Damalion Luxemburg Schreibtisch
Geschäfte in Luxemburg tätigen
Trotz seiner wichtigen Lage in der Mitte Europas und seiner geringen Größe ist das Großherzogtum Luxemburg Gründungsmitglied der UNO, der NATO und der Europäischen Union. Sie ist das finanzielle und politische Kapital der Region. Der Erfolg Luxemburgs beruht auf einer Vielzahl von Maßnahmen, die das Land wettbewerbsfähig, stark und stabil gemacht haben.
Das Fundament der luxemburgischen Wirtschaft bilden die Industrie, die Stahlindustrie und der Bankensektor. Laut dem Bericht “Doing Business 2020” der Weltbank ist Luxemburg die einzige Region der Welt, in der der internationale Handel zugänglich ist.
Die Weltbank schätzt das Bruttoinlandsprodukt Luxemburgs auf 73,26 Mrd. USD, womit es eines der bevölkerungsärmsten Länder der Welt ist, aber einen hohen BIP-Anteil aufweist. Mit einem Pro-Kopf-Einkommen von über 115.500 USD ist Luxemburg auch eines der reichsten Länder und damit der beste Ort für renditestarke Auslandsinvestitionen.
Mit einem Wert von 80,6 hat Luxemburg die fünftbeste Wirtschaft im Index 2022. Mit einer Gesamtpunktzahl, die sowohl über den globalen als auch über den regionalen Normen liegt, belegt Luxemburg den dritten Platz unter den 45 Ländern der Europäischen Union. In der Kategorie “Global Competitive” liegt es auf Platz 12 der wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften und auf Platz 72 im Index für die Erleichterung der Geschäftstätigkeit. Dies macht Luxemburg zu einem besonders vorteilhaften Standort für die Ansiedlung von Unternehmen und den Empfang internationaler Investitionen.
Bevor jedoch ein Unternehmen gegründet wird und Auslandsinvestitionen getätigt werden, müssen die Unternehmer und Investoren unbedingt für das Rechtssystem, die wirtschaftlichen Aussichten, die Sozialsysteme und das Bankensystem des Landes sensibilisiert werden. Es hilft ihnen, ihre Pläne und Teilungsstrategien entsprechend zu formalisieren, um ihre Gewinne exponentiell zu steigern.
Die folgenden Überlegungen zu Luxemburg machen es günstig.
- Große Reserven an Eisenerzen
- Unbegrenzte natürliche Ressourcen
- Ästhetische Landschaften
- Ackerland mit verschiedenen Kulturen, insbesondere Weintrauben
- Dienstleistungen und Finanzindustrie
- Industrie- und Bankenzentrum
- Tagebuch und Weinindustrie
- Technologische Fortschritte
Da Luxemburg mit den oben genannten wirtschaftlichen Ressourcen gesegnet ist, ergeben sich folgende Vorteile für die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg.
- Politische und soziale Stabilität, da es sich um eine parlamentarische Monarchiehandelt
- Beispielhaftes Steuersystem und soziale Tragfähigkeit
- Strategische Lage: die europäischen Länder haben einen einfachen Zugang zu Luxemburg und die Verpflichtungen unter dem Dach der Europäischen Union machen Luxemburg zu einem günstigen Standort für Investoren, um von den bestehenden Handelsabkommen zu profitieren
- Hochqualifizierte Kräfte
- Unternehmensfreundliche Politiken
- Eine Option zur Ausweitung der Präsenz in den europäischen Ländern.
Das Land hat es geschafft, einen angesehenen Status in Bezug auf die Aufrechterhaltung eines wirtschaftsfreundlichen Klimas sowie die Stabilität der Gerichtsbarkeit zu erlangen, was große Unternehmen dazu veranlasst, Unternehmen in Luxemburg zu registrieren.
RECHTSSYSTEM
Luxemburg ist eine repräsentative parlamentarische Demokratie mit einem konstitutionellen Monarchen an der Spitze und wird durch die Verfassung von 1868 regiert. Die Verfassung sieht drei Regierungszweige vor; die Befugnisse der drei Zweige sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben fein säuberlich getrennt.
Das Parlament wird direkt gewählt und ist für die Verabschiedung von Gesetzen zuständig. Die Exekutive geht vom Parlament aus und wird vom Premierminister und den Ministern geleitet. Und das Justizsystem übersteigt das Funktionieren der Regierung. Das Justizsystem besteht aus einem zweistufigen System von Gerichten.
