nummern bei den luxemburgischen Steuerbehörden beantragen.
Laufende Einhaltung von Vorschriften und Zulassungsanforderungen
Nach der Registrierung muss das Unternehmen verschiedene laufende Pflichten erfüllen, darunter die Vorlage von Jahresabschlüssen, die Durchführung von Hauptversammlungen und die Führung genauer Buchhaltungsunterlagen.
Je nach Tätigkeit der SOPARFI kann es außerdem erforderlich sein, zusätzliche Lizenzen oder Genehmigungen von den zuständigen Behörden einzuholen. Diese Anforderung kann je nach Art des Unternehmens variieren.
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