Am 20. Juli 2023 hat das luxemburgische Parlament mit der Verabschiedung des Modernisierungsgesetzes einen wichtigen Meilenstein gesetzt und damit eine neue Ära der Gewerbezulassung und der Niederlassungsvorschriften eingeläutet. Nach mehr als einem Jahr akribischer Verhandlungen wurde der Gesetzentwurf mit der Nummer 7989 angenommen. Dieses wichtige Gesetz, mit dem das Gesetz vom 2. September 2011 über den Zugang zu Handwerksberufen und bestimmten freien Berufen geändert wird, schafft die Voraussetzungen für einen zeitgemäßen unternehmerischen Rahmen.
Veröffentlichung und Inkrafttreten
Das luxemburgische Modernisierungsgesetz soll am 28. August 2023 im luxemburgischen Amtsblatt veröffentlicht werden und voraussichtlich am 1. September 2023 in Kraft treten. Dieser Zeitplan bildet den Hintergrund für eine Reihe bahnbrechender Änderungen, die die Antragsverfahren modernisieren und neue Kategorien von Unternehmenslizenzen einführen werden.
Klarheit über die Anforderungen an eine luxemburgische Geschäftslizenz
Das Modernisierungsgesetz beseitigt Unklarheiten, indem es ausdrücklich festlegt, dass eine Gewerbeerlaubnis für Personen erforderlich ist, die regelmäßig Tätigkeiten ausüben, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, und nicht nur für gelegentliche Unternehmungen. Wichtig ist, dass diese Präzision die im Modernisierungsgesetz vorgesehene Möglichkeit der Kombination mehrerer Arten von Gewerbeerlaubnissen beibehält.
Vereinfachte Anforderungen an Inhaber von Geschäftslizenzen
Eine wesentliche Überarbeitung besteht in der Vereinfachung der Anforderungen für Inhaber von Gewerbeerlaubnissen. Die Verpflichtung, dass der designierte Manager Aktionär, Teilhaber oder Angestellter des Unternehmens sein muss, wurde abgeschafft. Stattdessen wird zwischen Einzelpersonen, die unter ihrem eigenen Namen tätig sind, und solchen, die über ein Unternehmen handeln, unterschieden. Dies ermöglicht eine größere Flexibilität bei der Ernennung von designierten Managern, vorausgesetzt, es besteht weiterhin eine konkrete Verbindung zwischen dem Unternehmen und dem designierten Manager.
Erhöhte berufliche Zuverlässigkeit Bedingungen
Das Modernisierungsgesetz legt einen neuen Schwerpunkt auf die berufliche Zuverlässigkeit, die nicht nur Personen umfasst, die direkt an der täglichen Geschäftsführung beteiligt sind, sondern auch solche, die einen erheblichen Einfluss auf das Unternehmen haben oder die Mehrheit der Anteile halten. Insbesondere führt das Gesetz das Konzept der wiederholten Nichtveröffentlichung von Pflichtinformationen als einen Faktor ein, der die berufliche Zuverlässigkeit beeinträchtigt. Außerdem werden die disqualifizierenden Umstände im Zusammenhang mit der Nichtanmeldung und der Nichtveröffentlichung im Handelsregister präzisiert.
Begrenzung der Geschäftslizenzen für Einzelpersonen
Nach dem Modernisierungsgesetz darf eine natürliche Person nicht mehr als zwei Handwerksbetriebe besitzen, es sei denn, diese Betriebe sind miteinander verbunden oder gehören zur selben Unternehmensgruppe. Eine Ausnahme besteht jedoch für Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25 % der Anteile an jeder dieser Gesellschaften besitzen. Darüber hinaus hält das Gesetz die “Gruppenausnahme” für bestimmte konzerninterne Aktivitäten aufrecht, ähnlich den bestehenden Regelungen im Finanzsektor.
Obligatorische Anzeige von zweidimensionalen Barcodes
In dem Bemühen um mehr Transparenz führt das Modernisierungsgesetz die Verwendung zweidimensionaler Strichcodes für Geschäftslizenzen ein. Diese Strichcodes müssen an einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Stelle auf dem Betriebsgelände oder im Geschäft des Unternehmens gut sichtbar angebracht werden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu Geldstrafen zwischen 25 und 250 Euro führen.
Zweite Chance nach dem Konkurs
Eine bahnbrechende Bestimmung des Modernisierungsgesetzes ist der Grundsatz einer zweiten Chance für Einzelpersonen und Unternehmen nach einem Konkurs. Dies ermöglicht es dem Wirtschaftsminister, im Anschluss an die beratende Stellungnahme der Kommission für die zweite Chance unter bestimmten Umständen, wie z. B. Naturkatastrophen, Verlust von Großkunden oder pandemiebedingten Herausforderungen, eine zweite Geschäftslizenz zu erteilen. Mit dieser Bestimmung sollen Unternehmer unterstützt werden, die finanzielle Rückschläge hinnehmen mussten.
Einführung neuer Kategorien von Geschäftslizenzen
Um den jüngsten Entwicklungen in verschiedenen Wirtschaftszweigen Rechnung zu tragen, führt das luxemburgische Modernisierungsgesetz neue Kategorien von Geschäftslizenzen ein. Dazu gehören Lizenzen für Immobilienmakler und Unternehmen, die Co-Working-Space-Mietdienstleistungen anbieten. Das Gesetz dehnt die Ausschlusskriterien auf diese Berufe aus und umfasst die Einhaltung der Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Steuererklärungspflichten.
Neue Umstände für den Entzug der Lizenz
Inhaber von Gewerbeerlaubnissen sind nun verpflichtet, Änderungen des Wohnsitzes des Geschäftsführers oder des Standorts des Unternehmens innerhalb eines Monats unverzüglich zu melden. Andernfalls besteht die Gefahr des Entzugs der Gewerbeerlaubnis.
Da sich das Modernisierungsgesetz auf sein Inkrafttreten am 1. September 2023 vorbereitet, haben Unternehmen und Freiberufler, die derzeit über eine Gewerbeerlaubnis verfügen, zwei Jahre Zeit, um sich an die Bestimmungen des Gesetzes anzupassen. Diese bahnbrechende Gesetzgebung ebnet den Weg für ein dynamischeres und transparenteres Unternehmensumfeld in Luxemburg, das sich an der heutigen Praxis orientiert und das unternehmerische Wachstum begünstigt.
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