Das luxemburgische Zivilrechtssystem orientiert sich an den Modellen in den Nachbarländern Frankreich und Belgien. Es gibt auch verschiedene Verwaltungsgerichte, die verschiedene Funktionen des Rechtssystems wahrnehmen.
Die folgenden Sektoren in Luxemburg ziehen ausländische Investitionen an und bieten umfangreiche Investitionsmöglichkeiten in Verbindung mit günstigen rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Industrieller Sektor unter Einbeziehung des Bergbausektors usw.
- Finanzdienstleistungen mit Banken, Fonds usw.
- Technologische Möglichkeiten
Rechtsformen von Handelsgesellschaften
Aus unternehmerischer Sicht gibt es sechs Arten von Unternehmen, die Unternehmern am häufigsten zur Verfügung stehen, um ihr Geschäft in Gang zu bringen.
- Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Optionen für ausländische Investoren in Luxemburg. Ein Geschäftsführer und ein Mitglied/Aktionär können das Unternehmen mit einer Investition von 12.500 Euro gründen. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die andere beliebte Wahl ist die Aktiengesellschaft, die die Ausgabe von Aktien ermöglicht, die öffentlich gehandelt werden können. Die Aktionäre unterliegen einer beschränkten Haftung. Die Voraussetzung für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist 1 Direktor und 1 Aktionär. Das für die Gründung erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 30.000 EUR.
- Offene Handelsgesellschaft
Die dritte Gesellschaftsform ist die offene Handelsgesellschaft. Es handelt sich um eine Handelsgesellschaft, die von zwei oder mehr Gesellschaftern gegründet wird, wobei die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Es ist kein Startkapital erforderlich. Die Partnerschaft ist jedoch verpflichtet, Jahresberichte einzureichen, wenn der Jahresumsatz 100.000 EUR übersteigt.
- Kommanditgesellschaft
Die vierte Gesellschaftsform, die in Luxemburg gegründet werden kann, ist die Kommanditgesellschaft, die von zwei oder mehreren Gesellschaftern gegründet wird. Ein Partner fungiert als Komplementär, während der andere als Kommanditist fungiert. Der Komplementär ist unbeschränkt haftbar, während die Kommanditisten nur beschränkt haften. Und für die Niederlassung ist ein Mindestkapital erforderlich.
- Einzelfirma
Die fünfte Gesellschaftsform, die gegründet werden kann, ist das Einzelunternehmen und ist ideal für Einzelunternehmer wie Gewerbetreibende, Handwerker, Kunsthandwerker oder andere Fachkräfte. Die Inhaber eines Einzelunternehmens haften unbegrenzt und werden vom Gesetz gleich behandelt. Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Mindestkapital erforderlich. Einzelunternehmen sind verpflichtet, Jahresberichte einzureichen, wenn ihr Umsatz 100.000 EUR übersteigt.
- Societal Impact Unternehmen
Luxemburg bietet Unternehmern und Investoren die Möglichkeit, eine Gesellschaft zu gründen, um eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, die auch soziale Auswirkungen auf die Gesellschaft haben soll. In erster Linie wäre es ein öffentliches oder privates Unternehmen, das später die Akkreditierung als Societal Impact Company beantragen würde. Die einzige Bedingung ist, einen Beitrag zu den sozialen Belangen des Staates zu leisten.
BANKSEKTOR
Luxemburg unterscheidet sich von anderen Finanzzentren durch sein ausgeprägtes und umfassendes Finanz-Ökosystem, das Marktinfrastrukturen, Rechtsdienstleistungen, Berater, Aus- und Weiterbildung, IT-Partner und FinTech-Unternehmen umfasst. Luxemburg ist ein internationales Finanzzentrum mit verschiedenen Bankmodellen, privaten und öffentlichen Vermögensverwaltungssystemen, Privatkundengeschäft, Unternehmensfinanzierung und Depositenbanken.
Dank seines umfassenden Ökosystems ist Luxemburg als globales Finanzzentrum anerkannt. Es hat den höchsten Internationalisierungsgrad im Bankensektor in ganz Europa: 94 Prozent der Banken sind ausländisch und mehr als ein Drittel der Banken kommen von außerhalb der Europäischen Union. Mit Hilfe des EU-Passes sind diese Banken grenzüberschreitend tätig und bieten Finanzdienstleistungen in ganz Europa an, insbesondere in den Bereichen Private Banking, Corporate Banking und Asset Servicing.
