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Dänemark ist aufgrund seines unternehmensfreundlichen Umfelds, seiner stabilen Wirtschaft und seines transparenten Regulierungssystems zu einem attraktiven Drehkreuz für ausländische Unternehmer geworden. Die Gründung eines Unternehmens in Dänemark bietet einen strategischen Zugang zum europäischen Markt sowie zahlreiche Vorteile, wie z.B. einen niedrigen Körperschaftssteuersatz und effiziente Online-Registrierungsverfahren.
Damalion führt Sie durch die wichtigsten Schritte bei der Registrierung eines Unternehmens in Dänemark und geht dabei auf die Arten von juristischen Personen, die Anforderungen an das Stammkapital und die steuerlichen Rahmenbedingungen ein.

1. Die Wahl der geeigneten Rechtsform

Der erste und wichtigste Schritt bei der Gründung Ihres Unternehmens in Dänemark ist die Wahl der richtigen Rechtsform.
Jede Form hat ihre eigenen Merkmale, Haftungsstrukturen und Anforderungen an das Stammkapital.

A. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS – Anpartsselskab)

  • Aktienkapital: Mindestens DKK 40.000 (€5.400), die in Form von Bargeld oder Vermögenswerten eingebracht werden können.
  • Haftung: Begrenzt auf das Kapital des Unternehmens, wodurch das persönliche Vermögen vor den geschäftlichen Verbindlichkeiten geschützt wird.
  • Am besten geeignet für: Kleine bis mittlere Unternehmen, die Flexibilität, aber auch eine begrenzte Haftung für die Aktionäre benötigen.

B. Aktiengesellschaft (A/S – Aktieselskab)

  • Aktienkapital: Mindestens DKK 400.000 (€54.000), wobei mindestens 25% bei der Registrierung eingezahlt werden müssen.
  • Haftung: Die Haftung der Aktionäre ist auf ihren Aktienbesitz beschränkt.
  • Am besten geeignet für: Große Unternehmen oder Firmen, die einen Börsengang planen oder bedeutende Investitionen anziehen wollen.

C. Einzelfirma (Enkeltmandsvirksomhed)

  • Aktienkapital: Kein Mindestkapital erforderlich.
  • Haftung: Der Eigentümer haftet voll und ganz persönlich für alle Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens.
  • Am besten geeignet für: Unternehmer, die ein kleines Unternehmen gründen oder sich selbstständig machen möchten.

D. Offene Handelsgesellschaft (I/S – Interessentskab)

  • Grundkapital: Keine Kapitalanforderungen, aber die Partner tragen in der Regel gemäß einer Vereinbarung bei.
  • Haftung: Die Partner haften gesamtschuldnerisch für die Schulden und Verpflichtungen der Partnerschaft.
  • Am besten geeignet für: Zwei oder mehr Personen, die die Kontrolle und die Gewinne gleichmäßig teilen möchten.

2. Eintragung Ihres Unternehmens bei der dänischen Wirtschaftsbehörde

Sobald Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, ist der nächste Schritt die offizielle Registrierung Ihres Unternehmens bei der dänischen Gewerbebehörde (Erhvervsstyrelsen). Sie können diesen Prozess online über die Virk-Plattform abwickeln, die benutzerfreundlich und sowohl auf Dänisch als auch auf Englisch verfügbar ist.

A. Prozess der Registrierung

  1. Auswahl des Firmennamens: Wählen Sie einen einzigartigen Namen, der den dänischen Namensvorschriften entspricht.
  2. Beschaffung der NemID: Sowohl der Eigentümer als auch alle Aktionäre benötigen eine NemID, eine sichere digitale Signatur, die für geschäftliche Transaktionen in Dänemark verwendet wird.
  3. Aktionärsvereinbarung: Entwerfen Sie eine Aktionärsvereinbarung, wenn Sie mehrere Aktionäre haben.
  4. Gesellschaftsvertrag: Bereiten Sie die Satzung Ihres Unternehmens vor und reichen Sie sie ein, in der die Regeln für die Führung des Unternehmens festgelegt sind.
  5. Aktienkapital einzahlen: Zahlen Sie das erforderliche Aktienkapital auf ein dänisches Bankkonto ein.
    Dies muss bei der Registrierung dokumentiert und eingereicht werden.
  6. Erhalten Sie eine CVR-Nummer: Nach erfolgreicher Registrierung erteilt die dänische Gewerbebehörde Ihrem Unternehmen eine CVR-Nummer, die als Identifikationsmerkmal für Ihr Unternehmen in Dänemark dient.

B. Zeitplan für die Registrierung

Der gesamte Registrierungsprozess dauert in der Regel 1-2 Werktage, vorausgesetzt, dass alle Dokumente und Anforderungen erfüllt sind.

3. Das dänische Steuersystem verstehen

Das dänischeSteuersystem ist wettbewerbsfähig und unkompliziert für Unternehmen.
Es ist jedoch wichtig, sich mit den verschiedenen Steuern vertraut zu machen, die für Unternehmen gelten, darunter die Körperschaftssteuer, die Mehrwertsteuer und die Steuern auf Dividenden und Kapitalerträge.

