Rumäniens wachsende Wirtschaft und seine strategische Lage in Osteuropa machen das Land zu einem attraktiven Ziel für Unternehmer, die ihr Geschäft ausbauen möchten.
Hier finden Sie die wichtigsten Aspekte einer Unternehmensgründung in Rumänien, einschließlich der verschiedenen Rechtsformen, Steuervorschriften und der Besteuerung von Dividenden und Kapitalgewinnen.
Rumäniens Geschäftsumfeld
Rumänienprofitiert als Mitglied der Europäischen Union von der Stabilität der Rechtsvorschriften und dem Zugang zu einem großen Markt.
Die vielfältigerumänische Wirtschaft, die Branchen wie IT, Fertigung und Dienstleistungen umfasst, bietet reichlich Möglichkeiten für neue Unternehmen.
Unternehmer, die Rumänien in Betracht ziehen, sollten sich über die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ihre Geschäftstätigkeit im Klaren sein.
Die Wahl der richtigen Unternehmensform
Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen ist entscheidend.
Rumänien bietet verschiedene Arten von Unternehmen, jede mit ihren eigenen Vorteilen und Anforderungen.
1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Societate cu Răspundere Limitată – SRL)
- Aktienkapital: Das erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 200 RON (etwa 40 EUR).
Diese niedrige Schwelle macht die SRL zu einer beliebten Wahl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). - Haftung: Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen in das Unternehmen beschränkt, so dass ihr persönliches Vermögen geschützt ist.
- Management: SRLs können von einem oder mehreren Geschäftsführern verwaltet werden, was Flexibilität bei der Geschäftstätigkeit ermöglicht.
2. Aktiengesellschaft (Societate pe Acțiuni – SA)
- Aktienkapital: Das Mindestaktienkapital beträgt 90.000 RON (etwa 18.000 EUR).
Dieser höhere Kapitalbedarf eignet sich für größere Unternehmen und solche, die eine Kapitalbeschaffung durch öffentliche Angebote planen. - Haftung: Die Haftung der Anteilseigner ist auf ihren Anteilsbesitz beschränkt und bietet einen soliden Schutz für das Privatvermögen.
- Struktur: Die ORKB müssen einen Verwaltungsrat und einen Wirtschaftsprüfer haben, um eine formellere Verwaltung und Aufsicht zu gewährleisten.
3. Einzelunternehmen (Întreprindere Individuală – II)
- Aktienkapital: Es ist kein Mindestaktienkapital erforderlich, was es zu einer kostengünstigen Option für Einzelunternehmer und Freiberufler macht.
- Haftung: Der Eigentümer haftet persönlich für alle Schulden des Unternehmens, was bedeutet, dass sein persönliches Vermögen gefährdet sein könnte.
- Management: Diese Struktur ist unkompliziert, da der Eigentümer alle Aspekte des Unternehmens verwaltet.
4. Partnerschaft (Societate în Nume Colectiv – SNC)
- Aktienkapital: Kein Mindestkapital erforderlich.
- Haftung: Die Partner haften gemeinsam und unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens, was zwar riskant sein kann, aber eine starke Zusammenarbeit fördert.
- Verwendung: Diese Form ist weniger gebräuchlich, kann aber für bestimmte Arten von Joint Ventures oder professionellen Partnerschaften von Vorteil sein.
Machen Sie sich mit dem rumänischen Steuersystem vertraut
Das Verständnis der Steuerlandschaft in Rumänien ist für die Finanzplanung und die Einhaltung von Vorschriften unerlässlich.
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Steuern für Unternehmen:
1. Körperschaftssteuer
- Satz: Der Standard-Körperschaftssteuersatz beträgt 16%.
Dieser Satz gilt für die von den meisten Unternehmen erzielten Gewinne. - Kleinstunternehmenssteuer: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Million RON (etwa 200.000 EUR) können sich für eine vereinfachte Steuerregelung entscheiden.
Der Steuersatz für Kleinstunternehmen beträgt 1%, wenn das Unternehmen Angestellte hat, oder 3%, wenn es keine Angestellten hat.
2. VAT (Mehrwertsteuer)
- Standardsatz: Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 19% und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigte Sätze: Ermäßigte Mehrwertsteuersätze von 9 % und 5 % gelten für bestimmte Artikel wie Lebensmittel und medizinische Produkte, was die Kosten für Unternehmen in diesen Sektoren senkt.
3. Soziale Beiträge
- Beiträge des Arbeitgebers: Die Arbeitgeber müssen Beiträge zur Sozialversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung leisten.
Die Beitragssätze betragen insgesamt etwa 22,5% des Bruttolohns. - Arbeitnehmerbeiträge: Die Arbeitnehmer tragen von ihrem Bruttogehalt etwa 10,5% zur Sozialversicherung und 10% zur Krankenversicherung bei.
Besteuerung von Dividenden und Kapitalerträgen
Für Unternehmenseigentümer ist das Verständnis der Besteuerung von Dividenden und Kapitalgewinnen entscheidend für ein effektives Finanzmanagement.
1. Besteuerung der Dividende
- Satz: Die an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 5%.
- Steuerbefreiungen: Dividenden, die an Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) gezahlt werden, können von der Quellensteuer befreit werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, was grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU fördert.
2. Besteuerung von Kapitalerträgen
- Satz: Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Vermögenswerten werden im Allgemeinen mit einem Satz von 10% besteuert.
- Steuerbefreiungen: Kapitalerträge können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit werden, wenn sie aus dem Verkauf von börsennotierten Aktien oder aus bestimmten Arten von Geschäftstransaktionen stammen.
Aktuelle Entwicklungen und praktische Tipps
Die Gründung eines Unternehmens in Rumänien bietet dank der günstigen wirtschaftlichen Bedingungen und der strategischen Lage in Europa spannende Möglichkeiten.
Wenn Sie die richtige Rechtsform wählen, das Steuersystem verstehen und sich über die Besteuerung von Dividenden und Kapitalgewinnen im Klaren sind, können Sie eine solide Grundlage für Ihr Unternehmen schaffen.
Die Experten von Damalion verfolgen die lokalen Wirtschaftsnachrichten und die offiziellen Verlautbarungen der rumänischen Behörden, um aktuelle Informationen und Neuigkeiten zu erhalten.
Dieser proaktive Ansatz wird Ihnen helfen, sich in der rumänischen Geschäftslandschaft sicher zu bewegen.
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