Der luxemburgische Finanzdienstleistungssektor ist im Ausland für seine talentierten, vielseitigen und effizienten Arbeitskräfte bekannt. Die Finanzindustrie ist der Wirtschaftsmotor des Landes und wird im Jahr 2020 fast ein Drittel des BIP, 10 % der Arbeitsplätze und 13,7 % der gesamten Staatseinnahmen beisteuern.
Aufgrund seines AAA-Ratings, seines breit gefächerten Finanzumfelds und seiner hochqualifizierten internationalen Arbeitskräfte ist Luxemburg traditionell ein attraktiver Standort für ausländische Finanzunternehmen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Finanzinstituten und FinTech-Start-ups, die durch die ABBL und andere öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht wird, nutzt sie diese besonderen Merkmale auch, um sich als Vorreiter für innovative Finanzlösungen zu positionieren.
FONDS INDUSTRIE
Die luxemburgische Fondsindustrie ist die größte Finanzierungsbranche in Europa und die zweitgrößte der Welt mit einem Nettovermögen von über 4.500 Milliarden Euro. Die Fonds sind im Laufe der Jahre konstant um 8-9 % gewachsen. Mit diesen riesigen Fondseinlagen ist Luxemburg das weltweit größte Zentrum für den Vertrieb von Investmentfonds.
Die Fonds werden in mehr als 70 Ländern der Welt zu Investitionszwecken angeboten.
Die Stärke lässt sich daran ablesen, dass sich der Luxemburger Fondssektor während der COVID-Welle als widerstandsfähig erwiesen hat. Eines der wichtigsten Merkmale ist die langfristige Stabilität des Landes und des Ökosystems, die durch einen starken Regulierungsrahmen, eine vertrauenswürdige und anerkannte Regulierungsbehörde und ein flexibles Wirtschaftsrecht ergänzt wird.
Mit einer großen Vielfalt an Investmentvehikeln, die verschiedene Rechtsformen, Fondsregelungen, steuerliche Anforderungen und regulatorische Rahmenbedingungen kombinieren, hat Luxemburg eine lange Geschichte der Innovation im Fondsgeschäft.
Es gibt verschiedene regulierte Investmentfonds wie z.B.:
- OGA-Fonds sind kurzfristige Kapitalanlagen. Sie haben unterschiedliche und kumulative Ziele, die Renditen in Höhe des Geldmarktsatzes bieten. Und werden durch Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 geregelt.
- Bei den anderen Fonds handelt es sich um SICAR-Fonds, die speziell für Anleger konzipiert sind, die in Risikokapital investieren wollen. Das Konzept der SICAR ist aus der Struktur der Kommanditgesellschaft hervorgegangen. Es bietet flexible Regeln für die Investitionspolitik, eine große Vielfalt an Unternehmensstrukturen und steuerliche Flexibilität. Es ist am besten für professionelle Anleger geeignet. Die erforderliche Mindestanlage beträgt 125.000,00.
- Spezialisierte Investmentfonds (SIF) sind eine Art von Fonds, die in alle Arten von Vermögenswerten investieren können. Es wird in erster Linie als alternative Anlagemöglichkeit betrachtet und kann auch an alle Arten von Anlegern verkauft werden. Die über SIF investierten Mittel können in Form von Marktanteilen, Anteilen oder Partnerschaftsanteilen mit europäischem Pass vermarktet werden. Die Anleger werden als institutionelle Anleger oder professionelle Anleger definiert. Die Investitionen werden durch das Gesetz vom 13. Februar 2007 geregelt.
Daneben gibt es auch verschiedene unregulierte Investmentfonds:
- Unter den nicht regulierten Fonds und Vehikeln ist SOPARFI das häufigste Vehikel für Holding- und Finanzierungstätigkeiten. Eine solche zu Investitionszwecken gegründete Gesellschaft kann auch für andere Aktivitäten genutzt werden. SOPARFI ist eine vollwertige Handelsgesellschaft, die Steuervorteile für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren bietet.
