Der luxemburgische Finanzsektor bietet eine einzigartige Rechtsstruktur, die auf die Bedürfnisse von Private Equity und Investmentfonds zugeschnitten ist: die Spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp) und die Kommanditgesellschaft (SCS). Diese Partnerschaftsstrukturen sind in Luxemburg aufgrund ihrer Flexibilität, ihrer Steuervorteile und ihrer Attraktivität für Investoren besonders beliebt. Obwohl sie einige Gemeinsamkeiten aufweisen, haben sie auch unterschiedliche Merkmale, insbesondere hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit, der steuerlichen Behandlung und der Offenlegungspflichten. Damalion bietet eine eingehende Analyse beider Strukturen, um Investoren, Fondsmanagern und Geschäftsinhabern zu helfen, die Unterschiede zu verstehen und zu entscheiden, welche ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
1. Rechtliches Regime: Spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp) vs. die Kommanditgesellschaft (SCS)
Die SCSp und die SCS unterliegen dem Luxemburger Gesellschaftsrecht von 1915, das speziell auf die Bedürfnisse moderner Fondsstrukturen zugeschnitten ist. Sie fallen jedoch in unterschiedliche regulatorische Bereiche:
- SCSp: Die SCSp ist sehr flexibel und wird hauptsächlich durch die Bedingungen des Limited Partnership Agreement (LPA) geregelt. Da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, werden ihre Aktivitäten hauptsächlich durch vertragliche Vereinbarungen bestimmt. Diese Flexibilität macht sie besonders attraktiv für Private-Equity-, Risikokapital- und Immobilienfonds, da sie es den Investoren ermöglicht, Investitionen mit weniger regulatorischen Einschränkungen zu strukturieren.
- SCS: Die SCS ist zwar ebenfalls flexibel, besitzt aber nach luxemburgischem Recht eine eigene Rechtspersönlichkeit, die ihr zusätzliche formale Anforderungen auferlegt. Die Rechtspersönlichkeit wirkt sich auf die Fähigkeit der Partnerschaft aus, in ihrem Namen Verträge zu schließen, Vermögenswerte zu halten und Verbindlichkeiten einzugehen. Außerdem unterliegt sie im Vergleich zur SCS einer stärkeren regulatorischen Aufsicht.
Zusammenfassung:
- SCSp: Hauptsächlich durch Vertragsbedingungen geregelt, weniger Vorschriften.
- SCS: Juristische Persönlichkeit mit zusätzlichen regulatorischen Anforderungen.
2. Rechtspersönlichkeit: Spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp) vs. die Kommanditgesellschaft (SCS)
Einer der Hauptunterschiede zwischen der SCSp und der SCS liegt in der Rechtspersönlichkeit.
- SCSp: Die SCSp hat keine Rechtspersönlichkeit. Daher wird sie ausschließlich durch ihre Komplementäre betrieben, die die Partnerschaft vertreten und verwalten. Das bedeutet, dass die SCSp in ihrem eigenen Namen keine Vermögenswerte halten oder Verträge abschließen kann, sondern dass ihre Aktivitäten über die Gesellschafter abgewickelt werden.
- SCS: Im Gegensatz dazu hat die SCS eine eigene Rechtspersönlichkeit, ähnlich wie eine englische Personengesellschaft. Dies ermöglicht es der SCS, Vermögenswerte zu besitzen, Verträge abzuschließen und direkt im eigenen Namen für Schulden zu haften, was ihr mehr Unabhängigkeit und eine etablierte rechtliche Identität verleiht.
Zusammenfassung:
- SCSp: Keine Rechtspersönlichkeit, vertreten durch persönlich haftende Gesellschafter.
- SCS: Hat Rechtspersönlichkeit, kann als eigenständige Einheit agieren.
3. Gründung – Vertrag über eine Kommanditgesellschaft (LPA): Spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp) im Vergleich zur Kommanditgesellschaft (SCS)
Sowohl die SCSp als auch die SCS benötigen einen LPA (Limited Partnership Agreement), um ihre Führungs- und Betriebsstruktur festzulegen.
