Luxemburg, ein kleines, aber wirtschaftlich dynamisches Land, ist bekannt für sein günstiges Geschäftsumfeld, seine strategische Lage in Europa und seinen soliden rechtlichen und finanziellen Rahmen. Unternehmer aus der ganzen Welt zieht es zunehmend in das Großherzogtum Luxemburg, um dort ihr Unternehmen zu gründen. Selbst Nichtansässige können dank der unternehmensfreundlichen Politik und der effizienten Verwaltungsverfahren problemlos eine Handelsgesellschaft in Luxemburg gründen.
Dieser Leitfaden führt Sie durch das Wesentliche bei der Gründung einer Handelsgesellschaft in Luxemburg und konzentriert sich dabei auf die erforderlichen Genehmigungen, die gängigen Arten von Rechtsformen, die steuerlichen Aspekte und die von Damalion angebotenen Dienstleistungen.
Das luxemburgische Geschäftsumfeld
Luxemburg bietet ein stabiles politisches Umfeld, ein gut etabliertes Rechtssystem und einen florierenden Finanzsektor, was es zu einem erstklassigen Ziel für Geschäftsvorhaben macht. Das Land verfügt über hochqualifizierte, mehrsprachige Arbeitskräfte und ist strategisch günstig gelegen mit einer hervorragenden Anbindung an die großen europäischen Städte. Darüber hinaus erhöhen die wirtschaftsfreundliche Politik und die moderne Infrastruktur Luxemburgs die Attraktivität des Landes für internationale Unternehmer.
Die Geschäftserlaubnis: Autorisation d’établissement
Um eine gewerbliche Tätigkeit in Luxemburg aufzunehmen, ist der Erhalt einer Geschäftserlaubnis, der sogenannten“autorisation d’établissement“, obligatorisch. Diese Genehmigung stellt sicher, dass das Unternehmen alle notwendigen rechtlichen Anforderungen erfüllt und berechtigt ist, im Land geschäftlich tätig zu werden. Die autorisation d’établissement wird vom Wirtschaftsministerium ausgestellt und gilt für verschiedene kommerzielle Aktivitäten, darunter Einzelhandel, Dienstleistungen und Produktion. Unternehmer, die nicht im Land ansässig sind, müssen einen lokalen Geschäftsführer ernennen, der das Unternehmen vertritt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Bei Damalion bieten wir die Möglichkeit eines lokalen Geschäftsführers, wie es das luxemburgische Recht erlaubt, um die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Start des Unternehmens zu gewährleisten.
Rechtsformen in Luxemburg
In Luxemburg stehen Unternehmern mehrere Rechtsformen zur Verfügung. Die gängigsten Formen sind:
- Société à Responsabilité Limitée (SARL): Die luxemburgische SARL ist eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die aufgrund ihrer flexiblen Struktur und ihres begrenzten Haftungsschutzes eine beliebte Wahl ist. Das Mindestaktienkapital für eine SARL beträgt 12.000 EUR. Das Kapital muss zum Zeitpunkt der Gründung vollständig gezeichnet und eingezahlt sein.
- Société à Responsabilité Limitée Simplifiée (SARL-S): Die luxemburgische SARL-S ist eine vereinfachte Version der SARL, die sich an Kleinunternehmer und Start-ups richtet. Sie hat ein geringeres Mindestaktienkapital von nur 1 EUR, was sie für kleinere Unternehmen oder solche in der Frühphase ihrer Entwicklung leichter zugänglich macht.
- Société Anonyme (SA): Die luxemburgische SA ist eine Aktiengesellschaft, die sich für größere Unternehmen eignet, die öffentlich Kapital aufnehmen möchten. Das Mindestaktienkapital für eine SA beträgt 30.000 EUR, das vollständig gezeichnet sein muss, und mindestens 25% müssen bei der Gründung eingezahlt werden.
Körperschaftssteuer
Luxemburg hat ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, aber juristische Personen unterliegen einem Körperschaftssteuersatz von 24,94%. Dieser Satz umfasst die nationale Körperschaftssteuer und die kommunale Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde leicht variieren kann. Luxemburg profitiert außerdem von zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen, die die Steuerlast für im internationalen Handel tätige Unternehmen verringern.
Damalion’s Unterstützung für nicht ansässige Unternehmer
Wir bei Damalion sind darauf spezialisiert, nicht in Luxemburg ansässigen Unternehmern bei der Gründung ihrer Unternehmen in Luxemburg zu helfen. Wir bieten ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen, darunter die Bereitstellung eines lokalen Geschäftsführers, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Eröffnung eines Geschäftskontos für Ihr luxemburgisches Unternehmen, das für die Verwaltung der Finanzen und des Tagesgeschäfts unerlässlich ist.
Das einladende Geschäftsumfeld Luxemburgs in Kombination mit der fachkundigen Beratung von Damalion macht die Gründung einer Handelsgesellschaft als Nichtansässiger zu einem nahtlosen und effizienten Prozess. Ganz gleich, ob Sie den europäischen Markt erschließen oder die strategische Lage Luxemburgs nutzen möchten, wir unterstützen Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg von Anfang bis Ende.
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