- Der im Juli 2016 eingeführte RAIF (Reserved Alternative Investment Fund) ist ein alternativer Investmentfonds (AIF), der von der Produktgenehmigung durch die CSSF befreit ist. Ein zugelassener externer AIFM muss von den RAIFs ausgewählt werden.
- Verbriefungsinstrumente sind ebenfalls interessante Anlageformen. Aufgrund seiner Flexibilität, des Anlegerschutzes und der Steuerneutralität ist Luxemburg der bevorzugte Standort für Verbriefungsorganismen. Eine Vielzahl von illiquiden Vermögenswerten wird durch luxemburgische Verbriefungsorganismen in Wertpapiere umgewandelt, wodurch sie marktfähig und für alle Arten von Anlegern verfügbar werden.
Das Hauptziel von Luxemburg ist die Einführung und Umsetzung von Innovationen. Sie verbessert ständig ihren Rechtsrahmen und erweitert das Instrumentarium an Produkten. Die Produkte und Dienstleistungen werden ständig weiterentwickelt, um sie für Anleger und Vermögensverwalter attraktiv zu halten.
STEUERN
Das Steuerjahr in Luxemburg läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, und die Steuererklärungen müssen bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Es fallen verschiedene Steuern wie Bundes- und Gemeindesteuern an. Ansässige und Nichtansässige werden unterschiedlich besteuert. Gebietsansässige müssen ihr weltweites Einkommen erklären, während Gebietsfremde nur ihr luxemburgisches Einkommen erklären müssen.
PERSÖNLICHE EINKOMMENSTEUER
Das luxemburgische Einkommenssteuersystem umfasst drei Steuerklassen und 23 Steuerklassen mit unterschiedlichen Prozentsätzen der Einkommenssteuer, die von 0% bis 42% reichen. Die Zuzahlung, die die Arbeitnehmer an den Beschäftigungsfonds leisten müssen, liegt zwischen 7 und 9 Prozent.
Die steuerfreien Angebote beginnen bei 11.265 € und sinken danach auf den niedrigsten Satz von 8 %. Für Einkünfte über 200.004 Euro gilt der Höchstsatz von 42 Prozent.
Luxemburg bietet verschiedene persönliche Steuerbefreiungen und -abzüge. Für die beruflichen Aufwendungen hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen jährlichen Pauschalabzug von 540 €. Zu den weiteren Ausnahmen gehören die folgenden:
- Jedem Arbeitnehmer steht ein jährlicher Pauschalabzug von 540 € für seine Berufskosten zu.
- Je nachdem, wie weit Sie von Ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen, können Sie maximal 2.574 € für Reisekosten absetzen.
- Zur Ermittlung der Steuervorteile für Firmenwagen werden die Kosten pro Kilometer des Fahrzeugs mit der Kilometerleistung multipliziert. Die Daten werden anhand eines Fahrtenbuchs berechnet, wobei auch eine Pauschalmethode zur Verfügung steht.
- Seniorenbezogene Geschenke sind bis zu einem Gesamtbetrag von 4.500 € steuerfrei.
- Überstundenvergütung und Zulagen
- Für die betriebliche Altersversorgung gilt ein Freibetrag von 20 %.
MEHRWERTSTEUER AUF WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
Unternehmen und Selbstständige mit einem Umsatz von mehr als 35.000 Euro in Luxemburg sind gesetzlich verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer (TVA) registrieren zu lassen. Es gibt verschiedene Kategorien für die folgenden Warenkategorien.
- Superabgesenkter Satz: 3% (z.B. Lebensmittel, Pharmazeutika, Restaurants)
- 8 Prozent für einen ermäßigten Tarif (z. B. Reinigung, Reparaturen, Heizung)
- 14 Prozent (z. B. Kleidung für Erwachsene, Wein)
- Standardprozentsatz: 17 % (z. B. Alkohol, Bier, Schuhe für Erwachsene)
UNTERNEHMENSSTEUERN
Es gibt ein umfassendes System der Unternehmensbesteuerung. Das Körperschaftssteuergesetz sieht vor, dass ein Unternehmen, dessen Jahresumsatz 200.000 € übersteigt, eine Körperschaftssteuer von 17 % zahlen muss, was für Unternehmer und ausländische Investoren sehr günstig ist.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe anderer Steuern wie den Solidaritätszuschlag. Unternehmen in Luxemburg-Stadt müssen außerdem eine kommunale Gewerbesteuer von 0,7 % entrichten. (zu einem Satz von 6,75 Prozent).