- SCSp: Die Gründung ist unkompliziert und erfordert einen Gesellschaftsvertrag zwischen einem oder mehreren Komplementären und einem oder mehreren Kommanditisten. Der Gesellschaftsvertrag für eine SCSp ermöglicht eine weitgehende Anpassung, so dass die Partner einzigartige Bedingungen festlegen können, einschließlich der Kapitaleinlagen, der Gewinnverteilung und der Unternehmensführung.
- SCS: Während der Gründungsprozess ebenfalls einen LPA erfordert, kann die SCS aufgrund ihrer Rechtspersönlichkeit definiertere Bedingungen haben. Der LPA bietet immer noch Raum für Anpassungen, aber einige Bedingungen könnten weniger flexibel sein, um den rechtlichen Verpflichtungen der SCS gerecht zu werden.
Zusammenfassung:
- SCSp: Hohe Flexibilität bei den LPA-Bedingungen.
- SCS: LPA mit etwas stärker formalisierten Begriffen aufgrund der Rechtspersönlichkeit.
4. Governance
Die Führung beider Strukturen wird von den Komplementären bestimmt, aber das Ausmaß der Kontrolle und die Struktur sind unterschiedlich.
- SCSp: Bietet maximale Flexibilität. Die Komplementäre verwalten die SCSp, wobei die Unternehmensführung weitgehend von der LPA bestimmt wird. Diese Autonomie ermöglicht es der SCSp, Governance-Strukturen anzupassen, die den Bedürfnissen von Private Equity und Risikokapital entsprechen, wobei die Rolle der Kommanditisten im täglichen Management oft eingeschränkt wird.
- SCS: Wird ebenfalls von Komplementären verwaltet, aber ihre Rechtspersönlichkeit kann stärker strukturierte Governance-Prozesse erfordern. Dies kann eine stärker formalisierte Rolle der Kommanditisten beinhalten oder die Einhaltung bestimmter, in den luxemburgischen Gesetzen festgelegter Governance-Praktiken erfordern, obwohl sie im Vergleich zu Kapitalgesellschaften relativ flexibel bleibt.
Zusammenfassung:
- SCSp: Flexible Führungsstruktur; Komplementäre führen die Geschäfte.
- SCS: Wird von persönlich haftenden Gesellschaftern geführt, hat aber aufgrund der Rechtspersönlichkeit das Potenzial für eine formalisierte Struktur.
5. Registrieren Sie
In Luxemburg müssen sowohl SCSp als auch SCS im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen werden, aber der Umfang der öffentlichen Bekanntgabe ist unterschiedlich.
- SCSp: Die Registrierung einer SCSp enthält nur wenige Informationen, in der Regel nur den Namen, den eingetragenen Firmensitz und Angaben zum Komplementär. Kapitaleinlagen und Kommanditisteninformationen können vertraulich bleiben, so dass die Anonymität der Investoren gewahrt bleibt.
- SCS: Die Registrierung bei der RCS für eine SCS beinhaltet ähnliche Angaben, kann aber aufgrund ihrer Rechtspersönlichkeit zusätzliche Transparenz beinhalten. Informationen über die gesetzlichen Vertreter und gelegentlich auch finanzielle Details können leichter zugänglich sein.
Zusammenfassung:
- SCSp: Eingeschränkte Offenlegung, Wahrung der Anonymität der Partner.
- SCS: Etwas höherer Grad der Offenlegung aufgrund der Rechtspersönlichkeit.
6. Jahresabschlüsse
Die Anforderung, Jahresabschlüsse zu führen und zu veröffentlichen, unterscheidet sich erheblich zwischen SCSp und SCS.
- SCSp: Von der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen befreit, es sei denn, sie qualifiziert sich als alternativer Investmentfonds (AIF) oder erfüllt bestimmte Bedingungen gemäß der AIFMD. Dies ermöglicht es einer SCSp, ein niedriges Profil beizubehalten, was besonders für Privatanleger attraktiv ist.
- SCS: Verpflichtung zur Erstellung von Jahresabschlüssen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten, in Anlehnung an die allgemeinen Transparenzstandards für Unternehmen in Luxemburg. Diese Verpflichtung kann den Verwaltungsaufwand erhöhen, verbessert aber auch die Transparenz.
Zusammenfassung:
- SCSp: Generell von der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen befreit.
- SCS: Muss Jahresabschlüsse führen und möglicherweise veröffentlichen.
