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Die luxemburgische SOPARFI (Société de Participations Financières) ist eine beliebte Holding-Struktur, die erhebliche Steuervorteile für die Verwaltung internationaler Investitionen bietet. Ab 2025 bietet die SOPARFI-Steuerregelung attraktive Vorteile für Holdinggesellschaften und bleibt gleichzeitig nach luxemburgischem Recht voll steuerpflichtig.

Soparfi: Steuerregelung

SOPARFIs unterliegen den luxemburgischen Standard-Körperschaftssteuersätzen, die kürzlich angepasst wurden:

  • Körperschaftssteuer (CIT): 16% (reduziert von 17% im Jahr 2025)
  • Städtische Gewerbesteuer (MBT): 6,75% in Luxemburg-Stadt
  • Beitrag zum Beschäftigungsfonds: 7% Aufschlag auf CIT

Der kombinierte effektive Steuersatz für ein SOPARFI in Luxemburg-Stadt beträgt ab 2025 etwa 23,87%.

2025 Aktuelle Änderungen und Optionen

Ab dem Jahr 2025 hat Luxemburg einige Änderungen an der SOPARFI-Regelung vorgenommen:

  • Senkung des CIT-Satzes von 17% auf 16%
  • Vereinfachte Berechnung der Mindest-NWT allein auf der Grundlage der Gesamtbilanz des Unternehmens
  • Option zum Verzicht auf die Befreiung von Dividenden, Liquidationserlösen und Kapitalgewinnen auf der Basis der einzelnen Anteile.

Luxemburgische Holdinggesellschaft: tSteuerbefreiungen für Dividenden

Einer der Hauptvorteile der SOPARFI-Struktur ist die Möglichkeit einer vollständigen Steuerbefreiung für Dividenden aus dem Ausland im Rahmen der “Beteiligungsbefreiungsregelung”. Diese Befreiung basiert auf Artikel 166 des luxemburgischen Einkommensteuergesetzes (L.I.R.). Um sich für diese Befreiung zu qualifizieren, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestbeteiligung: 10% des Kapitals der Tochtergesellschaft oder ein Übernahmepreis von mindestens 1,2 Millionen Euro
  • Haltedauer: Mindestens 12 Monate (oder eine Verpflichtung zur Haltung für 12 Monate)
  • Qualifikation der Tochtergesellschaft: Die Tochtergesellschaft muss eine voll steuerpflichtige gebietsansässige Gesellschaft, eine voll steuerpflichtige nicht gebietsansässige Gesellschaft oder eine in der EU gebietsansässige Gesellschaft sein.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann immer noch eine automatische Befreiung von 50 % für Dividenden von qualifizierten luxemburgischen Tochtergesellschaften gelten.

Luxemburgische Holdinggesellschaft: tSteuerbefreiungen für Kapitalerträge

SOPARFIs können auch von einer vollständigen Befreiung für Kapitalgewinne aus dem Verkauf von qualifizierten Beteiligungen profitieren. Die Bedingungen für diese Steuerbefreiung sind ähnlich wie die für die Dividendenbefreiung, mit einigen Unterschieden:

  • Mindestbeteiligung: 10% des Kapitals der Tochtergesellschaft oder ein Übernahmepreis von mindestens 6 Millionen Euro
  • Haltedauer: Mindestens 12 Monate
  • Qualifikation der Tochtergesellschaft: Wie bei der Dividendenbefreiung

Diese Befreiung stützt sich auf Artikel 166 des L.I.R. und den großherzoglichen Erlass vom 21. Dezember 2001 zur Umsetzung von Artikel 166, Absatz 9 des L.I.R.

Zusätzliche Steuervorteile

Befreiung von der Quellensteuer:

  • Keine Quellensteuer auf Zinszahlungen zu marktüblichen Bedingungen
  • Keine Quellensteuer auf Liquidationsausschüttungen
  • Befreiung von der Quellensteuer auf Dividendenzahlungen ins Ausland an qualifizierte Aktionäre (unter ähnlichen Bedingungen wie bei Dividendenzahlungen ins Ausland)

Netto-Vermögenssteuer (NWT):

SOPARFIskönnen von einer vollständigen Steuerbefreiung für Anteile an qualifizierten Tochtergesellschaften profitieren.

Zugang zu Steuerverträgen und EU-Richtlinien

SOPARFIs haben vollen Zugang zu Luxemburgs umfangreichem Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (103 Abkommen ab 2025) und können von EU-Richtlinien profitieren. Das macht sie für die internationale Steuerplanung besonders attraktiv.

Die SOPARFI-Struktur bietet erhebliche Steuervorteile für Holdinggesellschaften in Luxemburg, insbesondere durch die Befreiung von Dividenden und Kapitalerträgen. Die Regelung basiert auf Artikel 166 des luxemburgischen Einkommensteuergesetzes, der den Rahmen für diese Steuerbefreiungen bildet. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Vergünstigungen bestimmten Bedingungen und Regeln zur Verhinderung von Missbrauch unterworfen sind. Da sich die Steuergesetze ändern können, ist es ratsam, einen Steuerexperten zu konsultieren, um die aktuellste und persönlichste Beratung zu erhalten, wenn Sie die Gründung einer SOPARFI in Luxemburg in Betracht ziehen.

Wenn Sie erwägen, einen SOPARFI für Ihren Anlagebedarf einzurichten, wenden Sie sich bitte jetzt an Ihren Damalion-Experten.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezifische Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen. Externe Links sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und implizieren keine wirtschaftliche Verbindung oder Beteiligung mit der Damalion Corporation.