A. Körperschaftssteuer

  • Der Körperschaftssteuersatz in Dänemark beträgt ab 2024 22%.
    Er gilt für alle vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinne, unabhängig von der Größe oder Art des Unternehmens.
    Die Körperschaftssteuer muss jährlich gezahlt werden, wobei die Frist in der Regel sechs Monate nach dem Ende des Steuerjahres endet.
  • Unternehmen können auch eine gemeinsame Besteuerung anwenden, wenn sie Teil einer Unternehmensgruppe sind, in der ein Unternehmen mehr als 50% der anderen besitzt.
    Auf diese Weise können Gewinne und Verluste innerhalb der Gruppe zusammengelegt werden, was die Gesamtsteuerlast verringern kann.

B. Mehrwertsteuer (VAT)

  • Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Dänemark beträgt 25% und ist damit einer der höchsten in Europa.
    Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sobald ihr steuerpflichtiger Umsatz 50.000 DKK übersteigt.
  • Mehrwertsteuererklärungen müssen vierteljährlich eingereicht werden, und die Unternehmen sind für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf in Dänemark verkaufte Waren und Dienstleistungen verantwortlich.

4. Besteuerung von Dividenden und Kapitalerträgen

A. Besteuerung von Dividenden

Dänemark erhebt eine Dividendensteuer von 27% auf Dividenden, die an Aktionäre ausgeschüttet werden, die sowohl für in Dänemark ansässige als auch für nicht ansässige Personen gilt.
Aktionäre, die Dividenden von mehr als 58.900 DKK erhalten, unterliegen jedoch einem höheren Steuersatz von 42% auf den überschüssigen Betrag Dividenden werden auf der Jahreshauptversammlung beschlossen, und es ist entscheidend, die Dividendenausschüttungen an die Dänische Steuerbehörde (SKAT).

B. Besteuerung von Kapitalerträgen

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Kapitalanlagen unterliegen ebenfalls der Kapitalertragssteuer.
Der Steuersatz für Kapitalerträge beträgt 27% auf Gewinne bis zu 58.900 DKK, darüber hinausgehende Beträge werden mit 42%besteuert.
Es können jedoch Steuerbefreiungen oder niedrigere Steuersätze gelten, wenn Dänemark ein Steuerabkommen mit dem Land des ausländischen Investors abgeschlossen hat.

5. Berichterstattung und Compliance-Anforderungen

A. Einreichung des Jahresberichts

Alle dänischen Unternehmen sind verpflichtet, einen Jahresbericht bei der dänischen Wirtschaftsbehörde einzureichen.
Der Bericht muss die Jahresabschlüsse, einen Bericht der Geschäftsführung und Einzelheiten zu allen wichtigen Geschäftsaktivitäten enthalten.

B. Audit-Anforderungen

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS) und Aktiengesellschaften (A/S) sind verpflichtet, einen Wirtschaftsprüfer zu bestellen und geprüfte Jahresabschlüsse vorzulegen, wenn sie zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Ein Umsatz von mehr als 8 Millionen DKK.
  • Gesamtvermögen von mehr als 4 Millionen DKK.
  • Durchschnittlich 12 Mitarbeiter.

6. Vorteile der Gründung eines Unternehmens in Dänemark

Das dänische Geschäftsumfeld bietet ausländischen Unternehmern mehrere Vorteile:

  • Zugang zum EU-Markt: In Dänemark registrierte Unternehmen können in der gesamten Europäischen Union frei operieren.
  • Effiziente digitale Infrastruktur: Dänemark ist bekannt für seine fortschrittliche digitale Infrastruktur, die es den Unternehmen erleichtert, weltweit zu operieren und zu kommunizieren.
  • Qualifizierte Arbeitskräfte: Dänemark verfügt über hochqualifizierte Arbeitskräfte mit guten Englischkenntnissen, was es für ausländische Unternehmen einfacher macht, einheimische Talente anzuwerben.
  • Erleichterung der Geschäftsabwicklung: Dänemark rangiert regelmäßig unter den Top-Ländern der Welt, wenn es um die Erleichterung von Geschäften geht, insbesondere aufgrund seiner schlanken regulatorischen Verfahren.

Die Gründung eines Unternehmens in Dänemark bietet Unternehmern, die auf dem europäischen Markt Fuß fassen wollen, viele Möglichkeiten.
Von der Wahl der richtigen Rechtsform bis zum Verständnis des Steuersystems gibt es mehrere wichtige Faktoren zu beachten.
Wenn Sie die skizzierten Schritte befolgen und die dänischen Vorschriften einhalten, können ausländische Unternehmer in diesem dynamischen und unterstützenden Umfeld erfolgreiche Unternehmen gründen und ausbauen.
Damalion hilft internationalen Unternehmern bei der Registrierung ihres Unternehmens in Dänemark mit Geschäftsbankkonten. Kontaktieren Sie jetzt Ihren Damalion-Experten. Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.