7. Gesellschaftsanteile und Kapitalkonten
Beide Strukturen bieten Flexibilität bei der Strukturierung von Partnerschaftsanteilen, aber der Ansatz für Kapitalkonten ist unterschiedlich.
- SCSp: Kapitaleinlagen werden von der LPA festgelegt, mit minimalen formalen Anforderungen. Kapitalkonten sind flexibel und ermöglichen eine Kapitalausschüttung ohne strenge regulatorische Anforderungen, was sie für Private-Equity-Fonds attraktiv macht.
- SCS: Bietet ebenfalls Flexibilität, aber die Kapitalverwaltung unterliegt aufgrund ihrer Rechtspersönlichkeit möglicherweise strukturierteren Buchführungspraktiken. Je nach den spezifischen Bedingungen der LPA haben die Anleger möglicherweise stärker definierte Anforderungen an das Kapitalkonto.
Zusammenfassung:
- SCSp: Äußerst flexible Kapitalkontenstruktur.
- SCS: Flexible, aber potenziell stärker formalisierte Kapitalkonten.
8. Steuerliche Aspekte
Die Steuerregelung für SCSp und SCS folgt in erster Linie den Grundsätzen der Steuertransparenz, aber ihre Rechtspersönlichkeit beeinflusst bestimmte steuerliche Nuancen.
- SCSp: Die SCSp ist steuerlich transparent, d.h. die Steuerpflichten gehen direkt auf die Partner über. Dies ist für Investoren von Vorteil, da eine Besteuerung auf Unternehmensebene vermieden wird. In bestimmten Fällen können SCSp für Steuerbefreiungen in Frage kommen, was sie zu einer günstigen Wahl für Private Equity macht.
- SCS: Ebenfalls steuerlich transparent, aber das Vorhandensein einer Rechtspersönlichkeit kann die steuerliche Behandlung in bestimmten Ländern beeinflussen. Die Kommanditgesellschaft unterliegt den folgenden Steuern:
- eine feste Registrierungsgebühr;
- Grundsteuer;
- Gewerbesteuer;
- Vermögenssteuer;
- Körperschaftssteuer;
- MwSt.-Anmeldung, wobei die Häufigkeit nach den folgenden Kriterien variiert:
- wenn der Jahresumsatz ohne Steuern (Nettoumsatz) unter 112.000 Euro liegt, ist die Mehrwertsteueranmeldung jährlich;
- wenn der jährliche Nettoumsatz zwischen 112.000 Euro und 620.000 Euro liegt, ist die Mehrwertsteuererklärung vierteljährlich abzugeben;
- wenn der Jahresnettoumsatz 620.000 Euro übersteigt, ist die Umsatzsteuererklärung monatlich abzugeben.
Zusammenfassung:
- SCSp: Steuertransparent, typischerweise günstig für Private Equity.
- SCS: Steuertransparent, mit leichten Abweichungen aufgrund der Rechtspersönlichkeit.
Sowohl die SCSp als auch die SCS bieten in Luxemburg ansässigen Investoren und Fondsmanagern äußerst flexible, anlegerfreundliche Strukturen. Die SCSp wird häufig wegen ihrer Flexibilität und der begrenzten Offenlegung gewählt, was sie ideal für Private Equity- und Risikokapitalfonds macht. In der Zwischenzeit wird die SCS für Strukturen bevorzugt, die von einer Rechtspersönlichkeit profitieren, wie z.B. bestimmte Arten von Holdinggesellschaften oder Investitionspartnerschaften, bei denen eine Anerkennung auf Gesellschaftsebene von Vorteil ist. Jede Struktur erfüllt in der luxemburgischen Finanzlandschaft unterschiedliche Zwecke, und die Wahl zwischen ihnen hängt von den spezifischen Anforderungen in Bezug auf regulatorische Anforderungen, Rechtspersönlichkeit, steuerliche Behandlung und Vertraulichkeit ab. Wenn Investoren diese Unterschiede verstehen, können sie sich in der komplexen luxemburgischen Partnerschaftslandschaft besser zurechtfinden und fundierte Investitionsentscheidungen treffen. Damalion unterstützt internationale Investoren, Investmentgruppen und Familien, die ihre luxemburgische Holdinggesellschaft registrieren lassen. Wir stellen ortsansässige Direktoren zur Verfügung.
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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.