Für Unternehmen mit höheren Einkommen beträgt der effektive Körperschaftssteuersatz daher 24,94 Prozent.
Der Gesamtsatz beträgt 22,8 Prozent, wobei für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 175.000 Euro ein niedrigerer Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent gilt.
KAPITALERTRAGSSTEUER
Bei der Veräußerung von Vermögenswerten, wie z. B. einem Eigenheim, wird keine Kapitalertragssteuer erhoben. Die zusätzlichen Wohnsitze werden jedoch besteuert.
Wird die Immobilie innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf veräußert, fällt als Teil des Einkommens Kapitalertragssteuer in Höhe der entsprechenden Einkommensteuer an. Man kann jedoch auch einen ermäßigten Tarif in Anspruch nehmen, wenn der Verkauf mehr als zwei Jahre nach dem ursprünglichen Kauf erfolgt.
Alle zehn Jahre können Kapitalerträge zu einem niedrigeren Satz von bis zu 50.000 € besteuert werden. Sie bietet auch Kriterien für die Gewährung einer Steuervergünstigung von 75.000 € für geerbte Immobilien.
IMMOBILIENERTRAG
Die Mieteinnahmen einer luxemburgischen Wohnimmobilie unterliegen der progressiven Einkommensteuer.
Wer zwischen 175.001 und 200.000 Euro im Jahr verdient, muss nicht nur 26.250 Euro, sondern auch 31 % seines Einkommens über 175.000 Euro abführen.
Unternehmen zahlen ihre Körperschaftssteuer normalerweise vierteljährlich im Voraus, wobei die Zahlungen im März, Juni, September und Dezember fällig sind.
IMMIGRATION
Der Schengen-Raum umfasst Luxemburg. Inhaber eines Schengen-Visums können bis zu 90 Tage lang zu Geschäfts- oder Urlaubszwecken frei durch die Mitgliedsstaaten reisen.
EU/EWR/Schweizer Bürger
Mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass können alle Personen, die das Recht auf Freizügigkeit haben, einschließlich EU-Bürger, nach Luxemburg reisen und sich dort bis zu drei Monate aufhalten. Sie müssen entweder in einem Unternehmen arbeiten, selbständig sein, eine öffentliche oder private Schule besuchen, über genügend Geld verfügen, um das Sozialversicherungssystem nicht zu belasten, oder eine Krankenversicherung haben, um länger leben zu können.
Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger
Die meisten Nicht-EU-Bürger benötigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ein Visum. Für die Beantragung eines Visums für einen Kurzaufenthalt bei einer luxemburgischen Botschaft oder einem Konsulat vor Ort sind häufig ein Antrag, ein gültiger Reisepass, Unterlagen über den Zweck der Reise, Informationen über den Aufenthaltsort und ein Rückflugticket erforderlich.
Staatsbürgerschaft
Um luxemburgischer Staatsbürger zu werden, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens 10 Jahren in Luxemburg leben und alle drei Amtssprachen (Französisch, Deutsch und Luxemburgisch) fließend beherrschen. Alternativ können Sie nach fünf Jahren Aufenthalt in Luxemburg die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie durch Geburt, Adoption oder Heirat eine Verbindung zu Luxemburg haben.
GEISTIGES EIGENTUM
Luxemburg bietet ein umfassendes Verfahren für geistiges Eigentum. Das Amt für geistiges Eigentum befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum. Das Amt für geistiges Eigentum des luxemburgischen Wirtschaftsministeriums ist die Stelle, bei der luxemburgische Patentanmeldungen eingereicht werden müssen. Die Gesetze und Verfahren sehen Patent-, Marken-, Design-, Urheberrechts-, Einreichungs- und Beratungs- und Unterstützungsschutz vor.
Patente werden in Luxemburg für Innovationen erteilt, die neu und innovativ sind, wahrscheinlich gewerblich genutzt werden können und nicht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind.
Die luxemburgischen Patente sind nicht Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Die folgenden Gründe können vor Gericht angeführt werden, um die Gültigkeit eines Patents anzufechten: Die Erfindung ist nicht patentierbar, das Patent offenbart die Erfindung nicht und geht über den Umfang der Anmeldung hinaus, die eingereicht wurde.
Die für die Eintragung von geistigem Eigentum erforderliche Zeit beträgt etwa 18 Monate. Reicht der Anmelder innerhalb von 18 Monaten nach dem Anmeldetag einen Antrag auf Erstellung eines Recherchenberichts oder einen Antrag auf Validierung eines bereits vom Europäischen Patentamt erstellten Recherchenberichts ein, so dauert der Schutz eines luxemburgischen Patents 20 Jahre ab der dem Anmelder eingeräumten Frist zur Änderung der Anmeldung nach Erhalt des Recherchenberichts (bzw. ab dem Prioritätstag, wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird).
Darüber hinaus bietet Luxemburg eine attraktive Steuerregelung, die eine Steuerbefreiung von bis zu 80 % auf Einkünfte aus der Verwertung von geistigem Eigentum vorsieht, sofern einige Bedingungen erfüllt sind.
BESCHÄFTIGUNGSBEREICH
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen, von denen unbefristete und befristete Verträge die wichtigsten sind. Der Arbeitsvertrag wird spätestens dann abgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit für das Unternehmen aufnimmt.
DAUERHAFTES ABKOMMEN
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer unterzeichnen den CDI (Contract for a Definite Term). Sie wird ohne Frist erstellt, um eine langfristige geschäftliche Notwendigkeit zu erfüllen. Der Arbeitnehmer erledigt dann Aufgaben für das Unternehmen und erhält dafür eine Vergütung.
BEFRISTETER VERTRAG
Ein schriftlicher Vertrag, in dem die Dauer und der vorübergehende Charakter der zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit festgelegt sind, wird als befristeter Vertrag bezeichnet. Eine befristete Vereinbarung hat eine Höchstdauer von zwei Jahren und kann zweimal verlängert werden. Die CDD entspricht einem besonderen Bedarf des Unternehmens. Falls erforderlich, unterzeichnen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber einen langfristigen Vertrag.
Es gibt verschiedene andere, darunter Saison- und Zeitarbeitsverträge.
VORTEILE FÜR DIE ARBEITNEHMER
TELEKOMMUNIKATION
Die Mitarbeiter können die Telearbeitstage nutzen. Im Rahmen einer strengen Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber dürfen sie gelegentlich von zu Hause aus arbeiten. Im Jahr 2019 arbeiteten nur 20 % der Einwohner in Telearbeit, eine Praxis, die zuvor nicht weit verbreitet war.
GESETZLICHE ARBEITSZEITEN
8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche sind die zulässige Höchstarbeitszeit für eine Vollzeitstelle. Bis zu 2 Stunden Überstunden pro Tag und 8 Stunden pro Woche sind gesetzlich zulässig.
Die Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche.
JAHRESABSCHLUSS
Insgesamt 26 Arbeitstage Urlaub sind für die Arbeitnehmer vorgeschrieben, zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen wie Ostern, Himmelfahrt, Weihnachten und anderen.
ARBEITSINFORMATIONEN
- Arbeitnehmerkammer CSL
Das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung erhält die Kontrolle über CSL. Sie umfasst alle in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob es sich um Angestellte, Arbeiter, Auszubildende oder Rentner handelt. Ein weiteres wichtiges Ziel des CSL ist es, neue Mitarbeiter zu schulen und die Fortbildung des bestehenden Personals zu gewährleisten.
- Handwerkskammer
Die Kammer ist der kompetente Berufsverband im Bereich des Handwerks in Luxemburg. In ihr sind alle luxemburgischen Handwerksbetriebe zusammengeschlossen.
- Handelskammer
Alle luxemburgischen Unternehmen, mit Ausnahme derjenigen im Handwerk und in der Landwirtschaft, werden in ihrem Wachstum auf nationaler, europäischer und globaler Ebene von der luxemburgischen Handelskammer, einer öffentlichen Einrichtung, unterstützt und begleitet. Sie stellt 75 % aller bezahlten Arbeitsplätze in Luxemburg und erwirtschaftet 80 % des BIP des Landes.
Die luxemburgische Handelskammer bietet ihren mehr als 90.000 Mitgliedsunternehmen und allen anderen Geschäftsinteressierten wirtschaftliche Analysen und Dienstleistungen an. Sie ist die bedeutendste Berufskammer des Landes.
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